UMWELTERKLÄRUNG 2019 GEM. EMAS III UMWELTERKLÄRUNG 2019 | Page 3

2 ÜBER EMAS EMAS – DAS PREMIUM-LABEL DER EU D as Gemeinschaftssystem EMAS (Eco-Management and Audit Scheme) für das freiwillige Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung ist ein von den Europäischen Gemein- schaften 1993 entwickeltes Instrument für Unter- nehmen, die ihre Umweltleistung verbessern wollen. Der Aufbau des EMAS-Umweltmanage- mentsystems und dessen Abläufe entsprechen seit 2001 der Umweltnorm ISO 14001. EMAS geht jedoch weit darüber hinaus, denn EMAS ist leistungsorientiert: Der Betrieb soll sich über die umweltgesetzlichen Anforderungen hinaus verbessern! Bei EMAS werden die Beschäftigten in den Prozess einbezogen. Sie sollen sich mit den Umweltschutzinteressen der Organisation identifizieren und dafür sorgen, dass Umweltma- nagement auch „gelebt“ wird. Die Organisation ist verpflichtet, eine Umwelterklärung zu erstellen, in der die umweltrelevanten Tätigkeiten und die Daten zur Umwelt, wie Ressourcen- und Ener- gieverbräuche, Emissionen, Abfälle etc. genau dargestellt werden. Dafür ist eine erste eigene Untersuchung, die Umweltprüfung und nachfol- gend eine wiederkehrende Umweltbetriebs- prüfung durchzuführen. Die internen Dokumente sowie die Umwelterklärung werden von einem unabhängigen, staatlich zugelassenen Umwelt- gutachter beurteilt und bei positiver Prüfung für gültig erklärt. Dabei achtet der Umweltgutachter nicht nur auf die Einhaltung der formellen Regeln, sondern auch auf die echte Umweltleistung der Organisation. Hält sie alle relevanten Umwelt- rechtsvorschriften ein und erreicht sie die selbst gesteckten Ziele? Die Umweltbetriebsprüfung ist regelmäßig, spätestens alle drei Jahre zu wiederholen. Nach der Validierung wird der Teil- nehmer in ein öffentliches Register eingetragen, erhält eine europaweit einmalige Registrierungs- nummer und ist berechtigt, das EMAS-Logo zu verwenden. Die Qualität von EMAS wird von den Mitgliedsstaaten der EU überwacht. Für die Qualitätssicherung in Österreich ist das Umwelt- bundesamt (UBA) zuständig. Quelle: www.emas.de/ueber-emas/was-ist-emas/ UMWELTERKLÄRUNG DER UMWELTSCHUTZANLAGEN SIGGERWIESEN 2019