Das Klimasekretariat der Vereinten Nationen in Bonn überwacht das Klima-Rahmenabkommen
2000
2011
2014
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz
(EEG) tritt in Kraft. Darin wird,
unter anderem, der Vorrang für
Strom aus Erneuerbaren Energien
bei Einspeisung und Netzanschluss gesetzlich verankert. Das
EEG wird zum Meilenstein.
Nach dem Reaktorunfall von
Fukushima verabschiedet das
Kabinett energiepolitische Eckpunkte, um bis zum Jahre 2022
schrittweise aus der Kernenergie
auszusteigen und eine umweltfreundliche Versorgung zu sichern.
Mit der Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes rücken die
Kosteneffizienz und die Planbarkeit beim Ausbau Erneuerbarer
Energien in den Mittelpunkt; bis
2025 soll der Ökostromanteil auf
40 bis 45 Prozent steigen.