Student Mobility Brochures (SMO-HSG) Juli 2015 | Page 42

Freemover Kosten Während des Freemover-Austauschsemesters fallen - nebst eigenen Ausgaben für Reise, Wohnen, Verpflegung etc.- sowohl die Studiengebühren der HSG, als auch die Studiengebühren der Gastuniversität an. Freemovern wird gegen Vorlage des Zahlungsbeleges für die bei der Gastuniversität bezahlten Studiengebühren, die HSG- Studiengebühren (exklusive HSG-Prüfungsgebühr) für das Austauschsemester erlassen bzw. zurückerstattet, sofern die bei der Gastuniversität bezahlten Gebühren mindestens der HSG-Studiengebühr entsprechen. Der Anspruch auf Erlass bzw. ­Rückerstattung muss vor oder unmittelbar nach Rückkehr aus dem Austausch­semester an der Gastuniversität bei der HSG-Studienadministration ([email protected]) geltend gemacht werden und erlischt spätestens 30 Tage nach Ablauf des HSG-Semesters, in welchem der Austausch absolviert wurde. Weitere Informationen finden Sie auch im Dokument «Erlass von Studiengebühren» auf http://studentweb.unisg.ch – Allgemeines – Administrativer Prozess – Rechnung. Stipendien Swiss-European Mobility Programme (SEMP) Freemover können nicht am SEMP-Stipendienprogramm teilnehmen. VOR, WÄHREND & NACH Antritt des Austauschsemesters zu erledigen Analog «Austausch Partneruniversitäten». Siehe Grafik Seiten 28/29. Weitere Informationen Weitere Informationen finden Sie in der Erfahrungsberichts-Datenbank auf http://studentweb.unisg.ch – Austausch – Vor Austausch. Bitte beachten Sie die Reise- resp. die Gesundheitshinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) www.eda.admin.ch und www.bag.admin.ch (Sicherheitsmassnahmen, Impfungen, etc.). 42