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GESELLSCHAFT
THEMA
STARKER SOZIALSTAAT
Deutschland verfügt über eines der umfas-
ausgebaut wurde, entstand die Basis einer
sendsten Sozialsysteme. Wie auch in anderen
sozialstaatlichen Orientierung. Im Grundge-
entwickelten Demokratien stellen die Sozial-
setz der Bundesrepublik Deutschland wurde
ausgaben den größten Einzelposten der
das Sozialstaatsprinzip in Artikel 20, Absatz 1
Staatsausgaben dar. Rund 849 Milliarden Eu-
und im Artikel 28 verankert. Wie es ausge-
ro wurden 2014 für öffentliche Sozialausga-
staltet wird, müssen Politik und Gesellschaft
ben aufgewendet, was einem Anteil von 29
dynamisch jeweils neu verhandeln; vor allem
Prozent des Bruttoinlandprodukts (BIP) ent-
der demografische Wandel macht Anpassun-
spricht. Die wohlfahrtsstaatlichen Sozialsys-
gen notwendig.
teme haben eine Tradition, die bis in die Zeit
der Industrialisierung Deutschlands in der
Soziales Netz zum Schutz vor
zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts zurück-
existenziellen Risiken
reicht und mit dem damaligen Reichskanzler
Otto von Bismarck in Verbindung gebracht
Heute schützt ein eng gewebtes Netz aus ge-
wird. Unter Bismarck wurde 1883 zunächst
setzlicher Kranken-, Renten-, Unfall-, Pflege-
die verpflichtende Krankenversicherung für
und Arbeitslosenversicherung die Bürger vor
Arbeiter eingeführt – mit der Sozialgesetz-
den Folgen existenzieller Risiken und Bedro-
gebung, die in den darauf folgenden Jahren
hungen. Daneben umfasst das soziale Netz die
Grundsicherung für Rentner und dauerhaft
Erwerbsunfähige oder steuerliche Leistungen
wie den Familienleistungsausgleich (Kinder-
ZAHL
30,4 Mio.
sozialversicherungspflichtig Beschäftigte zählte die Bundesagentur für Arbeit
im Dezember 2014. Dies entspricht 75
bis 80 Prozent aller abhängig Beschäftigten in Deutschland. Nicht mitgezählt
sind nicht sozialversicherungspflichtige
Beamte, Selbstständige, unbezahlt mithelfende Familienangehörige und so
genannte Mini-Jobber.
→ statistik.arbeitsagentur.de
geld, steuerliche Vergünstigungen). Nach einer weiteren Erhöhung 2015 erhalten Familien monatlich 188 Euro für das erste und zweite Kind, 194 Euro für das dritte und 219 Euro
für weitere Kinder.
Das 2014 in Kraft getretene Rentenpaket verbessert vor allem die Situation älterer Menschen. Mit der Reform wurden unter anderem
die abschlagsfreie Rente ab 63 Jahren und die
sogenannte Mütterrente eingeführt. Sie gilt
als eine Anerkennung für die erbrachte Erziehungsleistung. Frauen, die vor 1992 geborene