8. Stipendien
8.1 Begabtenförderungswerke
Begabtenförderungswerke werden durch das Bundes-
ministerium für Bildung und Forschung finanziert und un-
terstützen Studierende mit herausragenden Leistungen
finanziell und ideell. In Deutschland gibt es 13 solcher In-
stitutionen, die Stipendien an Studierende und Promovie-
rende vergeben. Überdurchschnittliche Leistungen sind
bei der Bewerbung genauso wichtig wie gesellschaftliches
oder soziales Engagement. Die Begabtenförderungswerke
spiegeln die Pluralität der Gesellschaft wider. Es gibt religiös
und politisch orientierte Begabtenförderungswerke, ein un-
ternehmerisch und ein gewerkschaftlich orientiertes sowie
ein weltanschaulich, konfessionell und politisch unabhängi-
ges Werk. Die 13 Begabtenförderungswerke sind in alpha-
betischer Reihenfolge:
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Avicenna-Studienwerk
Cusanuswerk
Ernst Ludwig Ehrlich Studienwerk
Evangelisches Studienwerk e.V. Villigst
Friedrich-Ebert-Stiftung
Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit
Hanns-Seidel-Stiftung
Hans-Böckler-Stiftung
Heinrich-Böll-Stiftung
Konrad-Adenauer-Stiftung
Rosa-Luxemburg-Stiftung
Stiftung der Deutschen Wirtschaft
Studienstiftung des deutschen Volkes
Die finanzielle Förderung gestaltet sich bei allen Werken
identisch entsprechend der Richtlinien des Bundesminis-
teriums für Bildung und Forschung. Studierende erhalten
ein Grundstipendium von bis zu 735 Euro im Monat, die
Berechnung erfolgt in Anlehnung an das BAföG. Zusätzlich
bekommen die Stipendiaten eine einkommensunabhängige
Studienkostenpauschaule in Höhe von 300 Euro im Monat.
Promovierende erhalten ein monatliches Stipendium von
1350 Euro im Monat sowie eine Forschungskostenpau-
schale in Höhe von 100 Euro. Studierende mit Kind können
zudem einen Familienzuschlag in Höhe von 155 Euro im
Monat erhalten. Desweiteren wird ihnen eine monatliche
Betreuungspauschale von 130 Euro je Kind gewährt. Die
finanzielle Förderung wird maximal bis zum Erreichen der
Höchstförderungsdauer nach BAföG gewährt. Eine Ver-
längerung der Förderdauer wegen Schwangerschaft oder
Erziehung eines Kindes richtet sich ebenfalls nach den
BAföG-Regelungen. Das Stipendium muss nicht zurückge-
zahlt werden.
Die Begabtenförderungswerke fördern ihre Stipendiaten
auch ideell. Je nach Stiftung finden sich verschiedenste Bil-
dungsangebote in Form von Seminaren, Workshops, Feri-
enakademien und gemeinsamen Projekten. Der fachliche
und interdisziplinäre Austauch sowie die Netzwerkbildung
spielen eine wichtige Rolle.
Überlegen Sie vor einer Bewerbung, welches Begabtenför-
derungswerk zu Ihren Überzeugungen und Werteeinstellun-
gen passt. Grundsätzlich können deutsche und EU-europä-
ische Studierende aller Fachrichtungen gefördert werden,
sowie ausländische Studierende, die über eine dauerhafte
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