SONDERREPORTAGE HOCHZEIT I
WERBUNG • 21. JÄNNER 2020
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notarielle Eheverträge
Mag. Kurt Leidenmühler
Notariat Haag a. H.
Dr. Gregor Heitzinger,
Notariat Schärding
Ehegatte von Todes wegen erwor-
ben hat, die einem Ehegatten von
Dritten geschenkt wurden oder die
zu einem Unternehmen gehören.
Die Ehewohnung, die von einem
der Gatten in die Ehe eingebracht,
geerbt oder mit der dieser be-
schenkt wurde, wird in die Auftei-
lung dann miteinbezogen, wenn
ein Ehegatte bzw. ein gemeinsa-
mes Kind auf die Weiterbenüt-
Mag. Bernhard Eder,
Notariat Schärding
zung dieser und des Hausrates
angewiesen ist.
EIGENTUM BEWAHREN
Viele scheuen sich davor, eine Ehe
einzugehen, wenn der Erhalt ih-
res mitgebrachten Vermögens –
also z.B. einer Liegenschaft, die
sich schon lange im Familienbesitz
befindet – im Fall des Scheiterns
nicht gesichert ist. In einem Ehe-
vertrag kann eine grundsätzlich
in die eheliche Aufteilung fallende
Wohnung mittels Notariatsakt aus
der Aufteilungsmasse ausgenom-
men werden – auch wenn der an-
dere darauf angewiesen wäre. In
einer Vereinbarung kann auch das
aus dem Familienbesitz eines Ehe-
partners stammende Vermögen
enthalten sein und so geschützt
werden. Durch die Errichtung ei-
nes Ehevertrages können auch Be-
weisschwierigkeiten vermieden
Dr. Hans Peter Raab,
Notariat Raab in Ried i. I.
werden – denn bei einer späteren
Scheidung ist oft nicht mehr fest-
stellbar, welche ehelichen Güter
und Ersparnisse in die Ehe einge-
bracht oder erst während der Ehe
erstanden oder angespart wurden.
Bei Krediten empfiehlt es sich, Haf-
tungsfragen (Schuldübernahme)
in den Ehevertrag aufzunehmen.
Vereinbarungen, die die Auftei-
lung der ehelichen Ersparnisse
oder der Ehewohnung regeln, be-
dürfen eines Notariatsaktes. Der
Abschluss eines Ehevertrages ist
zu jedem beliebigen Zeitpunkt
möglich (vor und nach der Ehe-
schließung). Erst bei drohender
Trennung kann keine wirksame
Vorwegvereinbarung mehr getrof-
fen werden.
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Öff entlicher Notar
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