KVWL Jahresbericht VQ 2021 (clone) | Page 98

Neue bzw . geänderte Richtlinien / Vereinbarungen / Verträge

LDR-Brachytherapie

Ansprechpartner * in zum Thema LDR-Brachytherapie :
Grazyna Zurek
versorgungsqualitaet @ kvwl . de 0231 9432-3307
Manfred Milde
versorgungsqualitaet @ kvwl . de 0231 9432-1570
Neu im EBM
Zum 01.07.2021 ist die Low-Dose-Rate-Brachytherapie zur Behandlung eines Prostatakarzinoms mit niedrigem Risikoprofil in den EBM aufgenommen worden und kann über zwei neu geschaffene Gebührenordnungspositionen abgerechnet werden . Es wird dabei zwischen der Abrechnung der GOP 25335 EBM zur Abbildung der interstitiellen LDR-Brachytherapie mit permanenter Seed-Implantation und der Abrechnung der GOP 25336 EBM zur Abbildung der Postimplantationskontrolle und Nachplanung unterschieden .
Genehmigungserfordernis
Die Leistungen der LDR-Brachytherapie können von Fachärzten für Strahlentherapie und von Fachärzten für Urologie abgerechnet werden , die über die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz und über eine Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung verfügen .
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# LDR-Brachytherapie # Genehmigungsverfahren
Weitere Qualitätsprüfungen Weitere Qualitätsprüfungen Substitutionsbehandlung Opioidabhängiger Substitution keine Mängel leichte Beanstandungen gravierende Beanstandungen 2021 2021 2021 2020 96% 507 2020 2020 97% 96% 20193%4 20192%2 1%6 3%10 2018 2018 660 10 3% 13 2% 2019 2018 486 10 2% 11 2% 683 147 153 96% 437 453 97% Definition Medikamentöse Tumortherapie In den Jahren 2020 und 2021 wurde die Onko- logie-Vereinbarung jeweils u. a. in Bezug auf die Definition der Medikamentösen Tumor- therapie angepasst. Entsprechende Hinweise und Ausführungen zu den Änderungen sind auf der Homepage der KVWL veröffentlicht: Dokumentationen übereinstimmen und voll- ständig vorliegen. Vor der Weiterleitung der Behandlungsdokumentationen an die Quali- tätssicherungskommission werden die Unter- lagen durch die KVWL pseudonymisiert. Die- ses Verfahren wird seit 2021 umgesetzt. Ansprechpartnerin zum Thema Qualitätssicherung und Dokumentation: Sabine Neuhaus [email protected] KVWL hat Durchführungsbestimmungen erlassen 2017 2017 23 1% 16 2% 1.186 1.225 2017 Ansprechpartnerin zum Thema Genehmigungen/ Qualitätssicherung: * Ergebnisse aus dem ersten und zweiten Quartal 2018. ** Teilergebnisse aus dem Quartal 1/2019; die Prüfungen waren zwischenzeitlich ausgesetzt und wurden erst im Oktober 2019 wieder aufgenommen. 0231 9432-3889 Die Prüfung erfolgt seit 2020 auf der Grund- lage der Durchführungsbestimmungen der KVWL für Qualitätssicherungsmaßnahmen im Rahmen der qualifizierten ambulanten Ver- sorgung sowie den in Anlage 2 erlassenen Kriterien zur Qualitätsbeurteilung für onko- logische Leistungen. Die Durchführungsbe- stimmungen sind hier ebenfalls veröffentlicht. Internet-Tipps zum Thema: https://www.kvwl.de/mitglieder/ rechtsquellen-vertraege/onko- logie Um dem Datenschutz der Patientendaten ge- recht zu werden, sieht § 9 der Durchführungs- bestimmungen vor, dass das in § 15 der Qua- litätsprüfungs-Richtlinie vertragsärztliche Versorgung beschriebene und mit § 299 SGB V in Einklang stehende Verfahren entspre- chend angewendet wird. Die KVen führen bundesweit verpflichtend Stichprobenprüfungen zur För- derung der Qualität u. a. in der Substitutionsbehandlung Opioidabhängiger durch. Per Zufallsgenerator ermittelt die KVWL nach einem statistisch gesicherten Verfahren jedes Quartal 2% der Patienten, bei denen im entsprechenden Prüfquartal Substitutionsbehandlungen durchgeführt und abgerechnet wurden. Die behandelnden Ärzte werden dann gebeten, die entsprechenden Doku- mentationen mit den erforderlichen Anlagen einzureichen. Die Qualitätssi- cherungskommission prüft die Dokumentationen auf Schlüssigkeit der Indi- kation, des Therapiekonzeptes und des weiteren Verlaufes. Die Prüfkriterien ergeben sich aus den Richtlinien der BÄK. Der 2021 überarbeitete Dokumentationsbogen ist hier auf den Internetseiten der KVWL veröffentlicht und auch digital ausfüllbar. Demnach sind die Behandlungsdokumenta- tionen vom Arzt in nicht pseudonymisierter Form einzureichen. Nach dem Eingang der Behandlungsdokumentationen bei der Kas- senärztlichen Vereinigung erfolgt durch diese der erforderliche Abgleich, ob die eingereich- ten Dokumentationen mit den angeforderten #Onkologie-Vereinbarung #Onkologie #Durchführungsbestimmungen #Dokumentationsprüfung 98 Nach diesem Prinzip wurden 2021 insgesamt 507 Dokumentationen von 181 substituierenden Ärzten geprüft. Aufgrund COVID-19-Pandemie hat der Vor- stand der KVWL das Prüfverfahren teilweise ausgesetzt bzw. im Umfang redu- ziert, sodass 2021 weniger Dokumentationen geprüft wurden. 99 Heike Glebe [email protected] 0231 9432-3970