Bundestag
wählt
Das Parlament ist auf vier Jahre
gewählt und hat 598 Abgeordnete. Hinzu kommen Überhangmandate und Ausgleichsmandate.
Dem Bundestag obliegen die
Gesetzgebung und die
Kontrolle der Regierung.
Bundeskanzler
schlägt
vor
Der Kanzler wird in geheimer
Wahl vom Bundestag
gewählt. Er bestimmt die
Richtlinien der Politik und
steht dem Kabinett vor.
Bundesregierung
Die Regierung besteht aus
dem Bundeskanzler und den
Bundesministern. Jeder
Minister leitet sein Ressort
eigenverantwortlich.
wählt
stellt
ernennt
ernennt
Bundesversammlung
Bundespräsident
Die Bundesversammlung tritt
allein zur Wahl des Bundespräsidenten zusammen und wählt
diesen in geheimer Wahl für
eine Amtszeit von fünf Jahren.
Das Staatsoberhaupt hat in
erster Linie repräsentative Aufgaben und vertritt die Bundesrepublik Deutschland nach außen.
Der Bundespräsident ernennt
den Kanzler und die Bundesminister und fertigt die Gesetze aus.
wählt
wählt
Bundesrat
Bundesverfassungsgericht
Die Länderkammer besteht aus
69 von den Landesregierungen
entsandten Mitgliedern. In vielen
Bereichen bedürfen Gesetze der
Zustimmung des Bundesrates.
Das Gericht besteht aus 16 Richtern.
Sie werden je zur Hälfte mit Zweidrittelmehrheit von Bundestag und
Bundesrat gewählt.
wählt