PhotoWeekly 30.10.2019 | Page 27

Praxis SOFTWARE presented by Steuerfalle vermeiden Vielen steuerpflichtigen Fotografen ist die GoBD kein Begriff, spätestens jedoch im Falle einer Steuerprüfung. Wir erklären dir, wie du nicht in die GoBD-Falle gerätst. GoBD steht für die „Grundsätze zur ordnungsmä- ßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“. Die Grundsätze defi- nieren, wie die Buchführung und ordnungsgemäße Aufbewahrung von steuerrechtlich relevanten Da- ten erfolgen muss. Vielen steuerpflichtigen Fotogra- fen ist diese GoBD-Falle jedoch nicht bekannt und wird dies erst im Falle der Steuerprüfung. Die sogenannte GoBD-Falle droht bei Verwen- dung von Word, Excel & Co. zur Erstellung von Rechnungen, Angeboten, usw. – also allen „steu- errelevanten Ausgangsbelegen“. Werden die GoBD nicht eingehalten, kann im Falle einer Steuerprü- fung die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung in Frage gestellt werden. Es droht der Verlust des Vor- steuerabzugs oder eine Steuerschätzung. Denn im Kern schreiben die GoBD die „Unveränderbarkeit von Buchungen und Aufzeichnungen“ vor. Das be- deutet, dass Rechnungen, Angebote, usw. (also die sog. „steuerrelevanten Belege“) so aufbewahrt wer- den müssen, dass diese unveränderbar sind bzw. Veränderungen nachvollzogen werden können. Alle Belege müssen in dem Format aufbewahrt werden, in dem sie empfangen wurden. So müs- sen z. B. digitale Eingangs-Rechnungen oder digita- le Ausgangs-Rechnungen jeweils in digitaler Form 10 Jahre oder länger aufbewahrt werden. Die Ver- antwortung für die die Einhaltung der GoBD trägst allein du als Steuerpflichtiger. Ein Steuerberater schützt NICHT vor Strafe! Was bedeutet das für Word, Excel & Co.? Besonders betroffen bist du, wenn du deine Aus- gangsbelege (z. B. Rechnungen) mit Word und Excel oder vergleichbaren Textverarbeitungsprogram- men erstellst. Denn Word und Excel sind Dateifor- mate, die leicht änderbar sind. Die Speicherung und Ablage von Word- oder Excel-Dateien in einem Da- tei-System (z. B. Explorer, Dropbox oder ähnliches) sind regelmäßig nicht GoBD-konform. Word und Excel können also nur mit aufwendigen Maßnah- men weiter verwendet werden. GoBD einhalten mit Alle Buchungen und Belege unveränderbar speichern Steuerrelevante Daten zeitnah festschreiben GoBD rüfungsg sp GoBD Alle Änderungen lückenlos nachvollziehbar aufbewahren testiert Nutzen Sie statt „Word, Excel & Co.“ künftig eine GoBD-konfor- me Software wie lexoffice vom Marktfüh- rer Lexware. lexoffice: GoBD-testierte Buchhaltungssoftware nutzen GoBD-Falle vermeiden Mit lexoffice vermeidest du die GoBD-Falle, erstellst Angebote, schreibst Rechnungen und erledigst da- bei ganz automatisch deine Buchhaltung:  lexoffice ist GoBD-testiert und gewährleistet GoBD- konforme Erstellung und Archivierung aller Aus- gangsbelege über den Aufbewahrungszeitraum.  lexoffice spart Zeit durch viele automatisierte Funktionen rund um den Zahlungsverkehr.  lexoffice ist nutzbar auf PC, MAC, iOS, Android und mobil per App, Browser, Tablet und Smartphone.  keine Installation, automatische Updates Jetzt lexoffice 30 Tage kostenlos testen: www.lexoffice.de/fotografen