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20 SONDERREPORTAGE HOCHZEIT 27. Jänner 2026 • WERBUNG

Kompetente Experten rund um den Ehevertrag

In familiären Angelegenheiten sind klare Regelungen und frühzeitige Vorsorge entscheidend. Besonders in der Ehe können rechtliche Unsicherheiten und Vermögensfragen im Scheidungsfall zu Konflikten führen. Hier finden Sie einen Überblick zu den wichtigsten Punkten und Vorsorgemöglichkeiten.
WAS PASSIERT MIT DEM VERMÖGEN NACH DER HEIRAT? Grundsätzlich bleibt das Vermögen eines Ehepartners auch nach der Eheschließung in seinem Eigentum. Das gilt vor allem für Vermögenswerte, die vor der Ehe vorhanden waren oder während der Ehe
durch Schenkung oder Erbschaft erworben wurden. Es erfolgt also keine automatische Vermögensvermischung.
BESONDERER SCHUTZ FÜR DIE EHEWOHNUNG Eine Ausnahme kann für die Ehewohnung gelten. Auch wenn diese vor der Ehe erworben, geschenkt oder geerbt wurde, kann sie im Scheidungsfall anders behandelt werden. Sollte der nicht-besitzende Ehepartner oder ein gemeinsames Kind dringend darauf angewiesen sein, kann in einem Aufteilungsverfahren ein Wohnrecht oder sogar das Eigentum an der Immobilie zugesprochen werden. Diese Regelung dient dem Schutz vor Notlagen
, etwa bei fehlenden alternativen Wohnmöglichkeiten.
EHEVERTRÄGE: ABSICHERUNG FÜR VERMÖGEN UND EIGENTUM Ein Ehevertrag bietet eine Möglichkeit, Vermögenswerte vor einer unerwünschten Aufteilung im Scheidungsfall zu schützen. Mit einem Notariatsakt kann festgelegt werden, dass die Ehewohnung oder andere Vermögenswerte, etwa ein seit Generationen im Familienbesitz befindliches Grundstück, aus der Aufteilungsmasse ausgeschlossen
bleiben. Solche Vereinbarungen schaffen Sicherheit für beide Seiten.
PRÄVENTION VON STREIT UND BEWEISSCHWIERIGKEITEN Ein weiterer Vorteil von Eheverträgen liegt in der Vermeidung von Beweisschwierigkeiten. Nach vielen Ehejahren ist oft unklar, welche Vermögenswerte eingebracht, gemeinsam erwirtschaftet oder angespart wurden. Durch frühzeitige Vereinbarungen lassen sich diese
Unklarheiten vermeiden. Außer-

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Magister GÜNTHER SCHAUER
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