AKTUELL
ENDE MIT SCHRECKEN ODER SCHRECKEN OHNE ENDE ?
Seit dem 1 . Mai 2021 gilt wieder die uneingeschränkte Insolvenzantragspflicht . Auch Unternehmen , die derzeit noch auf das Corona-Überbrückungsgeld warten , müssen unter Berücksichtigung der regulären gesetzlichen Fristen einen Antrag beim Amtsgericht stellen , wenn die Insolvenzreife aufgrund von Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung eingetreten ist . Andernfalls droht die Insolvenzverschleppung . Soweit so gut . Aber war es das jetzt mit dem staatlichen Eingriff in etablierte Rechtsstandards und Marktmechanismen ?
Die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht wurde im März vergangenen Jahres beschlossen und seitdem mehrfach verlängert . Vor allem aus volkswirtschaftlicher und ordnungspolitischer Sicht war die Maßnahme bis zuletzt umstritten , da es zu einer weitgehenden Verzerrung des Insolvenzgeschehens kam , Vertrauen in etablierte Wirtschaftsstandards verloren ging und Gläubigerinteressen massiv beschnitten wurden . Auch aufgrund dieser Kritik hat sich die Regierungskoalition zu einer Rückkehr zur marktwirtschaftlichen Transparenz entschieden , da die volkswirtschaftlichen Risiken mit jeder weiteren Verlängerung steigen würden .
Freilich , Appelle für ein Wiederherstellen des Normalzustandes gab es schon vorher . Der jetzige Exit kommt reichlich spät , für manche wird es zu spät sein . Auch lässt aufhorchen , dass die Rechtspolitiker der SPD noch nach dem Stichtag lautstark für eine Verlängerung des Moratoriums plädierten , was in Anbetracht des Vorwahlkampfes allerdings als parteipolitisches Gezerre um Wählerstimmen zu verbuchen sein dürfte . Tragisch ist dabei , dass kaum ein Unternehmen jetzt gesünder dasteht als zuvor , Haftung- und Ausfallrisiken aber gestiegen sind , Sanierungschancen verpasst wurden , Eigenkapitalreserven geschmolzen sind und die Zahl der Zombie-Unternehmen zugenommen hat .
Schwappt jetzt die Welle über ?
Aktuell wird in den Medien vielfach die Frage gestellt , ob wir nun die oftmals prognostizierte Insolvenzwelle fürchten müssen . Die konsensuale Meinung dazu ist , dass es nicht zu einer akuten Insolvenzwelle bei den Unternehmen kommen wird , da die staatlichen Hilfsmaßnahmen – wie zum Beispiel die Überbrückungshilfen oder das Kurzarbeitergeld – erst einmal weiterlaufen und ausreichend Liquidität im Markt vorhanden ist . Dazu wird erwartet , dass die sogenannten Profigläubiger wie Sozialversicherungsträger oder das Finanzamt wahrscheinlich zurückhaltend beim Stellen von Fremdanträgen agieren werden . Nicht zuletzt wird eine große Anzahl kleiner Unternehmen „ still “, also ohne Regelverfahren ausscheiden .
Weiterhin ist zwar unstrittig , dass es in der Zeit des Insolvenzmoratoriums zu einem Rückstau der Fälle gekommen ist , über die Anzahl und
Entwicklung der Unternehmensinsolvenzen in Westeuropa 2019 / 20
-40,7 -39,0
EU / 2021 / 01
-33,8
-32,0 -28,5 -27,7 -18,3 -18,2 -17,8
-15,8 -14,8
Veränderungen 2019 / 20 in Prozent
-8,2 -5,1 -4,7 -1,4 -1,0 Irland
Österreich Frankreich Dänemark Belgien Italien Großbritannien Schweiz Norwegen Finnland Niederlande Deutschland Spanien Luxemburg Griechenland Portugal Schweden + 1,2
Rückstau bei Unternehmensinsolvenzen
Unternehmensinsolvenzen in Deutschland seit 2015
45.000
40.000
35.000
30.000
25.000
20.000
15.000
10.000 2015 2016 2017 2018 2019 2020
INFO / 2021 / 03A
Insolvenz-Rückstau ( ≈25.000 Unternehmen )
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