ShortCut: Sharing-Markt für E-Scooter

SHORT Trotz schwieriger Marktbedingungen kann der Verleih von E-Scootern profitabel sein und einen nachhaltigen Beitrag zur urbanen Mobilität leisten. Städte und Gemeinden könnten hierfür den Wettbewerbsrahmen setzen, indem sie den Verleih von E-Scootern – ähnlich wie beim ÖPNV – mit klaren Anforderungen für einen Anbieter auf bestimmte Zeit in einem definierten Gebiet ausschreiben. Die resultierenden Skaleneffekte würden den Sharing-Anbietern erlauben, sich mit hochwertigeren Geräten besser in den Nahverkehr der Innenstadt integrieren. Die Kunden würden von einem besseren Service und niedrigeren Preisen profitieren. 1 1 Die Begriffe E-Scooter und E-Roller sind durch die deutsche Gesetzeslage differenziert. Der E-Scooter ist ein elektrischer Tretroller, der E-Roller bezeichnet einen elektrischen Motorroller, das batteriebetriebene Pendant zum Roller mit Verbrennungsmotor.