Nationalparkplan Band 1 | страница 46

3 Richtlinien und Gese

3.1 International
Die Vielfalt von Schutzgebietstypen in allen Staaten der Welt veranlasste die IUCN( Welt-Naturschutz-Union) Kategorien zu beschreiben, um die jeweiligen Ziele und Methoden weltweit vergleichbar zu machen.
Der international verwendete Begriff „ Nationalpark“ wird in der Kategorie II wie folgt definiert:
Ein Schutzgebiet, das hauptsächlich zum Schutz von Ökosystemen und zu Erholungszwecken verwaltet wird. Definition: Natürliches Landgebiet oder marines Gebiet, das ausgewählt wurde, um a) die ökologische Unversehrtheit eines oder mehrerer Ökosysteme im Interesse der heutigen und kommenden Generationen zu schützen, b) Nutzungen oder Inanspruchnahme, die den Zielen der Ausweisung abträglich sind, auszuschließen und c) eine Basis für geistig seelische Erfahrungen sowie Forschungs-, Bildungs-, und Erholungsangebote für Besucher zu schaffen. Sie alle müssen umwelt- und kulturverträglich sein.
Die IUCN-Kriterien stellen Empfehlungen für die nationale Gesetzgebung dar.
In Europa arbeitet die Föderation der Natur- und Nationalparke Europas( EUROPARC Federation) an einer gemeinsamen Umsetzung von Nationalparkzielen. Der Müritz-Nationalpark ist Mitglied in EUROPARC und partizipiert seit der Gründung der deutschen Sektion 1991 von den gemeinsamen Projekten. Innerhalb der Gesetzgebung der Europäischen Union gibt es keine Definition für Nationalparke.
Weitere internationale Maßgaben zum Naturschutz, denen der Müritz-Nationalpark oder Teile des Gebietes unterliegen sind
• die Ramsar-Konvention,
• die Vogelschutzrichtlinie der Europäischen Union und
• die Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie der Europäischen Union.
3.2 In Deutschland
Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland weist dem Bund für den Naturschutz lediglich die Rahmengesetzgebung zu. Die Ausfüllung dieser Aufgabe obliegt sowohl in der Gesetzgebung als auch in der Umsetzung ausschließlich den Bundesländern. Im Bundesnaturschutzgesetz( vgl. Artikel 1 des Gesetzes zur Neuregelung des Rechts des Naturschutzes und der