SHORT
Trotz schwieriger Marktbedingungen
kann der Verleih von E-Scootern
profitabel sein und einen
nachhaltigen Beitrag zur urbanen
Mobilität leisten. Städte und
Gemeinden könnten hierfür den
Wettbewerbsrahmen setzen, indem
sie den Verleih von E-Scootern –
ähnlich wie beim ÖPNV – mit klaren
Anforderungen für einen Anbieter auf
bestimmte Zeit in einem definierten
Gebiet ausschreiben. Die resultierenden
Skaleneffekte würden den
Sharing-Anbietern erlauben, sich mit
hochwertigeren Geräten besser in
den Nahverkehr der Innenstadt
integrieren. Die Kunden würden von
einem besseren Service und
niedrigeren Preisen profitieren.
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1 Die Begriffe E-Scooter und E-Roller sind durch die deutsche Gesetzeslage differenziert. Der E-Scooter ist ein elektrischer Tretroller, der E-Roller bezeichnet einen elektrischen Motorroller, das batteriebetriebene Pendant zum Roller mit Verbrennungsmotor.