Unser Magazin 2020 KW 03/20 | Page 21

21 WERBUNG • 14. JÄNNER 2019 Spenden zur Weihnachtszeit Die Zwillinge David und Alexia besuchen den Praxiskindergarten der BAfEP. Um die Familie bei den Kosten der nötigen Therapiemittel für David zu unterstützen, überreichten die Schüler € 2.500 aus der zuvor durchgeführten Sozialaktion. Statt Weihnachtsgeschenken für die Kunden gab es von der Blindeneder-Mitterbucher GmbH eine Spende von € 1.000 für RIKI. Die Kinder der Schulkooperation Kirchdorf-Mühlheim sowie des Ge- meindekindergartens Kirchdorf sind sich einig „Helfen macht Freude“. So sammelten sie fleißig für das „Christkind aus der Schuhschachtel“. Die Wirtschaftsbund Ortsgruppe Aspach-Wildenau organisierte eine Spendenaktion für den kranken Sohn der Familie Hoff- mann. Eine Abordnung übergab die stolze Summe von € 5.150. Die St. Martiner Turner überraschten Tim aus Eitzing mit ihren Einnahmen vom Weihnachtsmarkt in Höhe von € 1.000. Von den Kranken - zur Gesundheitskasse Welche Änderungen erwarten die Versicherten durch die ab Jänner 2020 gültige Kassenreform? trat die österreichweite Kassen- reform in Kraft. Diese umfasst die Zusammenlegung von 21 auf fünf Sozialversicherungsträger. Hierzu gehört insbesondere auch die Fusion der neun Gebietskran- kenkassen zur neuen Österreichi- schen Gesundsheitskasse (ÖGK). Für die Versicherten ändert sich durch die Umstellung nichts – sie können weiterhin mit ihrer e-card die gewohnten Leistun- gen in Anspruch nehmen. LEISTUNGSHARMONISIERUNG Die ÖGK ist somit ab 1. Jänner 2020 die Krankenversicherung für alle Personen, die bisher bei einer der neun Gebietskranken- kassen versichert waren sowie für die Versicherten der bisherigen Betriebskrankenkassen. Dabei müssen sich die Betroffen ebenso wie die Mitversicherten um nichts kümmern, denn die Umstellung erfolgt automatisch. Um ärztliche Leistungen in Anspruch zu neh- men, wird weiterhin wie gewohnt die e-card genutzt. Vieles soll sich in Zukunft auch verbessern. So werden die digitalen Services ausgebaut und die Leistungen der zuvor unter- schiedlichen Gebietskrankenkas- sen schrittweise vereinheitlicht. VIELE VERBESSERUNGEN Konnte bisher in acht der neun Krankenkassen maximal 52 Wo- chen Krankengeld bezogen wer- den, so gilt in Zukunft für alle eine Höchstdauer von bis zu 78 Wochen. Auch der Maximalbe- trag für Heilbehelfe und Hilfsmit- tel wurde einheitlich auf € 1.432 bzw. € 3.580 für Rollstühle, Pro- tesen u. ä. festgelegt. Der Eigenkostenanteil bei or- thopädischen Maßschuhen für che Bewilligung für CT bzw. MRT nötig sind. ANSPRECHPARTNER VOR ORT ÖSTERREICH. Mit Jänner 2020 Kinder wurde gänzlich abge- schafft. Verbesserungen im Be- reich Zahnersatz, Kieferorthopä- die und Zahnbehandlung sowie eine bundesweite Abschaffung des Selbstbehaltes bei Kranken- transporten sind ebenfalls Teil der neuen Regelung. Zudem wurde beschlossen, dass während einer Testphase bis zum Jahr 2021 keine ärztli- Durch die Reform gibt es zwar nur noch eine Österreichische Gesund- heitskrankenkasse, die bisherigen Ansprechpartner in den Bundes- ländern und Bezirken sind jedoch weiterhin für die Versicherten da. Auch für Arbeitgeber mit Bei- tragskonto in nur einem Bundes- land ändert sich nichts, sie wer- den weiterhin vom gewohnten Ansprechpartner betreut. Wer über Beitragskonten in mehre- ren Bundesländern verfügt, er- hält eine zentrale Anlaufstelle. INFORMATION Ab 1. Jänner 2020 ist die ÖGK unter der einheitlichen Telefon- nummer 05 0766-0 erreichbar. Weitere Informationen gibt es unter www.gesundheitskasse.at