Unser Magazin 2020 KW 07/20 | Page 15

15 FACHKRÄFTE DER ZUKUNFT I WERBUNG • 11. FEBRUAR 2020 JOIN US facc.com Eine hochwertige Ausbildung voll interessanter Perspektiven in der faszinierenden Welt der Luftfahrt sowie besondere Vorzüge erwarten dich. Bei FACC legst du in einem modernen, weltweit tätigen Unternehmen den Grundstein für eine erfolgreiche Berufslaufbahn. facc.com FACC Lehrberufe - Metalltechnik/Zerspanungstechnik - Kunststofftechnik - Prozesstechnik - Konstrukteur/in FACC Vorzüge - Wir bezahlen deinen Führerschein B bei guten Leistungen während der Lehrausbildung - Überdurchschnittliche Lehrlingsentschädigung - Prämien für Leistungen in der Schule und im Beruf - Geburtstags-Frei-Tag uvm. bEYoND HorIZonS Pfl ichten, aber auch Rechte eines Lehrlings Auf einen Lehrling prasseln zu Beginn seiner Ausbildung unzäh- lige Eindrücke ein, die er auf sich wirken lassen muss, um aus sei- nen Erfahrungen zu lernen. Da- bei darf eines nie ausser Acht ge- lassen werden: Die Pfl ichten, um ein für beide Seiten – Arbeitneh- mer und Arbeitgeber – zufrieden- stellendes Klima zu schaff en, aber auch die Rechte, mit denen sich ein Lehrling seine Arbeitsumge- bung so schaff en kann, damit er sich zu hundert Prozent wohl fühlen kann. Dass ein Lehrling seine Pfl ichten gut erfüllen soll, ist klar – aber er darf auch auf seine Rechte bestehen. WELCHE PFLICHTEN BETREFFEN EINEN LEHRLING? Ganz klar gehört zu den Pfl ich- ten eines Auszubildenden das Erlernen, der für den Lehrberuf erforderlichen Kenntnisse. Selbst- verständlich zählt auch ein regel- mäßiges (wie vereinbartes und gesetzlich vorgeschriebenes) Be- suchen der Berufsschule und ein daraus resultierendes Vorlegen der jeweiligen Zeugnisse auf der Seite der Pfl ichten. Besonders genau sollte sich ein Lehrling an die Bewahrung der Geschäfts- und Betriebsgeheim- nisse halten – ein einst gebro- chenes Vertrauen, kann schwer wieder aufgebaut werden. Wei- ters sollte auf einen sorgfältigen Umgang mit den Werkzeugen bzw. Arbeitsmaterialien und auf die Befolgung dienstlicher Anwei- sungen geachtet werden. Sollte ein Lehrling erkranken oder durch sonstige Verhinde- rung nicht zur Arbeit erscheinen können, muss dies unverzüglich dem Auszubildenden mitgeteilt werden. Sollte der Fall eintreten, dass ein Lehrling seine Pfl ichten vernachlässigt, kann dieser sogar seine Lehrstelle verlieren. RECHTE EINES LEHRLINGS Ein Lehrling hat das Recht auf eine ordnungsgemäße Ausbil- dung zu bestehen, bei der er ei- nen regelmäßigen Lohn (Lehr- lingsentschädigung) erhält und einen Urlaub von 25 bis 30 Tagen (je nach Branche) in Anspruch nehmen kann. Für den Besuch der Berufsschule darf der Lehr- ling bei seinem Arbeitgeber um Freistellung ansuchen – dieser Schulbesuch ist natürlich auch im Interesse des Arbeitgebers und stellt in seltensten Fällen ein Pro- blem dar. Werden dem Lehrling Prüfungstaxen oder Materialkos- ten in Rechnung gestellt, darf er diese an seinen Arbeitgeber wei- terreichen. Ein Lehrling hat weiters das Recht ihm auferlegte Arbeitsauf- träge abzulehnen, wenn diese nicht zu seiner Arbeit gehören oder seine Kräfte übersteigen. Sollte im Zuge der Ausbildung ein Einquartieren in einem Internat notwendig sein und die Internats- kosten höher als die Lehrlingsent- schädigung sein, wird der Diff e- renzbetrag ausbezahlt.