Student Mobility Brochures (SMO-HSG) Juli 2015 | Page 20

Partneruniversitäten Anrechnungen an das HSG Studium Die Anrechenbarkeit einzelner Lehrveranstaltungen im Fach- und Kontextstudium ist möglich. Vor der definitiven Wahl der externen Lehrveranstaltungen ist eine Abklärung mit der Zulassungs- und Anrechnungsstelle (ZAS) zwingend notwendig. Sie sind selbst dafür verantwortlich, die Kursbeschreibungen von Ihrer zukünftigen Gastuniversität zu beschaffen. Informationen zu bisherigen Kursanrechnungen und Notenumrechnungen finden Sie auf http://studentweb.unisg.ch – Austausch – Austauschleistungen. Ablauf Anrechnungsantrag 20 • Zusammenstellung des geplanten Kursprogrammes an der Gastuniversität • Erfassung des Anrechnungsantrags via Serviceportal und Speicherung als pdf • Erstellung einer E-Mail an die ZAS (ausschliesslich an: [email protected]) mit folgendem Inhalt: − Formulierung des E-Mail-Betreffs/Themas: Anrechnung Austausch/ Studienprogramm/Semesterangabe des geplanten Austauschs/Gast­ universität, Dringlichkeitsvermerke bitte ebenfalls im Betreff aufführen − vollständiges Anrechnungsformular (pdf) und offizielle Kursbe­­schrei­­bungen der Gastuniversität als pdf-Format oder elektronischer Link zur Quelle. Kursbeschreibungen bitte mit Angaben zum Work­load (Credits, SWS, ECTS), verwendete Literatur und Prüfungsformat • Die ZAS wird Ihr Gesuch nach Absprache mit Ihren Programmverant­ wortlichen bearbeiten und Ihnen, nach Gutheissung, die Anrechnung vor Austauschbeginn bestätigen oder über notwendige Änderungen des ­vorgeschlagenen Kursprogramms informieren.