UMWELTERKLÄRUNG 2019 GEM. EMAS III UMWELTERKLÄRUNG 2019 | Page 3
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ÜBER EMAS
EMAS – DAS
PREMIUM-LABEL
DER EU
D
as Gemeinschaftssystem EMAS
(Eco-Management and Audit
Scheme) für das freiwillige
Umweltmanagement und die
Umweltbetriebsprüfung ist ein
von den Europäischen Gemein-
schaften 1993 entwickeltes Instrument für Unter-
nehmen, die ihre Umweltleistung verbessern
wollen. Der Aufbau des EMAS-Umweltmanage-
mentsystems und dessen Abläufe entsprechen
seit 2001 der Umweltnorm ISO 14001. EMAS
geht jedoch weit darüber hinaus, denn EMAS
ist leistungsorientiert: Der Betrieb soll sich über
die umweltgesetzlichen Anforderungen hinaus
verbessern! Bei EMAS werden die Beschäftigten
in den Prozess einbezogen. Sie sollen sich mit
den Umweltschutzinteressen der Organisation
identifizieren und dafür sorgen, dass Umweltma-
nagement auch „gelebt“ wird. Die Organisation
ist verpflichtet, eine Umwelterklärung zu erstellen,
in der die umweltrelevanten Tätigkeiten und die
Daten zur Umwelt, wie Ressourcen- und Ener-
gieverbräuche, Emissionen, Abfälle etc. genau
dargestellt werden. Dafür ist eine erste eigene
Untersuchung, die Umweltprüfung und nachfol-
gend eine wiederkehrende Umweltbetriebs-
prüfung durchzuführen. Die internen Dokumente
sowie die Umwelterklärung werden von einem
unabhängigen, staatlich zugelassenen Umwelt-
gutachter beurteilt und bei positiver Prüfung für
gültig erklärt. Dabei achtet der Umweltgutachter
nicht nur auf die Einhaltung der formellen Regeln,
sondern auch auf die echte Umweltleistung der
Organisation. Hält sie alle relevanten Umwelt-
rechtsvorschriften ein und erreicht sie die selbst
gesteckten Ziele? Die Umweltbetriebsprüfung
ist regelmäßig, spätestens alle drei Jahre zu
wiederholen. Nach der Validierung wird der Teil-
nehmer in ein öffentliches Register eingetragen,
erhält eine europaweit einmalige Registrierungs-
nummer und ist berechtigt, das EMAS-Logo zu
verwenden. Die Qualität von EMAS wird von
den Mitgliedsstaaten der EU überwacht. Für die
Qualitätssicherung in Österreich ist das Umwelt-
bundesamt (UBA) zuständig.
Quelle: www.emas.de/ueber-emas/was-ist-emas/
UMWELTERKLÄRUNG DER UMWELTSCHUTZANLAGEN SIGGERWIESEN 2019