Magazin Flucht und Studium Ausgabe 2 I 2019 Magazin Flucht und Studium Ausgabe 2 I 2019 | Page 18
NÜTZLICHES
Das kostenfreie Prüfverfahren fällt als finanzielle Unterstützung für
geflüchtete Studienbewerber*innen ab sofort weg. Aber es gibt weiterhin
eine Reihe anderer Möglichkeiten für geflüchtete Studieninteressierte und
Studierende, sich finanzielle Erleichterung zu verschaffen.
Mittellos?
Mittel: los!
Die „Förderlücke“
Nach 15 Monaten der Förderung
durch das Asylbewerberleistungs‑
gesetz (AsylbLG) erhalten Geflüch‑
tete – wenn sie anspruchsberechtigt
sind – Sozialhilfe. Befinden sie sich
aber im Studium oder in Ausbildung,
hatten sie hierauf bis vor Kurzem
keinen Anspruch und mussten
BAföG beantragen. Wenn auch kein
BAföG-Anspruch besteht, fielen sie
bisher in die sogenannte „Förder
lücke“ der Sicherungssysteme.
Der Klassiker: Das BAföG
Auch für Personen, die nach
Deutschland geflüchtet sind, ist eine
Förderung durch das BAföG möglich.
Personen mit Duldung müssen zu‑
sätzlich nachweisen, dass sie sich seit
mindestens 15 Monaten in Deutsch‑
land aufhalten.
Beim Antrag auf BAföG müssen Ge
flüchtete besonders beachten:
• Wer im Heimatland bereits einige
Semester studiert oder gar ein
vollständiges Studium absolviert
hat, muss mit einer Kürzung der
BAföG-Förderdauer rechnen.
• Für jemanden, die*der bereits
mehrere Semester im Heimatland
studiert hat, kann beim Wechsel
in ein anderes Studienfach in
Deutschland den Anspruch auf
BAföG verlieren.
• Anerkannt bei der Berechnung der
Förderdauer werden i.d.R. die Zeit
der Flucht und des Besuchs von
Sprachkursen.
• Es empfiehlt sich immer eine aus
führliche Beratung im Vorfeld,
zum Beispiel bei den Studierenden‑
werken.
BAföG ohne
deutschen Pass
www.bit.ly/37pOoy5
Seit September 2019 ist mit
dem geänderten AsylbLG – dem
„Migrationspaket“ der Bundesregie‑
rung – Abhilfe geschaffen: Ansprüche
auf Leistungen nach dem AsylbLG
bleiben auch über den 15. Monat des
Aufenthalts in Deutschland erhalten.
Mehr Infos zum Migrationspaket:
www.bit.ly/34cNxPq
Wichtig ist auch, dass eine Bleibe
perspektive in Deutschland besteht.
Entsprechend können Asylbe‑
werb*innen mit laufendem Verfah
ren (noch) kein BAföG erhalten.
18
FLUCHT UND STUDIUM #2|19