Die KU Studieren mit Kind | Page 27

8. Stipendien 8.1 Begabtenförderungswerke Begabtenförderungswerke werden durch das Bundes- ministerium für Bildung und Forschung finanziert und un- terstützen Studierende mit herausragenden Leistungen finanziell und ideell. In Deutschland gibt es 13 solcher In- stitutionen, die Stipendien an Studierende und Promovie- rende vergeben. Überdurchschnittliche Leistungen sind bei der Bewerbung genauso wichtig wie gesellschaftliches oder soziales Engagement. Die Begabtenförderungswerke spiegeln die Pluralität der Gesellschaft wider. Es gibt religiös und politisch orientierte Begabtenförderungswerke, ein un- ternehmerisch und ein gewerkschaftlich orientiertes sowie ein weltanschaulich, konfessionell und politisch unabhängi- ges Werk. Die 13 Begabtenförderungswerke sind in alpha- betischer Reihenfolge: n n n n n n n n n n n n n n n n n n n n n n n n n n Avicenna-Studienwerk Cusanuswerk Ernst Ludwig Ehrlich Studienwerk Evangelisches Studienwerk e.V. Villigst Friedrich-Ebert-Stiftung Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit Hanns-Seidel-Stiftung Hans-Böckler-Stiftung Heinrich-Böll-Stiftung Konrad-Adenauer-Stiftung Rosa-Luxemburg-Stiftung Stiftung der Deutschen Wirtschaft Studienstiftung des deutschen Volkes Die finanzielle Förderung gestaltet sich bei allen Werken identisch entsprechend der Richtlinien des Bundesminis- teriums für Bildung und Forschung. Studierende erhalten ein Grundstipendium von bis zu 735 Euro im Monat, die Berechnung erfolgt in Anlehnung an das BAföG. Zusätzlich bekommen die Stipendiaten eine einkommensunabhängige Studienkostenpauschaule in Höhe von 300 Euro im Monat. Promovierende erhalten ein monatliches Stipendium von 1350 Euro im Monat sowie eine Forschungskostenpau- schale in Höhe von 100 Euro. Studierende mit Kind können zudem einen Familienzuschlag in Höhe von 155 Euro im Monat erhalten. Desweiteren wird ihnen eine monatliche Betreuungspauschale von 130 Euro je Kind gewährt. Die finanzielle Förderung wird maximal bis zum Erreichen der Höchstförderungsdauer nach BAföG gewährt. Eine Ver- längerung der Förderdauer wegen Schwangerschaft oder Erziehung eines Kindes richtet sich ebenfalls nach den BAföG-Regelungen. Das Stipendium muss nicht zurückge- zahlt werden. Die Begabtenförderungswerke fördern ihre Stipendiaten auch ideell. Je nach Stiftung finden sich verschiedenste Bil- dungsangebote in Form von Seminaren, Workshops, Feri- enakademien und gemeinsamen Projekten. Der fachliche und interdisziplinäre Austauch sowie die Netzwerkbildung spielen eine wichtige Rolle. Überlegen Sie vor einer Bewerbung, welches Begabtenför- derungswerk zu Ihren Überzeugungen und Werteeinstellun- gen passt. Grundsätzlich können deutsche und EU-europä- ische Studierende aller Fachrichtungen gefördert werden, sowie ausländische Studierende, die über eine dauerhafte 27