7. Stiftungen
7.1. Bundesstiftung Mutter und Kind
Bei der Bundesstiftung Mutter und Kind können Schwan-
gere in finanzieller Not Unterstützung beantragen. Finanzi-
elle Hilfe wird z. B. für Umstandskleidung, Erstausstattung
des Kindes oder Einrichtung der Wohnung gewährt. Höhe
und Dauer der Unterstützung richten sich nach der indivi-
duellen Notlage. Voraussetzung für eine Förderung ist ein
Schwangerschaftsattest sowie eine Notlage, in der der
Bedarf für Schwangerschaft, Geburt und Erziehung des
Kindes nicht durch eigenes Einkommen oder anderweiti-
ge Unterstützungsleistungen finanziert werden kann. Ein
Antrag kann ausschließlich während der Schwangerschaft
persönlich bei einer Schwangerschaftsberatungsstelle ge-
stellt werden, wie Sie sie z. B. im Eichstätter Landratsamt
oder im Gesundheitsamt der Stadt Ingolstadt finden.
Informationen
Weitere Informationen finden Sie unter:
www.bundesstiftung-mutter-und-kind.de/
beratungsangebote.html
7.2 Sozialdienst katholischer Frauen
Das Programm „Madame Courage“ des Sozialdienstes ka-
tholischer Frauen (SkF) unterstützt alleinerziehende Studen-
tinnen in der Abschlussphase ihres Studiums. Dabei orien-
tiert sich die maximale finanzielle Förderung an der Höhe
der BAföG-Leistungen. Chancen auf eine Unterstützung
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haben Sie, wenn Sie alleinerziehend sind, kein ausreichen-
des Einkommen haben und sich in der Abschlussphase
Ihres Studiums mit Aussicht auf einen Studienabschluss
befinden. Den Antrag können Sie ausschließlich beim
SkF-Landesverband Bayern stellen. Die Förderungsdauer
beträgt maximal zwei Semester.
Informationen
Weitere Informationen finden Sie unter:
www.skfbayern.de/aufgaben-projekte/
projekt-madame-courage
7.3 Hildegardis-Verein
Der Hildegardis-Verein vergibt zinslose Darlehen an Stu-
dentinnen christlicher Konfessionen, denen keine anderen
Finanzierungsquellen zur Verfügung stehen. Gefördert wer-
den können Erst- und Zweitstudium, aber auch Zusatz-
qualifikationen und berufliche Weiterbildungen. Als Bewer-
berin müssen Sie dem Verein Ihren konkreten Finanzbedarf
angeben. Die Darlehen werden bis zu einer maximalen Ge-
samthöhe von 10 000 Euro vergeben und in monatlichen
Raten von 250 oder 500 Euro ausgezahlt. Die Rückzahlung
des Darlehens erfolgt spätestens zwei Jahre nach Auszah-
lung der letzten Rate.
Informationen
Weitere Informationen finden Sie unter:
www.hildegardis-verein.de/darlehen.html