Deutsch - Nooteboom Giants on the Road Magazine Deutsch - Nr 5 - 2018 | Page 16
GIANTS ON THE ROAD
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lle Transporte mit mehr als 90 Tonnen Gesamtgewicht müssen begleitet
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werden
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T ransporte, die länger als 30 Meter sind, sind auf Autobahnen
nicht mehr zulässig
Verkehrsstation Hasselt, der sich fast täglich mit Menschen trifft, welche mit
Spezialtransporten beschäftigt sind. Gert Bervoets kennt wie kein anderer
die Einzelheiten der belgischen Rechtsvorschriften über Sondertransporte. von Rotterdam an. Die Transportunternehmen müssen in Belgien noch
jahrelang über Nebenstraßen fahren. Wir wollen vermeiden, dass wir - wie
in Deutschland - viele Brücken sanieren müssen.“
WIE WERDEN AUSNAHMEN GEWÄHRT? TECHNISCHE DATEN
Gert: „Transportunternehmen können über WebTeuv eine Freistellung be-
antragen. Für Transporte, die das Straßennetz 90 oder 120 befahren können
und innerhalb von fünf Kilometern abseits dieser Strecken be- und entladen
werden können, ist das ganz einfach. Die Netze sind nicht flächendeckend,
so dass für einen Teil der Strecke eine Einzelgenehmigung beantragt werden
muss, die ‚Routengenehmigung‘. Die Bearbeitung dauert länger, wenn eine
zusätzliche Brückenberechnung erforderlich ist.“ Gert: „In Belgien ist ein Freistellungsantrag derzeit nicht direkt mit den
technischen Daten eines Fahrzeugs verknüpft. Theoretisch ist es sogar
möglich, eine Befreiung anhand des Fahrzeugbriefs eines Lkws zu be-
antragen. Wir wünschen uns ein System wie in den Niederlanden, in dem
alle Fahrzeuge - auch ausländische - registriert sind. Es kommt vor, dass wir
manchmal auf Transporte mit einem osteuropäischen Fahrzeugdokument
stoßen, das für uns fast unleserlich ist.“
AUF DER AUTOBAHN? WETTBEWERBSVERZERRUNGEN
Gert: „Viele der Autobahnen in Belgien wurden in den 1950er und 1960er
Jahren gebaut. Damals war es üblich, Brücken mit einer Tragfähigkeit von
30 Tonnen zu bauen. Lkw mit einem Gewicht von bis zu 44 Tonnen sind
auf Autobahnen bereits zugelassen, höhere Gewichte sind derzeit jedoch
nicht möglich. Auf einigen Teilen der Autobahnen können ausnahms-
weise Langtransporte mit über 44 Tonnen Gewicht zugelassen werden,
wenn der Abstand zwischen der letzten Achse der Zugmaschine und der
ersten Achse des gezogenen Fahrzeugs mindestens 25 Meter beträgt. Neue
Brücken werden mit einem Gesamtgewicht von 120 Tonnen und einer
Achslast von 15 Tonnen berechnet. Dadurch verlagert sich das Problem
auf die Zufahrtsstraßen, die in vielen Fällen nicht für hohe Lasten geeignet
sind. Alle Sondertransporte mit einem Gewicht von mehr als 44 Tonnen
fahren derzeit auf zugelassenen Nebenstraßen. Das kostet zusätzliche Zeit,
zusätzlichen Verschleiß, erhöhten Kraftstoffverbrauch und geht zu Lasten
der Sicherheit. Es ist auch schlecht für die Erreichbarkeit der Häfen von
Antwerpen, Ostende und Zeebrügge. Der Export einiger großer deutscher
Hersteller erfolgt nicht mehr über Antwerpen. Wenn wir in
Antwerpen zu viele Kontrollen durchführen, fahren
die Schwertransporte eben den Hafen Gert: „Bei der Beantragung einer Einzelgenehmigung über
Gemeindestraßen kann es vorkommen, dass ein Transportunternehmen
nach wochenlangem Warten eine negative Antwort erhält. Der
Transporteur muss dennoch einen Teil der Kosten - die Gebühr - über-
nehmen. Wir verstehen auch, dass Baumaschinen nicht vier Wochen lang
stehen bleiben. Dennoch müssen wir die Vorschriften aufrechterhalten.
Persönlich halte ich es für wichtig, dass die Durchsetzung darauf abzielt,
Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden.“
FAHRZEITEN
Gert: „Wir sehen bei Inspektionen regelmäßig, dass ein Fahrer ungeplant im
Hotel oder einem Parkplatz übernachtet hat, abweichend von der ur-
sprünglichen Fahrstrecke. Zu diesem Zweck wird häufig