dend, ob das „Generationsgedächtnis” heutiger Jugendlicher durch
positive oder negative Erfahrungen geprägt wird. Das liegt in unserer
Verantwortung: in der Verantwortung der Eltern, der Pädagogen, der
Minderheitenpolitiker, Journalisten, der Seelsorger und aller Akteure
der Organisationen und Institutionen unserer Nationalität.”*
Darin fällt vor allem der Begriff „Generationsgedächtnis” auf,
dessen Bedeutung von der Wissenschaft folgendermaßen erklärt
wird: „Der Begriff kollektives Gedächtnis bezeichnet eine gemeinsame
(= kollektive) Gedächtnisleistung einer Gruppe von Menschen. So wie
jedes Individuum situativ zu einem individuellen Gedächtnis fähig ist,
wird einer Gruppe von Menschen (Volk oder Menschheit) eine gemein-
same Gedächtnisleistung unterstellt. Das kollektive Gedächtnis wird als
Rahmen einer solchen Gruppe verstanden: Es bildet die Basis für grup-
penspezifisches Verhalten zwischen ihren Angehörigen, da es dem Ein -
zel nen ermöglicht, Gemeinsamkeiten vorzustellen. Das kollektive Ge -
dächtnis nimmt mit Blick auf die kulturelle Vergangenheit Bezug auf die
gegenwärtigen sozialen und kulturellen Verhältnisse, wirkt individuell
auf eine Gruppe von Menschen und tradiert gemeinsames Wissen.”
Das Konzept des kollektiven Gedächtnisses stammt von dem
französischen Philosophen und Soziologen Maurice Halbwachs (†
1945), der diesen Begriff in den 1920er Jahren einführte. Es wird
in jüngerer Zeit in mehreren Disziplinen, darunter auch in der
Ge schichtswissenschaft, als Analysekategorie verwendet. Beim
kol lektiven Gedächtnis wird zwischen dem kommunikativen
Gedächtnis und dem kulturellen Gedächtnis unterschieden. Das
kommunikative Gedächtnis liefert mündlich weitergegebene Er -
fahrungen und Traditionen; das aber nur in einem Zeitraum von
ca. drei Generationen nach dem Zeitpunkt des Geschehens.
Diese Form des Gedächtnisses ist somit an Menschen gebunden,
weil es von der Weitererzählung lebt. Im Gegensatz dazu steht das
kulturelle Gedächtnis, welches nicht an Personen gebunden ist.
Hierbei werden Erinnerungen vielmehr niedergeschrieben und
somit für die Nachwelt konserviert, auch über die dritte Ge -
neration nach dem Ereignis hinaus. Zum Beispiel zählen vergan-
gene Ereignisse, die in Schriften für Bibliotheken verfasst wurden,
zum kulturellen Gedächtnis.
Der Heidelberger Gedächtnisforscher Jan Assmann geht in sei-
nem Konzept des kulturellen Gedächtnisses von einer anderen
Frage aus: Wie gelingt es Gesellschaften, oft über Jahrhunderte
hinweg ein „kollektivgeteiltes Wissen” über die Vergangenheit zu
tradieren? Die Antwort liegt in der kulturellen Formung, der
Ritualisierung und Institutionalisierung gesellschaftlicher Erin -
nerung: Die Bewahrung eines „kollektiv geteilten Wissens”, seine
„Vererbbarkeit im kulturell institutionalisierten Erbgang einer
Gesellschaft” bedarf der kontinuierlichen Pflege.
Assmanns Definition von Gedächtnis als „kollektiv geteiltes
Wissen”, aus dem eine Gruppe „ein Bewusstsein ihrer Einheit und
Eigenart bezieht”, lenkt den Blick auf die Rolle der Gesellschaft
ebenso wie auf die Dynamiken im Feld der Erinnerung – sowohl
synchron, wenn es um die Formulierung und Durchsetzung eines
bestimmten Wissens über die Vergangenheit geht, als auch dia-
chron, im Hinblick auf Prozesse der Tradierung, Weitergabe und
Veränderung dieses Wissensvorrats.
Das Generationsgedächtnis ist hiermit das Übertragen des kol-
lektiven Gedächtnisses über mehrere Generationen hinweg zur
Bewahrung und Stärkung der Identität einer Volksgruppe oder
eines Volkes, wie es auch Frau Gerner in ihrer Festrede behaup-
tet: „Zum Zweck der Bewahrung und Stärkung der Identität der
Ungarndeutschen wird der Beherrschung und dem Gebrauch der deut-
schen Sprache eine wichtige Rolle beigemessen.”
D.h. also, dass auch die angestammte Muttersprache einer
Volksgruppe von Generation zu Generation übertragen werden
muss, was von vitaler Bedeutung für die Zukunft einer ethnischen
Minderheit ist.
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Natürlich ist auch die Rolle de