Neue bzw . geänderte Richtlinien / Vereinbarungen / Verträge
LDR-Brachytherapie
Ansprechpartner * in zum Thema LDR-Brachytherapie :
Grazyna Zurek
versorgungsqualitaet @ kvwl . de 0231 9432-3307
Manfred Milde
versorgungsqualitaet @ kvwl . de 0231 9432-1570
Neu im EBM
Zum 01.07.2021 ist die Low-Dose-Rate-Brachytherapie zur Behandlung eines Prostatakarzinoms mit niedrigem Risikoprofil in den EBM aufgenommen worden und kann über zwei neu geschaffene Gebührenordnungspositionen abgerechnet werden . Es wird dabei zwischen der Abrechnung der GOP 25335 EBM zur Abbildung der interstitiellen LDR-Brachytherapie mit permanenter Seed-Implantation und der Abrechnung der GOP 25336 EBM zur Abbildung der Postimplantationskontrolle und Nachplanung unterschieden .
Genehmigungserfordernis
Die Leistungen der LDR-Brachytherapie können von Fachärzten für Strahlentherapie und von Fachärzten für Urologie abgerechnet werden , die über die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz und über eine Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung verfügen .
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# LDR-Brachytherapie # Genehmigungsverfahren
Weitere Qualitätsprüfungen
Weitere Qualitätsprüfungen
Substitutionsbehandlung Opioidabhängiger
Substitution
keine Mängel
leichte Beanstandungen
gravierende Beanstandungen
2021
2021
2021
2020
96%
507
2020
2020
97%
96%
20193%4
20192%2
1%6
3%10
2018
2018
660
10
3% 13
2%
2019
2018
486
10
2% 11
2%
683
147
153
96%
437
453
97%
Definition Medikamentöse Tumortherapie
In den Jahren 2020 und 2021 wurde die Onko-
logie-Vereinbarung jeweils u. a. in Bezug auf
die Definition der Medikamentösen Tumor-
therapie angepasst. Entsprechende Hinweise
und Ausführungen zu den Änderungen sind
auf der Homepage der KVWL veröffentlicht:
Dokumentationen übereinstimmen und voll-
ständig vorliegen. Vor der Weiterleitung der
Behandlungsdokumentationen an die Quali-
tätssicherungskommission werden die Unter-
lagen durch die KVWL pseudonymisiert. Die-
ses Verfahren wird seit 2021 umgesetzt.
Ansprechpartnerin zum Thema
Qualitätssicherung und
Dokumentation:
Sabine
Neuhaus
[email protected]
KVWL hat Durchführungsbestimmungen
erlassen
2017
2017
23
1% 16
2%
1.186
1.225
2017
Ansprechpartnerin zum Thema
Genehmigungen/
Qualitätssicherung:
* Ergebnisse aus dem ersten und zweiten Quartal 2018.
** Teilergebnisse aus dem Quartal 1/2019; die Prüfungen waren zwischenzeitlich
ausgesetzt und wurden erst im Oktober 2019 wieder aufgenommen.
0231 9432-3889
Die Prüfung erfolgt seit 2020 auf der Grund-
lage der Durchführungsbestimmungen der
KVWL für Qualitätssicherungsmaßnahmen im
Rahmen der qualifizierten ambulanten Ver-
sorgung sowie den in Anlage 2 erlassenen
Kriterien zur Qualitätsbeurteilung für onko-
logische Leistungen. Die Durchführungsbe-
stimmungen sind hier ebenfalls veröffentlicht.
Internet-Tipps
zum Thema:
https://www.kvwl.de/mitglieder/
rechtsquellen-vertraege/onko-
logie
Um dem Datenschutz der Patientendaten ge-
recht zu werden, sieht § 9 der Durchführungs-
bestimmungen vor, dass das in § 15 der Qua-
litätsprüfungs-Richtlinie
vertragsärztliche
Versorgung beschriebene und mit § 299 SGB
V in Einklang stehende Verfahren entspre-
chend angewendet wird.
Die KVen führen bundesweit verpflichtend Stichprobenprüfungen zur För-
derung der Qualität u. a. in der Substitutionsbehandlung Opioidabhängiger
durch. Per Zufallsgenerator ermittelt die KVWL nach einem statistisch
gesicherten Verfahren jedes Quartal 2% der Patienten, bei denen im
entsprechenden Prüfquartal Substitutionsbehandlungen durchgeführt und
abgerechnet wurden.
Die behandelnden Ärzte werden dann gebeten, die entsprechenden Doku-
mentationen mit den erforderlichen Anlagen einzureichen. Die Qualitätssi-
cherungskommission prüft die Dokumentationen auf Schlüssigkeit der Indi-
kation, des Therapiekonzeptes und des weiteren Verlaufes. Die Prüfkriterien
ergeben sich aus den Richtlinien der BÄK.
Der 2021 überarbeitete Dokumentationsbogen ist hier auf den Internetseiten
der KVWL veröffentlicht und auch digital ausfüllbar.
Demnach sind die Behandlungsdokumenta-
tionen vom Arzt in nicht pseudonymisierter
Form einzureichen. Nach dem Eingang der
Behandlungsdokumentationen bei der Kas-
senärztlichen Vereinigung erfolgt durch diese
der erforderliche Abgleich, ob die eingereich-
ten Dokumentationen mit den angeforderten
#Onkologie-Vereinbarung
#Onkologie
#Durchführungsbestimmungen
#Dokumentationsprüfung
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Nach diesem Prinzip wurden 2021 insgesamt 507 Dokumentationen von 181
substituierenden Ärzten geprüft. Aufgrund COVID-19-Pandemie hat der Vor-
stand der KVWL das Prüfverfahren teilweise ausgesetzt bzw. im Umfang redu-
ziert, sodass 2021 weniger Dokumentationen geprüft wurden.
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Heike
Glebe
[email protected]
0231 9432-3970