Student Mobility Brochures (SMO-HSG) Juli 2015 | Page 42
Freemover
Kosten
Während des Freemover-Austauschsemesters fallen - nebst eigenen Ausgaben für
Reise, Wohnen, Verpflegung etc.- sowohl die Studiengebühren der HSG, als auch
die Studiengebühren der Gastuniversität an. Freemovern wird gegen Vorlage des
Zahlungsbeleges für die bei der Gastuniversität bezahlten Studiengebühren, die
HSG- Studiengebühren (exklusive HSG-Prüfungsgebühr) für das Austauschsemester erlassen bzw. zurückerstattet, sofern die bei der Gastuniversität bezahlten
Gebühren mindestens der HSG-Studiengebühr entsprechen. Der Anspruch auf
Erlass bzw. Rückerstattung muss vor oder unmittelbar nach Rückkehr aus dem
Austauschsemester an der Gastuniversität bei der HSG-Studienadministration
([email protected]) geltend gemacht werden und erlischt spätestens 30 Tage
nach Ablauf des HSG-Semesters, in welchem der Austausch absolviert wurde.
Weitere Informationen finden Sie auch im Dokument «Erlass von Studiengebühren» auf http://studentweb.unisg.ch – Allgemeines – Administrativer Prozess –
Rechnung.
Stipendien Swiss-European Mobility Programme (SEMP)
Freemover können nicht am SEMP-Stipendienprogramm teilnehmen.
VOR, WÄHREND & NACH Antritt des Austauschsemesters zu erledigen
Analog «Austausch Partneruniversitäten». Siehe Grafik Seiten 28/29.
Weitere Informationen
Weitere Informationen finden Sie in der Erfahrungsberichts-Datenbank auf
http://studentweb.unisg.ch – Austausch – Vor Austausch.
Bitte beachten Sie die Reise- resp. die Gesundheitshinweise des Eidgenössischen
Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) www.eda.admin.ch und
www.bag.admin.ch (Sicherheitsmassnahmen, Impfungen, etc.).
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