Magazin Flucht und Studium Ausgabe 2 I 2019 Magazin Flucht und Studium Ausgabe 2 I 2019 | Page 18

NÜTZLICHES Das kostenfreie Prüfverfahren fällt als finanzielle Unterstützung für geflüchtete Studienbewerber*innen ab sofort weg. Aber es gibt weiterhin eine Reihe anderer Möglichkeiten für geflüchtete Studieninteressierte und Studierende, sich finanzielle Erleichterung zu verschaffen. Mittellos? Mittel: los! Die „Förderlücke“ Nach 15 Monaten der Förderung durch das Asylbewerberleistungs‑ gesetz (AsylbLG) erhalten Geflüch‑ tete – wenn sie anspruchsberechtigt sind – Sozialhilfe. Befinden sie sich aber im Studium oder in Ausbildung, hatten sie hierauf bis vor Kurzem ­ keinen Anspruch und mussten BAföG beantragen. Wenn auch kein BAföG-Anspruch besteht, fielen sie bisher in die­ sogenannte „Förder­ lücke“ der Sicherungs­systeme. Der Klassiker: Das BAföG Auch für Personen, die nach Deutsch­land geflüchtet sind, ist eine Förderung durch das BAföG möglich. Personen mit Duldung müssen zu‑ sätzlich nachweisen, dass sie sich seit mindestens 15 Monaten in Deutsch‑ land aufhalten. Beim Antrag auf BAföG müssen Ge­ flüchtete besonders beachten: • Wer im Heimatland bereits einige Semester studiert oder gar ein vollständiges Studium absolviert hat, muss mit einer Kürzung der BAföG-Förderdauer rechnen. • Für jemanden, die*der bereits mehrere Semester im Heimatland studiert hat, kann beim Wechsel in ein anderes Studienfach in Deutschland den Anspruch auf BAföG verlieren. • Anerkannt bei der Berechnung der Förderdauer werden i.d.R. die Zeit der Flucht und des Besuchs von Sprachkursen. • Es empfiehlt sich immer eine aus­ führliche Beratung im Vorfeld, zum Beispiel bei den Studierenden‑ werken. BAföG ohne deutschen Pass  www.bit.ly/37pOoy5 Seit September 2019 ist mit dem geänderten AsylbLG – dem „­Migrationspaket“ der Bundesregie‑ rung – Abhilfe geschaffen: Ansprüche auf Leistungen nach dem AsylbLG bleiben auch über den 15. Monat des Aufenthalts in Deutschland erhalten. Mehr Infos zum Migrationspaket:  www.bit.ly/34cNxPq Wichtig ist auch, dass eine Bleibe­ perspektive in Deutschland besteht. Entsprechend können Asylbe‑ werb*innen mit laufendem Verfah­ ren (noch) kein BAföG erhalten. 18 FLUCHT UND STUDIUM  #2|19