Prop Magazin 3/2013 | Page 62

ÖAeC NEUES ZUM LUFTFAHRTGESETZ Modellflugplätze Hier zwei Beispiele, wie die Dimensionierung eines Modellflugplatzes aussehen könnte: Bis dato gab es den Begriff „Modellflugplatz“ in keinem die Luftfahrt betreffenden Gesetz und keiner die Luftfahrt betreffenden Verordnung. Nun ist der Begriff „Modellflugplätze“ im LFG enthalten, beschreibt worum es sich dabei handelt und was man dort darf. Im Begutachtungsentwurf war eine Betriebsbewilligung durch die Bezirksverwaltungsbehörde enthalten, die im BGBl. nun nicht mehr zu finden ist. Das LFG enthält neu nur mehr eine Meldepflicht für Modellflugplätze an die Austro Control GmbH (ACG). Eine Zusage, dass die Meldung kostenlos ist, liegt uns vor! Es wird eine Karte mit allen Modellflugplätzen erstellt und in luftfahrtüblicher Weise kundgemacht werden. Ob Modellflugplätze mit einem eigenen Symbol auch in die „Sichtflugkarte – ICAO 1:500.000“ aufgenommen werden können, steht noch nicht fest, ist aber unser Ziel. Der ÖAeC hat bereits vor einiger Zeit mit einer Datenerhebung begonnen. Wir werden versuchen, diese Datenbank als Basis für eine Sammelmeldung an die Austro Control zu verwenden. Modellflugplatz (Standard < 150 m GND) Modellflugplatz (Fliegen > 150 m GND) Zurzeit bzw. falls unser Ansinnen generell auf Modellflugplätzen bis in Höhen von 600 m über Grund fliegen zu dürfen misslingt, hat jeder Betreiber eines Modellflugplatzes die Möglichkeit, bei Austro Control, als zuständige Behörde für den österreichischen Luftraum, das Fliegen innerhalb des Modelflugplatzes über 500 ft GND zu beantragen. Sofern die Sicherheit der Luftfahrt nicht dagegen spricht, bewilligt die Austro Control das auch. Selbstverständlich sind solche Bescheide kostenpflichtig. Derzeit kostet so ein Bescheid gem. TP 87 der Austro Control-Gebührenverordnung (ACGV) 353 €, zzgl. 65 € für eine halbe Stunde Amtshandlung gem. TP 92a, zzgl. 13,2 € gem. TP 6 GebG. Alles zusammen inkl. MWSt. also 514,8 €! Das ist zwar nicht geschenkt, aber dafür fliegt man weitere 2 Jahre „legal“ ? Im Folgenden ein Muster eines Bescheides: BESCHEID Die Austro Control GmbH (ACG) entscheidet über den Antrag des „(Antragsteller)“ wie folgt: SPRUCH Die ACG erteilt dem „(Antragsteller)“, gem. § 3 Abs. 5 Luftverkehrsregeln (LVR), BGBl.Nr. 80/2010 die Bewilligung, auf dem Modellfluggelände „(Name)“, „(Lage)“, Flugmodelle in Höhen von 150 m über Grund aufwärts bis „(beantragte Höhe)“ m über Grund, zu betreiben. Die Bewilligung gilt 24 Monate und es gelten folgende Auflagen … 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. Die Bewilligung gilt nur für den Betrieb von ferngesteuerten Flugmodellen. Das Überfliegen von Zuschauerräumen und Menschenansammlungen im Freien ist verboten. Bei Annäherung von Luftfahrzeugen sind die Modellflüge unter der Höhe von 150 m GND zu betreiben. Der Betrieb von Flugmodellen ist nur zulässig, wenn kein anderer Flugbetrieb stattfindet. Alle Flugmodelle müssen Haftpflicht ?\??X?\??Z[???[???H?ZH[?[?\???Y?[?[H\???[??\?]??\??X?[??\??0?Y??\?[??[?\?P???HY[[???\?[?[Y\?\??\??ZY\?\?[[?[?[?YY?\???X??Z\?X??\??[???\??H??[??[???????? ?? L???Z]H H??B??????? L?????Z]H ???B??