Tatsachen über Deutschland 2015 2015 | Página 130

128 | 129 GESELLSCHAFT THEMA STARKER SOZIALSTAAT Deutschland verfügt über eines der umfas- ausgebaut wurde, entstand die Basis einer sendsten Sozialsysteme. Wie auch in anderen sozialstaatlichen Orientierung. Im Grundge- entwickelten Demokratien stellen die Sozial- setz der Bundesrepublik Deutschland wurde ausgaben den größten Einzelposten der das Sozialstaatsprinzip in Artikel 20, Absatz 1 Staatsausgaben dar. Rund 849 Milliarden Eu- und im Artikel 28 verankert. Wie es ausge- ro wurden 2014 für öffentliche Sozialausga- staltet wird, müssen Politik und Gesellschaft ben aufgewendet, was einem Anteil von 29 dynamisch jeweils neu verhandeln; vor allem Prozent des Bruttoinlandprodukts (BIP) ent- der demografische Wandel macht Anpassun- spricht. Die wohlfahrtsstaatlichen Sozialsys- gen notwendig. teme haben eine Tradition, die bis in die Zeit der Industrialisierung Deutschlands in der Soziales Netz zum Schutz vor zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts zurück- existenziellen Risiken reicht und mit dem damaligen Reichskanzler Otto von Bismarck in Verbindung gebracht Heute schützt ein eng gewebtes Netz aus ge- wird. Unter Bismarck wurde 1883 zunächst setzlicher Kranken-, Renten-, Unfall-, Pflege- die verpflichtende Krankenversicherung für und Arbeitslosenversicherung die Bürger vor Arbeiter eingeführt – mit der Sozialgesetz- den Folgen existenzieller Risiken und Bedro- gebung, die in den darauf folgenden Jahren hungen. Daneben umfasst das soziale Netz die Grundsicherung für Rentner und dauerhaft Erwerbsunfähige oder steuerliche Leistungen wie den Familienleistungsausgleich (Kinder- ZAHL 30,4 Mio. sozialversicherungspflichtig Beschäftigte zählte die Bundesagentur für Arbeit im Dezember 2014. Dies entspricht 75 bis 80 Prozent aller abhängig Beschäftigten in Deutschland. Nicht mitgezählt sind nicht sozialversicherungspflichtige Beamte, Selbstständige, unbezahlt mithelfende Familienangehörige und so genannte Mini-Jobber. → statistik.arbeitsagentur.de geld, steuerliche Vergünstigungen). Nach einer weiteren Erhöhung 2015 erhalten Familien monatlich 188 Euro für das erste und zweite Kind, 194 Euro für das dritte und 219 Euro für weitere Kinder. Das 2014 in Kraft getretene Rentenpaket verbessert vor allem die Situation älterer Menschen. Mit der Reform wurden unter anderem die abschlagsfreie Rente ab 63 Jahren und die sogenannte Mütterrente eingeführt. Sie gilt als eine Anerkennung für die erbrachte Erziehungsleistung. Frauen, die vor 1992 geborene