Prop Magazin 2/2013 | Page 48

ÖAeC BESUCH DER JV DMFV ÖAeC NOVELLE DES LUFTFAHRTGESETZES Besuch der Jahreshauptversammlung 2013 des Deutschen Modellflieger Verbandes (DMFV) in Münster Anfrage zur Novelle des Luftfahrtgesetzes Die Zusammenarbeit im europäischen Raum ist in verschiedenen Bereichen unseres Lebens heute zur Selbstverständlichkeit geworden. Längst haben wir uns an den EU-Binnenmarkt, den Euro und das Reisen innerhalb Europas ohne Grenzen gewöhnt. D iese Entwicklung macht auch bei uns Modellflugsportler nicht halt und der österreichische Aeroclub Sektion Modellflugsport hat sich zur Aufgabe gestellt, seine guten internationalen Kontakte weiter auszubauen. In diesem Zusammenhang war die Einladung des DMFV zu seiner Jahreshauptversammlung am 23. März in Münster/ Deutschland ein Bericht wichtiger Schritt Wolfgang Semler dazu. Seitens des ÖAeC sind Bundessektionsleiter Manfred Dittmayer und Wolfgang Semler, Referent für Öffentlichkeitsarbeit, dieser Einladung gerne gefolgt. Sehr herzliche Gastfreundschaft und vor allem die entgegengebrachte Offenheit und Freundschaft zeichneten die Vielzahl der geführten Gespräche aus. Rasch konnte so manches Missverständnis in Bezug auf bisherige in der Modellflugszene verbreitete Meinungen richtiggestellt werden. Bei Gesprächen mit dem Präsidi- um des DMFV wurde die weitere Intensivierung der Zusammenarbeit in den Bereichen Jugendarbeit, Öffentlichkeitsarbeit , der Zulassung von Flugmodellen über 25 kg und Seminarveranstaltungen vereinbart. Es wird zum Beispiel im Herbst dieses Jahres ein gemeinsames Seminar über das brandaktuelle Thema FPV- Fliegen in Salzburg geben. Eine entsprechende Grundsatzvereinbarung wurde mit Heiko Mey, dem zuständigen DMFV- Referenten und dem Fachreferenten des OEAC Philip Sager getroffen. Aus den zahlreichen Berichten der Funktionäre des DMFV konnten Anregungen für den österreichischen Modellflugsport gewonnen werden. Festzustellen war auch, dass die Aufgaben und künftigen Herausforderungen für den Modellflugsport die gleichen sind, wie in unserem Land. Der Verbandspräsident des DMFV Hans Schwägerl berichtete in seinem Geschäftsbericht, dass die zahlreichen Aktivitäten auf politischer Ebene bereits Früchte tragen Präsident Hans Schwägerl bei seinem Jahresbericht und den Modellfliegern zugutekommen. Er stellte weiters in seinen Ausführungen fest, dass sich die Gesetzgebung immer stärker auf europäische Ebene verlagert und dies in Zukunft eine intereuropäische Zusammenarbeit alle Modellflugverbände in Europa erfordert. Noch ein paar Worte zur Veranstaltung selbst: Interessant war, dass einige prominente Gastredner aus der Politik anwesend waren und ihre Grußworte übermittelten. Dazu gehörten der Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr, der Bürgermeister von Münster Holger Wigger, Landtagsabgeordnete Thomas Marquardt aus Nord-RheinWestfahlen und Europaparlamentarier Dr. Markus Pieper. In diesem Bereich besteht in Österreich noch Nachholbedarf. An dieser Stelle nochmals herzlip chen Dank an den DMFV.  v.l.n.r. Winfried Schlich, Wolfgang Semler, Karl- Robert Zant, Hans Schwägerl, Manfred Dittmayer, Ludger Katermann 92 prop 2/2013 Viel wurde in den vergangenen Monaten über die Novelle des Luftfahrtgesetzes diskutiert, gemutmaßt und verbreitet. Änderungen im Luftfahrtgesetz gab es in der Vergangenheit ja schon oft, doch diesmal betraf es uns