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BLTS Rechtsanwälte Fachanwälte Pressemitteilung von: BLTS Rechtsanwälte Fachanwälte PR Agentur: BLTS Rechtsanwälte Fachanwälte BLTS Rechtsanwälte Fachanwälte Dieses Bild im Großformat speichern Selbstanzeige als letzte Rettung Prominente Beispiele zeigen: Wer es in der Vergangenheit mit dem Steuerzahlen nicht so genau genommen hat, gerät derzeit in heftige Bedrängnis. Strafverteidiger Jörg Meyer von der Fachanwaltskanzlei BLTS warnt: Vermeintliche Oasen wie die Schweiz, Österreich und Luxemburg haben unter dem Druck der EU die Unterzeichnung von Informationsabkommen für 2014 angekündigt. Am Beispiel Schweiz ist sehr gut zu erkennen, welche Regelungen kommen werden. Das Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz sieht vor, dass in einem Ermittlungsverfahren alle steuerlich erheblichen Sachverhalte mitzuteilen sind. Zur Durchsetzung dieses Informationsaustausch ist das sog. Bundesgesetz über die internationale Amtshilfe in Steuersachen (StAhiG) verabschiedet worden und seit Januar 2013 in Kraft. Eine weitere Möglichkeit der Informationsgewinnung sind die im Musterabkommen in Art 26 (OECD-MA) normierten Gruppenanfragen. Rechtsanwalt Meyer von BLTS Rechtsanwälte Fachanwälte: "Damit können Daten über deutsche Steuerpflichtige abgefragt werden. Das betrifft zum Beispiel Käufer von Finanzprodukten, die fälschlicherweise als steuerfrei angeboten wurden, wie etwa die sog. Lebensversicherungsmäntel". Die einzige Möglichkeit, um hier einem Strafverfahren zu entgehen, ist die Selbstanzeige. Deutschland ist das einzige Land, in dem dies noch möglich ist. Auswege bei fehlerhaften Selbstanzeigen Wie im Fall Hoeneß dokumentiert, kann die verunglückte Selbstanzeige erhebliche strafrechtliche Konsequenzen haben. Die Anforderungen an die steuerliche Selbstanzeige sind immens. Insbesondere die Vollständigkeit der Nacherklärung stellt ein hohes Risiko für den Steuerpflichtigen dar. Oft werden eine Erbschaft, eine Schenkung oder ein ganzes Konto im Ausland übersehen und nicht miterklärt. Das führt dazu, dass die Selbstanzeige zwar zur Steuernachzahlung führt, aber nicht zur Strafbefreiung. Eine Rettung der Selbstanzeige ist jedoch nicht ausgeschlossen und ist bei BLTS schon mehrfach gelungen. Es kommt darauf an, ob ein fehlender Sachverhalt schuldlos nicht mitgeteilt wurde. Dann kommt eine Berichtigungserklärung gem. § 153 Abgabenordnung (AO) in Betracht. BLTS Rechtsanwalt Meyer: "Hier kommt es ganz wesentlich auf die richtige Argumentation gegenüber dem Finanzamt an." Vorsicht bei Unterlagen ausländischer Banken BLTS weist auf einen weiteren, oft übersehenen Aspekt hin: Steuerpflichtige, die ausländische Kapitalerträge im Rahmen einer Selbstanzeige nacherklären möchten, müssen bei den übergebenen Erträgnisaufstellungen ausländischer Banken äußerste Sorgfalt walten lassen. Vor allem Banken in der Schweiz und in Luxemburg erstellen regelmäßig keine Steuerbescheinigungen