KLIMATECHNIKPRODUKTE VON YORK ®
Kältemitteldetektionssysteme
nach DIN EN 378-3; (2017) Punkt 9
Auswahl einiger Sicherheitsklassen/
-Gruppen für Kältemittel
gemäß DIN EN 378-1; (2017),
Anhang E
Wenn die Konzentration des Kältemittels den praktischen Grenzwert
gem. DIN EN 378-1; (2017) Anhang C (hinsichtlich Toxizität und/oder
Brennbarkeit) überschreiten kann, müssen Detektoren mindestens
Alarm auslösen sowie im Maschinenraum die mechanische Notlüftung
in Gang setzen.
Beim Kältemittel R-717 (Ammoniak), kann durch den charakteristischen
Geruch bei Konzentrationen unterhalb des praktischen Grenzwertes
bezüglich des ATEL/ODL- Wertes hinsichtlich der Feststellung der Toxi-
zität durch Personen auf Detektoren verzichtet werden (im Rahmen der
Gefährdungsbeurteilung durch den Betreiber).
Sicherheits-
gruppe Kältemittel Klassifikation
A1 R-134a, R-410A, R-513A keine Flammenausbreitung
geringe Toxizität
R-1234ze, R-1234yf, R-32 geringe Brennbarkeit
(gering entzündlich)
geringe Toxizität
A2L
B2L
Zur Warnung vor Explosions- oder Feuergefahr muss jedoch in Einrich-
tungen in Maschinenräumen und für Kontrollzwecke bei Füllmengen von
mehr als 50 kg ein R-717 (Ammoniak) Detektor vorgesehen werden.
A3
Kennzeichnung und Warnhinweise für
im Freien aufgestellte Propan-Kälte-
anlagen gemäß
DIN EN 378-2; (2017) Pkt. 6.4.2 und
DIN EN 378-3; (2017) Pkt 10.3.
R-717 (Ammoniak)
R-290 (Propan); R-1270 (Propen)
Kältemittel haben unterschiedliches
Ozonabbau- und Treibhauspotenzial
Nachfolgende Tabelle zeigt die in unseren Flüssigkeitskühlern eingesetz-
ten Kältemittel im Vergleich zu R-22.
Natürliche Kältemittel wie R-717 (Ammoniak) oder R-290 (Propan)
haben kein bzw. ein sehr niedriges Treibhauspotenzial und sind daher
zukunftsweisend.
Bezeichnung
keine bis geringe Brennbarkeit
(gering entzündlich)
erhöhte Toxizität
Größere Brennbarkeit
(hoch entzündlich)
geringe Toxizität
ODP*
Der praktische Grenzwert für ein Kältemittel ist nach der Definition
der DIN EN 378; (2017), Teil 1, die für eine vereinfachte Berechnung
eingesetzte Konzentration, die dazu dient, die maximal annehmbare
Kältemittelmenge in einem Personen-Aufenthaltsbereich zu bestim-
men. Dieser Wert wird für die Festlegung der maximalen Kältemittel-
Füllmenge des jeweiligen Kältemittels für einen bestimmten Anwen-
dungsfall zugrunde gelegt.
R-22 CHCLF2 0,05 1810 A1
R-134a CF3CH2F 0 1430 A1
R-410A R-32/R-125 0 2088 A1
R-513A R-134a/R-1234yf 0 631 A1
R-1233zd CF3CH=CHCl ~0 4,5 A1
R-454B R-32 ; R-1234yf 0 466 A2L
R-717 NH3 0 0 B2L
R-290 C3H8 0 3 A3
Erforderlicher Luftstrom für die mechanische
Notlüftung gemäß DIN EN 378-3; (2017), 5.13.4
Der Luftstrom der mechanischen Lüftung muss mindestens dem mit
folgender Formel errechneten Wert entsprechen:
Der praktische Grenzwert wird daher herangezogen, um zu berechnen,
welche Kältemittelmenge maximal in einen Personenaufenthaltsbereich
gelangen darf, ohne dass Personen gefährdet werden.
Die Zugangspunkte für die Wartung sind mit dem Flammensymbol nach
EN ISO 7010 W 021 zu kennzeichnen.
Bei mehr als 10 kg Füllgewicht an Propan sind diese am Eingang zum
beschränkten Zugangsbereich (z.B. Zauntor) deutlich sichtbar als Warn-
hinweis zusammen mit den Warnhinweisen, dass unbefugte Personen
den Bereich nicht betreten dürfen, das Rauchen und offene Flammen
und andere potentielle Zündquellen verboten sind, zu platzieren.
Es muss ein geschütztes Dokument am Betriebsort der Kälteanlage ver-
fügbar/deutlich lesbar sein, welches Einzelheiten über die Brennbarkeit
des Kältemittels enthält (DIN EN 378-2; 2017; Pkt 6.4.3.3).
GWP** Sicherheitsgruppe
* ODP: Ozonabbaupotenzial
** GWP: Treibhauspotenzial
Praktische Grenzwerte für Kältemittel
Die Kälteanlagen sind mit dem Flammensymbol nach EN ISO 7010 W
021 mit einer Mindesthöhe von 30 mm zu kennzeichnen (Kennzeich-
nung muss nicht farbig sein).
Zusammensetzung
V = 14 × 10 × m
−3
2/ 3
=
14x 3 √m 2
1000
Die in Absorptions-Flüssigkeitskühlern eingesetzte LiBr-Lösung ist eine
Salzwasserlösung. Das Kältemittel ist hier Wasser. Die DIN EN 378;
(2017) gilt nicht für Kälteanlagen mit Luft oder Wasser als Kältemittel. Dabei ist Diese Tabelle zeigt einige der in unseren Flüssigkeitskühlern eingesetzten
Kältemittel: V der Luftstrom, in m 3 /s
m die Masse der Kältemittel-Füllmenge (in kg) in der
Kälteanlage mit der größten Füllmenge, die sich mit
irgendeinem Teil in dem Maschinenraum befindet
14 x 10 -3 der Umrechnungsfaktor
15 Luftwechsel je Stunde sind für das
Notlüftungssystem ausreichend.
Kältemittel praktischer Grenzwert
(kg/m3) Wassergefährdungsklasse
(WHG)
R-134a 0,25 1*
R-410A 0,44 1
R-513A 0,319 1
R-717 (Ammoniak) 0,00035 2**
R-290 (Propan) 0,008 nicht wassergefährdend
* schwach wassergefährdend
** wassergefährdend
* Rechtlicher Hinweis: Dieser Leitfaden wurde sorgfältig erstellt.
Er ist rechtlich unverbindlich und stellt lediglich eine erste Übersicht
und Interpretationen zum Regelwerk der DIN EN 378 (2017) und
für einige Kältemittel dar. Alle Angaben ohne Gewähr, Haftung ausge-
schlossen.
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