Merck Finck Stiftungsfonds 1. April bis 30. Juni 2018 | Page 2
Der Transparenzbericht
Bei der Geldanlage haben bestimmte Anleger-
gruppen besondere Vorschriften zu beachten.
Dies betrifft beispielsweise Stiftungen, deutsche
Gebietskörperschaften (Bund, Länder, Kommu-
nen), Kirchen, Verbände und andere juristische
Personen des öffentlichen Rechts. Diese fordern
insbesondere die Umsetzung eines angemesse-
nen Informations- und Haftungsmanagements
zum Schutz ihrer Geldanlagen.
Fortlaufende Kontrolle und Überwachung
Zu diesem angemessenen Informations- und Haf-
tungsmanagement zählen zum einen klar formu-
lierte und aussagekräftige Anlagerichtlinien, zum
anderen explizit die fortlaufende „Kontrolle und
Überwachung“ der Kapitalanlagen und der Tätig-
keit beauftragter Dritter, wie etwa der Kapital-
verwaltungsgesellschaft, der Verwahrstelle oder
des Vermögensverwalters. Die herkömmliche
Berichterstattung von Finanzanlageprodukten,
wie etwa von Investmentfonds, bestehend aus
Verkaufsprospekt, Halbjahres- und Jahresbericht,
Allgemeinem Produktinformationsblatt und Fact-
sheet, erfüllt in der Regel nicht die Anforderungen
an ein anlegergerechtes Informations- und Haf-
tungsmanagement.
Informationsgehalt verbessert
Der Transparenzbericht ergänzt diese Berichter-
stattung und leistet einen positiven Beitrag in
Bezug auf eine erkennbarere Durchschaubarkeit,
glaubhaftere Plausibilisierung und nachvollziehba-
rere Datenstruktur. Mit ihm ist ein Weg einge-
schlagen, den Informationsgehalt der vorhande-
nen Berichterstattung deutlich zu verbessern.
Besonders für die semi-professionelle Kapitalanla-
ge wird eine neue Detailtiefe gewonnen, die ins-
gesamt für ein hohes Maß an Verständlichkeit
und Transparenz sorgt. Diese Erkenntnisse unter-
stützen die Verantwortlichen in besonderem Ma-
ße bei der Einhaltung der mit der Kapitalanlage
verbundenen Sorgfaltspflichten und helfen Orga-
nisationsverschulden zu vermeiden.
Die Vorteile auf einen Blick
› Mit dem quartalsweise erscheinenden Trans-
parenzbericht und der damit verbundenen
Transparenz- und Informationspolitik erhält
der Anleger ein hohes Maß an Einblick in das
Anlagemanagement des Anlageproduktes.
› Dies spiegelt sich in einer sogenannten
Transparenz-Bestätigung verbunden mit dem
Transparenz-Label wider, die durch Rödl &
Partner GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesell-
schaft, Steuerberatungsgesellschaft ausgestellt
werden.
› Das Transparenz-Label lässt auf einen Blick
erkennen, dass der Auftraggeber (Merck Finck
Privatbankiers AG) einen besonderen Aufwand
betreibt, um dem Anleger die „Kontrolle und
Überwachung“ der Tätigkeit des Managers
des entsprechenden Anlageproduktes quar-
talsweise zu ermöglichen.
› Der Transparenzbericht unterstützt insbeson-
dere semi-professionelle Anlegergruppen im
Haftungsmanagement. Der Transparenzbericht
reduziert deutlich die Gefahr eines möglichen
Organisationsverschuldens und sorgt für die
Einhaltung der geforderten Sorgfaltspflichten.
› Die vorhandenen Informationen werden durch
einen unabhängigen Dritten verständlicher
und zielorientierter aufbereitet.
› Zuverlässigkeit in der Umsetzung der Anlage-
richtlinien und Zielvorgaben des Manage-
ments.
› Der Transparenzbericht dokumentiert, dass der
Anleger fortlaufend und verständlich über die
Anlage- und Managementpolitik des entspre-
chenden Anlageproduktes unterrichtet ist.
› Durch eine zeitnahe und umfassende Einsicht
in das Anlagemanagement wird das Informa-
tionsdefizit minimiert. Daraus resultiert grund-
sätzlich mehr Sicherheit im Umgang mit der
Kapitalanlage.
Auftrag & Auftragsdurchführung
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