Luzin( 340 ha) und Sprockfitz( 26 ha). Für das NSG Brückentinsee wurde das Festsetzungsverfahren eröffnet.
Zwischen beiden Teilgebieten des Nationalparks liegen die NSG Kalkhorst( 78 ha), Grundloser See( 44 ha), Rothes Moor( 90 ha), Klein Vielener See( 162 ha), Zippelower Bachtal( 190 ha), Ziemenbachtal( 175 ha), Hellberge( 48 ha), Nonnenbachtal( 60 ha) und Nonnenhof( 958 ha).
Südlich und westlich des Teilgebietes Müritz liegen u. a. die NSG Zerrinsee bei Qualzow( 33 ha), Mirower Holm( 58 ha), Müritzsteilufer( 210 ha) und Großer Schwerin mit Steinhorn( 320 ha).
2.2.4.4 Geschützte Flächen nach § 20 LNatG M-V
Einige seltene, in einem starken Rückgang begriffene oder besonders gefährdete Biotoptypen und Geotope unterliegen nach § 20 LNatG MV einem besonderen Schutz. Solche Biotope oder Geotope dürfen grundsätzlich nicht zerstört oder erheblich oder nachhaltig beeinträchtigt werden. Es ist hier nicht möglich, alle nach dieser Rechtsvorschrift geschützten Flächen im Vorfeld des Nationalparks zu nennen. Beispielhaft sollen einige für die Nationalparkregion wichtige Biotope oder Geotope genannt werden:
• Naturnahe Moore und Sümpfe, Sölle, Röhrichtbestände und Riede, seggen- und binsenreiche Nasswiesen
• Naturnahe und unverbaute Bachabschnitte
• Quellbereiche, Torfstiche und stehende Kleingewässer einschließlich der Ufervegetation, Verlandungsbereiche stehender Gewässer
• Zwergstrauch- und Wacholderheiden, Trocken- und Magerrasen
• Naturnahe Bruch-, Sumpf- und Auwälder, Gebüsche und Wälder trockenwarmer Standorte, Feldgehölze und Feldhecken
• Findlinge
• Offene Binnendünen
Übersichten zum Vorkommen geschützter Biotope und Geotope werden bei den Landkreisen geführt.
2.3 Landschaftsplanung
2.3.1 Vorläufiges Gutachtliches Landschaftsprogramm
Gemäß § 12 des Landesnaturschutzgesetzes werden die Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege für das Land im Gutachtlichen Landschaftsprogramm dargestellt.