Sonntagsblatt 5/2015 | Page 14

Serbische Restitution als Fallstrick für Heimatvertriebene
Bisher wurde die EURO- PEADA zweimal ausgetragen. Gastgeber waren 2008 die Rätoromanen in Graubünden( Schweiz) und 2012 die Sorben in der Lausitz( Deutschland). An der EUROPEADA 2008 nahmen 17 Auswahlmann- schaf ten der Minderheiten teil, 2012 waren es 19, darunter jene der deutschsprachigen Südtiroler und der Ladiner.
Beide Male ging die Mannschaft der Südtiroler als Sieger hervor und hat sich für 2016 erfolgreich als Ausrichter des Turniers beworben.
Vom 10.06.– 10.07.2016 findet in Frankreich die UEFA- Fußball-Europameisterschaft 2016 statt.
Zipser – Gedenken
Vor 70 Jahren
Das schönste Bild der Zips, die Hohe Tatra ist. Ein gebürtiger Zipser sie niemals vergisst, wenn ihn das Schicksal auch verbannte, wo immer hin, Heimatbilder bleiben verankert in ihm.
Wir lebten zufrieden in unserem Zipserland, wo schon unserer Vorfahren Wiege stand, der Krieg tobte, aber ging langsam zu Ende, da begann für uns Deutsche, die tragische Wende.
Haben die Heimat, wo wir geboren, nach dem Zweiten Weltkrieg für immer verloren. Die Zips war auf einmal von Deutschen leer. Ein Zurück in die Heimat gab es nimmermehr.
Das Schicksal traf die Familien schwer, die Häuser der Deutschen standen leer. Verwaist und verlassen war Hof und Haus, die Parole lautete „ Deutsche raus”!
Nach Jahren verblassten Heimwehwunden, alle haben ein neues Zuhause gefunden. Die meisten von ihnen sind in Deutschland gelandet, manche sind nach Amerika ausgewandert.
Vor 70 Jahren ging das Zipser-Deutschtum zu Ende, wir noch Lebenden gedenken der tragischen Wende. Die meisten von ihnen die schon starben, lebten all die Jahre mit Heimweh-Narben.
Das schönste Bild der Zips, die Hohe Tatra ist. Ein gebürtiger Zipser, sie niemals vergisst, wenn es ihm auch besser ging, im fernen Land, vergessen hat er nie sein Zipser-Heimatland!
Gisela Hlinican-Bretz( 87 Jahre) – Karpatenblatt
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Deutsche Weltallianz – DWA-PRESSEAUSSENDUNG – Wien, am 13.08. 2015

Serbische Restitution als Fallstrick für Heimatvertriebene

Beweislastumkehr nach Vorbild Slowenien schafft neues Unrecht!
Die vor allem im Kreis der Donauschwaben in Österreich vielfach gelobte serbische Restitution erweist sich bei näherem Hinschauen als Fallstrick für die Betroffenen. Mit der Beweislastumkehr folgt Serbien augenscheinlich dem Beispiel der Republik Slowenien. Abermals müssen volksdeutsche Heimatvertriebene ihre Un- schuld anhand schriftlicher Dokumente beweisen, die es nie gab oder nicht mehr gibt.
Es geht im konkreten Fall um einen deutschen Staatsbürger donauschwäbischer Herkunft, dessen Familie 1944 / 45 auf Grund- lage der AVNOJ-Bestimmungen enteignet wurde und deren Mitglieder in einem der berüchtigten Lager des Tito-Regimes Zwangsarbeit leisten musste. Der Betroffene stellte auf Grund- lage der serbischen Restitutionsgesetzgebung einen Antrag auf Restitution und Wiedergutmachung, da Serbien ehemalige Staatsbürger, die unter dem kommunistischen Regime enteignet worden waren, entschädigt. Das serbische Restitutionsprogramm schließt zumindest nach dem Wortlaut des Gesetzes ehemalige Staatsbürger deutscher Nationalität von vornherein nicht aus. Belgrad unterscheidet sich da vom tschechischen Restitutions- programm, das lediglich Vermögen restituiert, das nach 1948 enteignet wurde. Die Sudetendeutschen enthalten bis heute keinen Quadratmeter zurück, da deren Vermögen schon 1945 auf Grund- lage der Beneš-Dekrete enteignet wurde.
Sieht man sich den oben genannten donauschwäbischen Fall genauer an, erinnert die serbische Restitutionspraxis an die slowenische. Die ist in Österreich zurecht wegen der so genannten „ Beweislastumkehr” kritisiert worden. Der Antragsteller muss nämlich schriftlich anhand von Dokumenten beweisen können, dass ihm 1945 mit der Enteignung Unrecht angetan wurde, dass er zu Unrecht Zwangsarbeit leisten musste, dass ihm zu Unrecht Gewalt angetan wurde, dass er nie an Kriegsverbrechen beteiligt war und dass er den deutschen NS-Okkupanten niemals Hilfe leistete. Die Liste ist, wie man sieht, recht lang!
In Serbien ist die Sachlage für die vertriebenen Donauschwaben ganz ähnlich. Da wird der Betroffene ebenfalls von der Staat- sanwaltschaft aufgefordert, schriftliche Dokumente vorzulegen, die eindeutig beweisen, dass seine Familienmitglieder ihrer Freiheit beraubt wurden, dass sie im Lager Jarek und in Neu satz / Novi Sad eingesperrt waren und Zwangsarbeit auf dem Staats gut sowie im Kohlebergwerk leisten mussten. Weiters hat er schriftlich zu beweisen, dass der Großvater des Antragstellers kein Kriegs- verbrecher war und den NS-Okkupanten keine Hilfe leistete. Wer soll das aber 70 Jahre nach Kriegsende schriftlich beweisen können!
„ Serbien greift hier auf Erfahrungen zurück, die Slowenien seit den 1990er Jahren in der Restitutionsangelegenheit gesammelt hat, um Anträge ehemaliger deutscher Mitbürger erfolgreich abzu- wimmeln”, kritisiert DWA-Präsident Peter Wassertheurer. Für ihn widerspricht die Beweislastumkehr jedem modernen Rechtsgrundsatz. Nach demselben muss nämlich jemandem die Schuld bewiesen werden, andernfalls gilt er als unschuldig. Ein Donauschwabe muss jetzt aber gegenüber der serbischen Staats- anwaltschaft schriftlich seine Unschuld beweisen können! Außerdem ist die Forderung nach schriftlichen Beweisdokumenten eine reine Schikane, da kein Heimatvertriebener jemals solche Dokumente besessen hat. Wassertheurer verweist auch dabei auf
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