´s Dorfblattl Haiming
Begegnungszone rund um Gemeindezentrum
S
eit 2013 besteht in Öster-
reich die Möglichkeit, Be-
gegnungszonen zu verordnen.
Eine der gefährlichsten Kreu-
zungen im Gemeindegebiet,
die Kreuzung Siedlungsstraße/
Ötztalerstraße soll mit einer ver-
kehrsberuhigenden Maßnahme
entschärft werden. In der Februar
Sitzung hat der Gemeinderat den
Grundsatzbeschluss gefasst, für
den Bereich Gemeindezentrum
eine Begegnungszone zu ver-
ordnen.
Eine Begegnungszone ist „eine
Straße, deren Fahrbahn für die
gemeinsame Nutzung durch
Fahrzeuge und Fußgänger be-
stimmt ist, und die als solche ge-
kennzeichnet ist“ (§ 2 Abs. 1 Z 2a).
In einer solchen verkehrsbe-
ruhigten Zone sind Fußgänge-
rInnen, RadfahrerInnen und Au-
tofahrerInnen gleichberechtigt.
Zufußgehende dürfen die ge-
samte Fahrbahn benützen. Sie
dürfen den Fahrzeugverkehr je-
doch nicht mutwillig behindern
(§ 76c Abs. 3).
FahrzeuglenkerInnen dürfen an-
dere VerkehrsteilnehmerInnen
wie FußgängerInnen oder Rad-
fahrerInnen weder gefährden
noch behindern. Sie haben von
ortsgebundenen Gegenstän-
den oder Einrichtungen einen
der Verkehrssicherheit entspre-
chenden seitlichen Abstand
einzuhalten (§ 76c Abs. 2). Für
den Fahrzeugverkehr gelten die
allgemeinen Vorrangregeln so-
wie der Vertrauensgrundsatz (§
3 Abs 1 1. Satz).
Regeln in der Begegnungszone:
Das Miteinander im gemeinsam
genutzten Raum ist durch die Er-
weiterung des Vertrauensgrund-
satzes (§ 3 Abs 1 1. Satz) geregelt:
„Die Teilnahme am Straßenver-
kehr erfordert ständige Vorsicht
und gegenseitige Rücksichtnah-
me“.
• In der Begegnungszone gilt
grundsätzlich eine Geschwin-
digkeitsbeschränkung von 20
km/h. Das österreichische Recht
sieht in Ausnahmen (wenn es der
Leichtigkeit und Flüssigkeit des
Verkehrs dient und aus Gründen
der Sicherheit des Verkehrs kei-
ne Bedenken dagegen bestehen)
auch 30 km/h vor (§ 76c Abs. 6).
• Das Parken von Kraftfahrzeugen
ist nur an den dafür gekennzeich-
neten Stellen erlaubt (§ 23 Abs.
2a).
• Im Gegensatz zur Wohnstraße
ist in einer Begegnungszone die
Durchfahrt für jeglichen Fahr-
zeugverkehr gestattet.
• Beim Verlassen der Begeg-
nungszone gelten die üblichen
Regelungen (keine besondere
Vorrangsregelung).
Ansonsten gelten die allgemei-
nen Regelungen:
Rechtsregel (§ 7 StVO)
Vorrangregelungen (§ 19 StVO)
Verkehrsangepasste Geschwin-
digkeit (§ 20 StVO)
Angedacht ist die Begegnungs-
zone rund um das Gemeindezen-
trum bis hin zum Haupteingang
Wohn- und Pflegeheim sowie
auf der Ötztalerstraße Einfahrt
Tiefgarage bis Ende Grundgrenze
Das Modell zeigt, wie sich der Architekt den Vorplatz des Gemeindeplatzes
vorstellt.
Familie Kurz einzurichten. Die vor
der Gemeinde errichteten Park-
flächen sollen als Kurzparkzone
ausgewiesen werden.
Nach Aufstellung der Gebots-
bzw. Verbotstafeln ist geplant im
Rahmen von Schüler-Veranstal-
tungen in Zusammenarbeit mit
der Exekutive die Verkehrsteil-
nehmer auf die neue Verkehrssi-
tuation hinzuweisen.
(Text: beka; Modell: Arch. Hasl-
wanter Ferdinand)
INFORMATION:
Ab 1. April gelten neue Öff-
nungszeiten im Gemeindeamt
Haiming
Montag - 8.00 bis 12.30 und
13.30 bis 18.00 Uhr
Dienstag - 8.00 bis 12.30 und
13.30 bis 18.00 Uhr
Mittwoch - 8.00 bis 12.30
Donnerstag - 8.00 bis 12.30
Freitag - 8.00 bis 12.30
Gemeindeinformation
Waldbad-Saison startet bald
A
m Samstag, den 6. Mai, öff-
net das Waldbad Haiming
wiederum seine Pforten. Bereits
im heurigen Frühjahr wurden die
desolaten Abdeckroste für die
Wasserüberläufe ausgetauscht,
sowie die schon seit Jahren ange-
regte Einstiegshilfe für ältere und
behinderte Personen errichtet.
Heuer im Herbst sollen die Be-
cken gewartet und mit einem
neuen Farbanstrich versehen
werden, erzählt Bernd Kapeller
vom Bauamt der Gemeinde.
Der Pachtvertrag mit den Cafe-
Pächtern wurde vorzeitig verlän-
gert, da die Pächterfamilie in ei-
nen neuen Pizzaofen und diverse
andere Dinge investieren will. Die
Besucher können sich also über
noch mehr Urlaubsflair freuen.
Die Preise haben sich gegenüber
dem Vorjahr nicht geändert! Im
Monat Mai gibt es wieder 10%
Vergünstigung auf Saisonskar-
ten!
(Text: beka; Foto: Florian Scherl)
Der Spaß im Waldbad Haiming kostet heuer gleich viel wie im vergangenen
Jahr. Die Vorbereitungsarbeiten laufen auf Hochtouren.
Frühjahr 2017
Einzelkarte Erwachsene 5 €
Einzelkarte Kinder
2
,50 €
10er-Block Erwachsene 4
0 €
10er-Block Kinder
18 €
Familien-Saisonskarte 100 €
Saisonskarte Erwachsene 50 €
Saisonkarte Kinder
25 €
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