Modellflieger in wesentlichen Punkten, wie Flughöhe, Sicherheitsabstand und Definition Modellflugplätze. Dazu bekam die Redaktion prop nachstehendes Mail, das wir samt Antwort veröffentlichen möchten. Vielleicht bringt dies ein wenig mehr Licht in die ganze Angelegenheit. Liebes prop-Team, wäre es eventuell möglich (ich denke ihr kennt sicher einige Mitglieder, die auch das juristische Fachwissen haben) einen Beitrag über diese Novelle zu veröffentlichen. Ich (und meine Freunde bei uns auf der Fliegerwiese) sind alle Mitglieder beim Aero-Club, aber nicht vereinsmäßig organisiert (eher nur eine Interessengemeinschaft). Gemeinsam haben wir bei einem Landwirt die Fluggenehmigung für einen kleinen Streifen Wiese. Wir fliegen dort hauptsächlich elektrisch betriebene Modelle. Und wenn sich die Gelegenheit bietet, suchen wir auch gerne das eine oder andere Hangfluggebiet auf. Wildflieger, obwohl wir uns ganz gesittet benehmen, aber eben ohne Verein. Und uns interessiert, ob wir auch in Zukunft fliegen dürfen, oder dann schon mit einem Fuß in der Zelle stehen. Vielleicht könnt ihr bei so einem Artikel auch auf uns eingehen, weil beim wichtigsten und besten Verein sind wir ja dabei ;-) Bernhard Kraml, per E-Mail Vorweg kann ich Dir Folgendes zu Eurem Fall mitteilen: Gleich mal die gute Nachricht, ihr steht mit Euren Aktivitäten nicht mit einem Fuß im Gefängnis. Ich weiß zwar nicht mit welchen Elektro- Modellen ihr auf Eurer Wiese fliegt, doch dass ihr die Zustimmung des Grundeigentümers eingeholt habt, ist schon mal ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Denn diese ist auf jeden Fall einzuholen, wenn ihr keinen eigenen Modellflugplatz besitzt. Laut dem seit dem Jahre 1957 geltenden Luftfahrtgesetz dürft ihr bis zu einer Höhe von 150m fliegen. Der Punkt Flughöhe wird im Jahr 2014 in der Luftverkehrsverordnung neu geregelt. Bis dorthin gilt noch die alte Regelung. Dann haben wir die Chance, eine für uns Modellflugsportler positive Entscheidung zu erwirken. Wenn ihr jedoch einen richtigen Verein gründet und das Gelände als Modellflugplatz ausweist, die Koordinaten des Platzes dem ÖAeC-Modellflugsport bekannt gebt, dann wird dieser in der ICAO- Karte als solcher ausgewiesen. Dadurch werdet ihr, so ferne keine Beschränkungen dagegen sprechen, offizielle Teilnehmer am Luftverkehr. Mit der Eintragung in der ICAO- Karte sind dann die Großflieger informiert, dass an Eurem Platz Modellflugsport betrieben wird. Genau das Gleiche gilt für Hangflug, hier gelten die zuvor genannten Regeln. Betreffend der Verswicherung kann ich Euch mitteilen, dass ihr auch versichert seid, wenn ihr keinen vollwertigen Modellflugplatz besitzt und nur eine Einzelmitgliedschaft beim ÖAeC-Modellflugsport besitzt. Wolfgang Semler, Redaktion prop Weitere Info unter www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXIV/I/I_02299/index. shtml Gesetzestext /PDF und Textgegenüberstellung: 4. Abschnitt, ab Paragraph 24c Für den Feinen Job gibt es die richtigen geräte MICROMOT-Bohrständer MB 200. Mit Schwalbenschwanzführung und schwenkbarem Ausleger zum Schrägbohren und vielseitigen Fräsen. Dazu der MICRO-Koordinatentisch KT 70. Ein Präzisionsgerät aus Alu-Druckguss mit CNC-gefrästen Führungen und Passungen. Mit stark untersetztem Zahnstangenvorschub über Rückholfeder für viel Gefühl bei wenig Kraftaufwand. 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