34 WOHNEN im Inn- und Hausruckviertel 3. NOVEMBER 2026 • WERBUNG
Kompetente Experten rund um den Immobilienerwerb
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Der Erwerb einer Wohnung, eines Hauses oder der Bau eines Eigenheims stellt für die meisten Menschen die bedeutendste finanzielle Investition ihres Lebens dar. Angesichts dessen ist es nur verständlich, dass in diesem Prozess zahlreiche Fragen aufkommen, die im Vorfeld geklärt werden müssen. Bei einem Notar, der über umfangreiche Erfahrung verfügt, wird die Abwicklung von Liegenschaftstransaktionen professionell und sorgfältig durchgeführt.
EIN „ ONE-STOP-SHOP“ FÜR KAUFVERTRÄGE Notare fungieren als komplette Anlaufstelle, an der sämtliche Schritte für den Immobilienerwerb zentralisiert
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werden. Das umfasst die Vertragserrichtung, Beglaubigung, Beschaffung aller notwendigen Genehmigungen und die Eintragung im Grundbuch. Ein Notar kann auch die treuhändige Abwicklung des Kaufpreises gewährleisten, um sicherzustellen, dass der Kaufpreis sicher aufbewahrt wird, bis der Eintrag im Grundbuch als Eigentümer der Immobilie erfolgt ist. Diese treuhänderische Verwaltung des Kaufpreises wird durch klare schriftliche Vereinbarungen geregelt. |
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HILFE BEI STEUERLICHEN ANGELEGENHEITEN Notare übernehmen auch die steuerlichen Verpflichtungen im Zusammenhang mit dem Kauf, sodass keine zusätzlichen Erklärungen beim Finanzamt erforderlich sind.
Käufer müssen eine Grunderwerbssteuer in Höhe von 3,5 % sowie eine Eintragungsgebühr von 1,1 % entrichten. Verkäufer sind zur Zahlung der Immobilienertragssteuer verpflichtet, deren
Höhe von verschiedenen Faktoren abhängt. Ab 1. Jänner 2027 hat der Gesetzgeber die Erhöhung der Immobilienertragssteuer in jenen Fällen beschlossen, in denen die Immoilie schon lange im Familienbesitz ist. Es empfiehlt sich daher, für den Fall des Verkaufes noch heuer den Kaufvertrag abzuschließen.
WASSERDICHTE KAUFVERTRÄGE UND RECHTSFRAGEN Notare sind nicht nur für Immobilienkäufe die richtige Anlaufstelle, sondern bieten Lösungen für alle damit verbundenen familien- und erbrechtlichen Angelegenheiten. Dies kann auch die Vermeidung kostspieliger Rechtsstreitigkeiten durch Partnerschafts- oder Eheverträge beinhalten. Es ist ratsam, zu einem Zeitpunkt, an dem die Partner noch gut miteinander auskommen, verbindliche Regelungen für den Fall der Trennung beim Notar zu treffen.
Aubach 20, 4680 Haag am Hausruck Tel.: 077 32 / 39 31 Fax: 077 32 / 39 31-15 e-mail: office @ notariat-haag. at www. notariat-haag. at
mag. bertold hauser
öffentlicher notar
marktplatz 10 | 4982 obernberg am inn T + 437758 / 4002 | F DW19 | E office @ notar-obernberg. at www. notar-obernberg. at
Magister GÜNTHER SCHAUER
Öffentlicher Notar
4760 Raab · Marktstraße 7 Tel. 077 62 / 22 14 oder 26 03 · Fax 077 62 / 26 03-15 E-Mail: office @ notar-schauer. at · www. notar-schauer. at