BLTS Rechtsanwälte Fachanwälte Regensburg Pressemeldungen BLTS | Page 2

oder Erträgnisaufstellungen, sondern nur Kontoauszüge. Allein aus diesen Kontoauszügen können die nachzuerklärenden Kapitaleinkünfte jedoch nicht ermittelt werden. Nicht ersichtlich sind z.B. die beim Verkauf und Kauf von Investmentsfonds erzielten steuerpflichtigen Zwischengewinne. Auch enthalten Kontobuchungen keine Angaben über die erzielten Erträge thesaurierender Investmentsfonds. Auch die in Deutschland der Besteuerung unterliegenden Veräußerungsgewinne können nicht berechnet werden. Ein weiteres schwerwiegendes Problem bei der Anfertigung einer Nacherklärung ist der Bestand von sog. intransparenten Fonds in Depots ausländischer Banken. Intransparente Fonds kommen ihren steuerlichen Informationspflichten nicht nach. Dies hat zur Folge, dass die einkommensteuerpflichtigen Erträge nicht ausgewiesen werden. Bei der Anfertigung einer Selbstanzeige müssen die bei intransparenten Fonds erwirtschafteten Kapitalerträge notfalls unter Zuhilfenahme einer Strafbesteuerung gegenüber den Finanzbehörden erklärt werden. Für die Steuerpflichtigen ist es bei den dargestellten Problemen ohne Beratung durch den spezialisierten Rechtsanwalt daher kaum möglich, die einkommensteuerpflichtigen Kapitalerträge gegenüber dem Finanzamt korrekt nachzuerklären. Geldanlage auf die Namen der Kinder Früher war es üblich, das Vermögen aufzuteilen und Konten auf die Namen der Kinder zu errichten. Dies geschah in der Erwartung, dadurch Kapitalertragsteuern sparen zu können. Dabei wurden die Freibeträge der Kinder ausgeschöpft. Doch diese Vorstellung ist falsch, wie Rechtsanwalt Meyer erläutert. Nach der Rechtsprechung handelt es sich nur dann um Geld der Kinder, wenn diese nach Eintritt der Volljährigkeit volle Zugriffsberechtigung auf die Konten haben und das Vermögen auch erhalten sollten. Andernfalls ist es Vermögen der Eltern - und voll steuerpflichtig. Dies bedeutet, dass auch diese Konten im Rahmen einer Selbstanzeige angegeben und die damit erzielten Kapitalerträge nacherklärt und versteuert werden müssen. Weil die Nachzahlung im Rahmen der Selbstanzeige jährlich mit 6% zu verzinsen ist, können allein dadurch erhebliche Geldbeträge auflaufen. Rechtsanwalt Jörg Meyer ist Fachanwalt für Strafrecht und leitet die Abteilung Wirtschaftsstrafrecht bei BLTS Rechtsanwälte Fachanwälte ( www.blts.de (www.blts.de) ). Weitere Informationen finden sich unter www.blts-selbstanzeige.de (www.blts-selbstanzeige.de) und auf de.slideshare.net/BLTSAnwaelte (de.slideshare.net/BLTSAnwaelte) BLTS Rechtsanwälte Fachanwälte Christian Stahl Kumpfmühler Str. 3 93047 Regensburg 0941780390 www.blts.de BLTS Rechtsanwälte Fachanwälte BLTS Rechtsanwälte Fachanwälte ist eine auf Wirtschaftsrecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei mit Hauptsitz in Regensburg. Die Kanzlei der BLTS bearbeitet mit derzeit zwölf Rechtsanwälten Mandate in allen Bereichen des Unternehmensrechts. Durch die rechtsgebietsübergreifende Zusammenarbeit werden optimale Branchenlösungen erarbeitet. Der zunehmenden Belastung des Mittelstandes durch Regelungswut wirkt die Kanzlei durch präventive Maßnahmen und ComplianceManagement entgegen. Speziell im Steuerstrafrecht bearbeitet die Kanzlei derzeit mehrere Hundert Selbstanzeigen von Kunden österreichischer, schweizer und luxemburger Banken.