5 Leitlinien und Entwicklungsziele
Der Nationalpark dient dem Schutz der großflächigen, typisch mecklenburgischen Wald- und Seenlandschaft im norddeutschen Tiefland östlich der Müritz. Allgemeiner Schutzzweck ist eine freie, vom Menschen unbeeinflusste Naturentwicklung.(§ 3( 1) Satz 1 u. 2 NLP-VO)
Der Müritz-Nationalpark stellt einen repräsentativen Ausschnitt aus der Mecklenburgischen Seenplatte dar und umfasst:
• eine Reihe von Seentypen einschließlich ihrer Verlandungszonen,
• einen wesentlichen Ausschnitt des Müritzufers,
• verschiedenartige Moortypen, darunter großräumige Moorniederungen im Bereich der oberen Havel sowie auf der Absenkungsterrasse der Müritz,
• großräumig zusammenhängende Waldökosysteme mit natürlichen Waldgrenzen an Verlandungsbereichen der Seen sowie in unterschiedlichen Entwicklungsstadien.
Die Umsetzung des Schutzzweckes richtet sich auf die ungestörte Entwicklung des Naturhaushaltes und somit auf den Erhalt bzw. die Entwicklung von Naturlandschaften. Nur in größeren Gebieten können sich die naturraumtypischen Ökosysteme durch Eigendynamik voll entfalten. Es bildet sich ein Mosaik ineinandergreifender Übergänge unterschiedlicher Entwicklungsstadien dieser Ökosysteme heraus, wie es in der Kulturlandschaft nicht vorhanden ist. Neben diesem räumlichen Aspekt ist auch die zeitliche Dimension von Bedeutung. Ökosysteme bedürfen zu ihrer Ausreifung einer Zeitspanne von je nach Typ mehreren Jahren, Jahrzehnten oder( z. B. bei Mooren) Jahrhunderten bis Jahrtausenden. Die Ökosysteme sollen ihre Selbstregulation übernehmen, dabei muss die Stoffentnahme durch den Menschen unterbleiben.
In einigen Bereichen ist eine Reparatur des vormals gestörten Naturhaushaltes notwendig. Geprüft werden muss, ob und unter welchen Bedingungen Initialmaßnahmen erforderlich sind, um Sukzessionen anzuregen oder ob die aktuelle Regenerationsfähigkeit Vorrang hat. Im Müritz- Nationalpark betrifft dies u. a. die Umwandlung forstlich geprägter Bestände in Richtung natürlicher Waldökosysteme( vgl. Kap. 5.4) und die Renaturierung des in größeren Bereichen durch Entwässerung veränderten Wasserhaushaltes( vgl. Kap. 5.3). Als Kriterien für solche Initialmaßnahmen gelten die Erheblichkeit und Nachhaltigkeit der Änderungen des Naturhaushaltes sowie die möglichst geringe Störung der in Frage kommenden Maßnahmen. Berücksichtigt werden müssen ebenfalls sozioökonomische Belange.
Der Schutz bzw. Erhalt kulturabhängiger Ökosysteme auf einem untergeordneten Flächenanteil des Nationalparks muss gut begründet sein, da diese Flächen dann für die unbeeinflusste natürliche Entwicklung – als primärem Schutzzweck des Nationalparks – nicht zur Verfügung stehen und damit eine geeignete und regelmäßige Pflege erforderlich ist. Unter diesem Gesichtspunkt sind als Begründung für den Erhalt solcher Ökosysteme insbesondere deren Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz, das Landschaftsbild sowie kulturhistorische Gründe heranzuziehen. Im Nationalpark gibt es einige Ökosysteme bzw. Kulturlandschaften, die aufgrund dieser Kriterien auch weiterhin durch landwirtschaftliche Nutzung gepflegt werden sollen( vgl. Kap. 5.5).
Darüber hinaus sind aus sozioökonomischen Gründen Ausnahmen von der Umsetzung des allgemeinen Schutzzweckes geboten. Dies bedeutet, dass auch in Fällen in denen die vorgenannten Gründe nicht vorliegen, eine nachhaltige und ressourcenschonende Nutzung der bisher genutzten Flächen stattfinden kann, wenn sozioökonomische Belange dies erfordern. Dies betrifft insbesondere die Landwirtschaft und die Fischerei( vgl. Kap. 5.5.1 u. 5.3.1.2). Sofern die Nutzung eingestellt wird bzw. für die Nutzung keine sozioökonomischen Gründe mehr bestehen, ist spätestens zu diesem Zeitpunkt zu entscheiden, ob die betreffenden Flächen weiter als Kulturlandschaft oder als Naturlandschaft entwickelt werden sollen.
In der Textkarte 2 erfolgt eine räumliche Konkretisierung und Zuordnung der Flächen entsprechend der vorgenannten Entwicklungsziele, wie sie sich zum gegenwärtigem Zeitpunkt darstellt. Weitere Erläuterungen zur Karte ergeben sich aus den darin genannten Querverweisen auf die nachfolgenden Kapitel.
5.1 Klima und Luft
Die Möglichkeiten, im Nationalpark auf Klima und Luft einzuwirken, sind äußerst begrenzt. Vielmehr ist an dieser Stelle die Nationalparkentwicklung von äußeren Faktoren abhängig.
Folgende, an anderen Stellen im Nationalparkplan dargestellte Ziele sind aber hinsichtlich des Schutzes von Klima und Luft von Bedeutung:
Die Wiederherstellung eines natürlichen Wasserhaushaltes sowie die Sicherung und Regenerierung von Mooren sind z. B. für die Temperaturgänge und die Luftfeuchtigkeit des Geländeklimas bedeutsam.
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