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WERBUNG • 14. JÄNNER 2019
Spenden zur Weihnachtszeit
Die Zwillinge David und Alexia besuchen den Praxiskindergarten der BAfEP. Um
die Familie bei den Kosten der nötigen Therapiemittel für David zu unterstützen,
überreichten die Schüler € 2.500 aus der zuvor durchgeführten Sozialaktion.
Statt Weihnachtsgeschenken für die Kunden
gab es von der Blindeneder-Mitterbucher
GmbH eine Spende von € 1.000 für RIKI.
Die Kinder der Schulkooperation Kirchdorf-Mühlheim sowie des Ge-
meindekindergartens Kirchdorf sind sich einig „Helfen macht Freude“.
So sammelten sie fleißig für das „Christkind aus der Schuhschachtel“.
Die Wirtschaftsbund Ortsgruppe Aspach-Wildenau organisierte
eine Spendenaktion für den kranken Sohn der Familie Hoff-
mann. Eine Abordnung übergab die stolze Summe von € 5.150.
Die St. Martiner Turner überraschten Tim
aus Eitzing mit ihren Einnahmen vom
Weihnachtsmarkt in Höhe von € 1.000.
Von den Kranken - zur Gesundheitskasse
Welche Änderungen erwarten die Versicherten durch die ab Jänner 2020 gültige Kassenreform?
trat die österreichweite Kassen-
reform in Kraft. Diese umfasst
die Zusammenlegung von 21 auf
fünf Sozialversicherungsträger.
Hierzu gehört insbesondere auch
die Fusion der neun Gebietskran-
kenkassen zur neuen Österreichi-
schen Gesundsheitskasse (ÖGK).
Für die Versicherten ändert sich
durch die Umstellung nichts –
sie können weiterhin mit ihrer
e-card die gewohnten Leistun-
gen in Anspruch nehmen.
LEISTUNGSHARMONISIERUNG
Die ÖGK ist somit ab 1. Jänner
2020 die Krankenversicherung
für alle Personen, die bisher bei
einer der neun Gebietskranken-
kassen versichert waren sowie für
die Versicherten der bisherigen
Betriebskrankenkassen. Dabei
müssen sich die Betroffen ebenso
wie die Mitversicherten um nichts
kümmern, denn die Umstellung
erfolgt automatisch. Um ärztliche
Leistungen in Anspruch zu neh-
men, wird weiterhin wie gewohnt
die e-card genutzt.
Vieles soll sich in Zukunft
auch verbessern. So werden die
digitalen Services ausgebaut und
die Leistungen der zuvor unter-
schiedlichen Gebietskrankenkas-
sen schrittweise vereinheitlicht.
VIELE VERBESSERUNGEN
Konnte bisher in acht der neun
Krankenkassen maximal 52 Wo-
chen Krankengeld bezogen wer-
den, so gilt in Zukunft für alle
eine Höchstdauer von bis zu 78
Wochen. Auch der Maximalbe-
trag für Heilbehelfe und Hilfsmit-
tel wurde einheitlich auf € 1.432
bzw. € 3.580 für Rollstühle, Pro-
tesen u. ä. festgelegt.
Der Eigenkostenanteil bei or-
thopädischen Maßschuhen für
che Bewilligung für CT bzw. MRT
nötig sind.
ANSPRECHPARTNER VOR ORT
ÖSTERREICH. Mit Jänner 2020
Kinder wurde gänzlich abge-
schafft. Verbesserungen im Be-
reich Zahnersatz, Kieferorthopä-
die und Zahnbehandlung sowie
eine bundesweite Abschaffung
des Selbstbehaltes bei Kranken-
transporten sind ebenfalls Teil
der neuen Regelung.
Zudem wurde beschlossen,
dass während einer Testphase
bis zum Jahr 2021 keine ärztli-
Durch die Reform gibt es zwar nur
noch eine Österreichische Gesund-
heitskrankenkasse, die bisherigen
Ansprechpartner in den Bundes-
ländern und Bezirken sind jedoch
weiterhin für die Versicherten da.
Auch für Arbeitgeber mit Bei-
tragskonto in nur einem Bundes-
land ändert sich nichts, sie wer-
den weiterhin vom gewohnten
Ansprechpartner betreut. Wer
über Beitragskonten in mehre-
ren Bundesländern verfügt, er-
hält eine zentrale Anlaufstelle.
INFORMATION
Ab 1. Jänner 2020 ist die ÖGK
unter der einheitlichen Telefon-
nummer 05 0766-0 erreichbar.
Weitere Informationen gibt es
unter www.gesundheitskasse.at