30 3. JUNI 2020 • WERBUNG
Wir fahren
das Land weiter hoch.
Die Entwicklungen bei den Coronavirus-Infektionen sind weiter positiv. Die Bundesregierung
und wir im Parlament fahren daher unsere gewohnten Lebensbereiche weiter hoch.
Am 15. Mai hat die Gastronomie wieder aufgesperrt und Gastlichkeit und Kulinarik
kehren wieder zurück. Wichtig ist dabei, dass die Sicherheitsvorkehrungen zur Eindämmung
des Coronavirus von Personal und Gästen eingehalten werden. Also der
Sicherheitsabstand von einem Meter und das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes –
für Gäste gilt beides nur abseits des eigenen Tisches.
Am 29. Mai haben die heimischen Beherbergungsbetriebe wieder geöffnet. Damit
wurde ein wichtiger Schritt für die Wirtschaft und den Tourismus gesetzt. Auch hier
gilt ein Sicherheitsabstand von einem Meter zu anderen Gästen sowie die Pflicht
zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in Bereichen wie dem Eingang oder der
Rezeption.
Das Feiern von Gottesdiensten ist seit 15. Mai unter Sicherheitsvorkehrungen wieder
möglich. Beim Betreten, Verlassen sowie dem Bewegen innerhalb der Gotteshäuser
ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen, um eine Verbreitung des Coronavirus besser
zu verhindern. Auch ein Mindestabstand von zumindest einem Meter, besser aber
zwei Metern, ist einzuhalten.
€
Hunderttausende Arbeitsplätze sind durch das neue Kurzarbeitsmodell gerettet
worden. Es ist wichtig, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die Unternehmen
in der aktuellen Phase zielgerichtet zu unterstützen. Deshalb stocken wir die Mittel für
die Kurzarbeit von zehn auf zwölf Milliarden Euro auf und verlängern die Möglichkeit
zur Kurzarbeit um weitere drei Monate.
Noch haben wir die Corona-Krise nicht gemeistert, doch mit Ausdauer und Disziplin wird uns
das gemeinsam gelingen. Bitte tragen Sie weiter einen Mund-Nasen-Schutz und waschen Sie
regelmäßig Ihre Hände. Danke, dass Sie durchhalten – und bleiben Sie gesund!
August Wöginger
Klubobmann