Student Mobility Brochures (SMO-HSG) Juli 2015 | Page 48

Nichtantritt des Austauschsemesters Bei Absage oder Nichtantritt des Austauschplatzes wird eine Umtriebsentschädigung erhoben. Dies gilt auch, wenn ein Austausch aufgrund nicht bestandener und/oder nicht abgelegter HSG-Leistungen (inkl. Zulassungsauflagen) nicht angetreten werden kann. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach dem HSG-Gebührenreglement. Studierende, welche einen zugeteilten Swiss Mobility Austauschplatz absagen, werden für alle weiteren Austauschbewerbungen auf der Bachelor-Stufe gesperrt (Austausch Partneruniversitäten, Freemover, Swiss Mobility und Globalship Programme). Anrechnungen an das HSG Studium Nach Äquivalenz, grundsätzlich analog «Austausch Partneruniversitäten» Immatrikulation an der HSG während des Austauschsemesters Analog «Austausch Partneruniversitäten» HSG Bidding während des Austauschsemesters Analog «Austausch Partneruniversitäten» Swiss Mobility Integrationsseminar für Bachelor BWL-Studierende Das BWL-Pflichtfach Integrationsseminar findet jeweils im 6. Semester statt. Für Studierende, welche sich im Frühjahrssemester im Austausch befinden, bietet die Universität St. Gallen ein spezielles Integrationsseminar im Herbstsemester an. Die Anmeldung zum Integrationsseminar im Herbstsemester muss per E-Mail an [email protected] erfolgen. Bitte beachten Sie, dass Sie sich für diesen Kurs nicht selber einbidden können. Anmeldefrist ist der 15. August. HSG Prüfungen Analog «Austausch Partneruniversitäten» Während des Austauschsemesters wird Swiss Mobility Studierenden empfohlen, zentrale HSG-Prüfungen des Pflicht- und Pflichtwahlbereichs in den Nachhol­ termin des Folgesemesters zu verschieben, weil es sonst häufig zu Termin­ kollisionen mit Prüfungen der Gastuniversität kommen kann. Ein Rückzug von einer zentralen Prüfung der HSG hat die Note 1.0 zur Folge. 48