Student Mobility Brochures (SMO-HSG) Juli 2015 | Page 48
Nichtantritt des Austauschsemesters
Bei Absage oder Nichtantritt des Austauschplatzes wird eine Umtriebsentschädigung erhoben. Dies gilt auch, wenn ein Austausch aufgrund nicht bestandener
und/oder nicht abgelegter HSG-Leistungen (inkl. Zulassungsauflagen) nicht angetreten werden kann. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach dem HSG-Gebührenreglement. Studierende, welche einen zugeteilten Swiss Mobility Austauschplatz absagen, werden für alle weiteren Austauschbewerbungen auf der
Bachelor-Stufe gesperrt (Austausch Partneruniversitäten, Freemover, Swiss Mobility und Globalship Programme).
Anrechnungen an das HSG Studium
Nach Äquivalenz, grundsätzlich analog «Austausch Partneruniversitäten»
Immatrikulation an der HSG während des Austauschsemesters
Analog «Austausch Partneruniversitäten»
HSG Bidding während des Austauschsemesters
Analog «Austausch Partneruniversitäten»
Swiss Mobility
Integrationsseminar für Bachelor BWL-Studierende
Das BWL-Pflichtfach Integrationsseminar findet jeweils im 6. Semester statt. Für
Studierende, welche sich im Frühjahrssemester im Austausch befinden, bietet die
Universität St. Gallen ein spezielles Integrationsseminar im Herbstsemester an.
Die Anmeldung zum Integrationsseminar im Herbstsemester muss per E-Mail an
[email protected] erfolgen. Bitte beachten Sie, dass Sie sich für diesen Kurs nicht
selber einbidden können. Anmeldefrist ist der 15. August.
HSG Prüfungen
Analog «Austausch Partneruniversitäten»
Während des Austauschsemesters wird Swiss Mobility Studierenden empfohlen,
zentrale HSG-Prüfungen des Pflicht- und Pflichtwahlbereichs in den Nachhol
termin des Folgesemesters zu verschieben, weil es sonst häufig zu Termin
kollisionen mit Prüfungen der Gastuniversität kommen kann. Ein Rückzug von
einer zentralen Prüfung der HSG hat die Note 1.0 zur Folge.
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