Merck Finck Stiftungsfonds 1. April bis 30. Juni 2018 | Page 2

Der Transparenzbericht Bei der Geldanlage haben bestimmte Anleger- gruppen besondere Vorschriften zu beachten. Dies betrifft beispielsweise Stiftungen, deutsche Gebietskörperschaften (Bund, Länder, Kommu- nen), Kirchen, Verbände und andere juristische Personen des öffentlichen Rechts. Diese fordern insbesondere die Umsetzung eines angemesse- nen Informations- und Haftungsmanagements zum Schutz ihrer Geldanlagen. Fortlaufende Kontrolle und Überwachung Zu diesem angemessenen Informations- und Haf- tungsmanagement zählen zum einen klar formu- lierte und aussagekräftige Anlagerichtlinien, zum anderen explizit die fortlaufende „Kontrolle und Überwachung“ der Kapitalanlagen und der Tätig- keit beauftragter Dritter, wie etwa der Kapital- verwaltungsgesellschaft, der Verwahrstelle oder des Vermögensverwalters. Die herkömmliche Berichterstattung von Finanzanlageprodukten, wie etwa von Investmentfonds, bestehend aus Verkaufsprospekt, Halbjahres- und Jahresbericht, Allgemeinem Produktinformationsblatt und Fact- sheet, erfüllt in der Regel nicht die Anforderungen an ein anlegergerechtes Informations- und Haf- tungsmanagement. Informationsgehalt verbessert Der Transparenzbericht ergänzt diese Berichter- stattung und leistet einen positiven Beitrag in Bezug auf eine erkennbarere Durchschaubarkeit, glaubhaftere Plausibilisierung und nachvollziehba- rere Datenstruktur. Mit ihm ist ein Weg einge- schlagen, den Informationsgehalt der vorhande- nen Berichterstattung deutlich zu verbessern. Besonders für die semi-professionelle Kapitalanla- ge wird eine neue Detailtiefe gewonnen, die ins- gesamt für ein hohes Maß an Verständlichkeit und Transparenz sorgt. Diese Erkenntnisse unter- stützen die Verantwortlichen in besonderem Ma- ße bei der Einhaltung der mit der Kapitalanlage verbundenen Sorgfaltspflichten und helfen Orga- nisationsverschulden zu vermeiden. Die Vorteile auf einen Blick › Mit dem quartalsweise erscheinenden Trans- parenzbericht und der damit verbundenen Transparenz- und Informationspolitik erhält der Anleger ein hohes Maß an Einblick in das Anlagemanagement des Anlageproduktes. › Dies spiegelt sich in einer sogenannten Transparenz-Bestätigung verbunden mit dem Transparenz-Label wider, die durch Rödl & Partner GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesell- schaft, Steuerberatungsgesellschaft ausgestellt werden. › Das Transparenz-Label lässt auf einen Blick erkennen, dass der Auftraggeber (Merck Finck Privatbankiers AG) einen besonderen Aufwand betreibt, um dem Anleger die „Kontrolle und Überwachung“ der Tätigkeit des Managers des entsprechenden Anlageproduktes quar- talsweise zu ermöglichen. › Der Transparenzbericht unterstützt insbeson- dere semi-professionelle Anlegergruppen im Haftungsmanagement. Der Transparenzbericht reduziert deutlich die Gefahr eines möglichen Organisationsverschuldens und sorgt für die Einhaltung der geforderten Sorgfaltspflichten. › Die vorhandenen Informationen werden durch einen unabhängigen Dritten verständlicher und zielorientierter aufbereitet. › Zuverlässigkeit in der Umsetzung der Anlage- richtlinien und Zielvorgaben des Manage- ments. › Der Transparenzbericht dokumentiert, dass der Anleger fortlaufend und verständlich über die Anlage- und Managementpolitik des entspre- chenden Anlageproduktes unterrichtet ist. › Durch eine zeitnahe und umfassende Einsicht in das Anlagemanagement wird das Informa- tionsdefizit minimiert. Daraus resultiert grund- sätzlich mehr Sicherheit im Umgang mit der Kapitalanlage. Auftrag & Auftragsdurchführung 2