KVWL Jahresbericht VQ 2021 (clone) | Page 88

. Qualitätssicherung
Das Upload-Verfahren bietet dem Nutzer einen zusätzlichen Vorteil . Er erhält gleich beim Versand eine Eingangsbestätigung , die Folgendes enthält :
Beispiel :
Unabhängig von der genutzten Versandform werden die Unterlagen automatisch der im GB VQ eingesetzten elektronischen Verwaltungsakte ( eVWA ) zugeführt .
Wie können die ausgefüllten Anträge und Begleitdokumente zur Verfügung gestellt werden ?
Jeder Antragsteller kann die Unterlagen zur Erlangung einer Genehmigung der KVWL mittels der üblichen Versandwege zur Verfügung stellen :
Die elektronische Übermittlung erfreut sich immer größerer Beliebtheit
Die nachstehende Grafik zeigt die Entwicklung der Anzahl der Ärzte – beginnend ab dem Jahr 2017 bis Ende 2021 – , die die elektronische Übermittlung ( Upload ) von Anträgen nutzen .
Ansprechpartner * innen zum Thema Genehmigungspflicht , Statuswechsel / Änderung des Ortes der Leistungserbringung :
Eric Heide
Eric . Heide @ kvwl . de
• per Fax
• dem obligaten Postweg
1
2017
20
0231 9432-1189
• per E-Mail
• über das Upload-Verfahren auf der Internetseite KVWL - Genehmigung
2018
2019
58
81
Kristina Beckmann
Kristina . Beckmann @ kvwl . de
2020
139
0231 9432-1556
159
2021
Zu Beginn zeigt sich eine langsame , aber stetig wachsende Zahl an Nutzern der elektronischen Übermittlung von Anträgen bzw . Qualifikationsnachweisen .
Alice Frohn
Alice . Frohn @ kvwl . de
0231 9432-3520
# Genehmigungspflicht # Beratung # Statuswechsel
45
Qualitätssicherungsmaßnahmen nach § 135b Abs. 2 SGB V Qualitätssicherungsmaßnahmen nach § 135b Abs.2 SGB V Arthroskopie Arthroskopie keine Beanstandung geringe Beanstandungen erhebliche Beanstandungen schwerwiegende Beanstandungen 2017 2017 63% 2017 2017 19% 1 6% 2018 16 3 30% 2018 2018 50% 5 10 10% 1 10% 2019* 2019* 2019* 2019* 2020 2020 2020 1 0 0 0 0 0 2 50% 1 25% 1 0 25% 2020 2021 2021 2021 4 83% 0 0 17% 10 2 12% 2018 3 Pseudonymisierung patientenbezogener Daten Gänzlich neu geregelt in der Qualitätsprü- fungsrichtlinie hat der G-BA seit 2020 das Ver- fahren der Pseudonymisierung patientenbe- zogener Daten. Den Ärzten entsteht dabei kein gesonderter Aufwand für die Sicherstel- lung des Datenschutzes im Rahmen der Qua- litätsprüfung. 5 6 1 2021 * Da die Qualitätsprüfungen auf Grundlage des § 135b Abs. 2 SGB V infolge datenschutzrechtlicher Bedenken Mitte 2018 ausgesetzt wurden, fanden im Jahr 2019 keine Prüfungen statt. Die Prüfungen wurden erst 2020 wieder aufgenommen. Im Jahr 2021 hat die KVWL Arthroskopien von 6 Ärzten geprüft. Dies ent- spricht einer Prüfquote von 4% (bei 159 abrechnenden Ärzten). Dabei han- delte es sich in zwei Fällen um Initialprüfungen (also Ärzten, die seit 2020 erstmals die Genehmigung für die Arthroskopie von Knie- und Schultergelen- ken bei der KVWL beantragt haben) und in vier Fällen um Prüfungen von Ärz- ten, die nach dem Zufallsprinzip ausgewählt wurden. Lediglich bei einer (Ini- tial-)Prüfung stellte die QSK 2021 Beanstandungen fest. Bewertet werden bei der Prüfung sowohl die schriftliche (OP-Bericht) als auch bildliche Dokumentation der Arthroskopien. Die genauen Kriterien sind der Qualitätsbeurteilungsrichtlinie Arthroskopie (§ 4) zu entnehmen. Qualität wirkt sich aus 3 Ärzte, bei denen alle 12 Einzelbewertungen mit dem Ergebnis „keine Bean- standungen“ bewertet wurden, konnten aufgrund eines Beschlusses des Vor- standes der KVWL für die Dauer von 3 Jahren von einer erneuten Dokumen- tationsprüfung Arthroskopie befreit werden. 88 Der Ablauf wurde wie folgt festgelegt: Die KV wählt die Ärzte aus, die geprüft werden – entweder, weil sie innerhalb der vergangenen 12 Monate erstmals eine Genehmigung für die Arthrosko- pie erhalten haben (Initialprüfung) oder über die Stichprobe. Ansprechpartnerin zum Thema Qualitätssicherung Arthroskopie: Meike Bender [email protected] 0231 9432-3375 Die ausgewählten Ärzte übermitteln die angeforderten schriftlichen und bildli- chen Unterlagen aus der ärztlichen Do- kumentation an ihre KV. Die KV prüft die Zuordnungsfähigkeit der schriftlichen und bildlichen Doku- mentation zu einer Patientin oder ei- nem Patienten – und pseudonymisiert erst dann die vorliegenden Unterlagen. Die KV leitet die pseudonymisierten Un- terlagen an die QS-Kommission weiter. Diese erhält somit immer nur Unterla- gen, die in Bezug auf die Patienteniden- tität pseudonymisiert wurden. Die KV teilt der Ärztin oder dem Arzt das Ergebnis der Stichprobenprüfung mit. Die Mitteilung beinhaltet u. a. Informatio- nen zu den beanstandeten Mängeln und die Begründung der Entscheidung ein- schließlich der festgelegten Maßnahmen. 89 #Schulterarthroskopie #Arthroskopie #Kniegelenksarthroskopie #Dokumentationsprüfung #Qualitätsprüfung
Qualitätssicherungsmaßnahmen nach § 135b Abs . 2 SGB V

Arthroskopie

Arthroskopie
keine Beanstandung geringe Beanstandungen erhebliche Beanstandungen schwerwiegende Beanstandungen
2017
2017 2017 2017
2018
19 % 3 6 % 1
12 % 2
16
63 %
10
2018 2018 2018
2019 * 2019 * 2019 * 2019 *
30 %
10 % 1 10 % 1
0 0
0 0
0
3
50 %
5
10
2020 2020 2020 2020
2021 2021 2021
50 % 2 25 % 1
25 % 1 0
0 0
17 % 1
4
83 %
5
6
2021
* Da die Qualitätsprüfungen auf Grundlage des § 135b Abs . 2 SGB V infolge datenschutzrechtlicher Bedenken Mitte 2018 ausgesetzt wurden , fanden im Jahr 2019 keine Prüfungen statt . Die Prüfungen wurden erst 2020 wieder aufgenommen .
Im Jahr 2021 hat die KVWL Arthroskopien von 6 Ärzten geprüft . Dies entspricht einer Prüfquote von 4 % ( bei 159 abrechnenden Ärzten ). Dabei handelte es sich in zwei Fällen um Initialprüfungen ( also Ärzten , die seit 2020 erstmals die Genehmigung für die Arthroskopie von Knie- und Schultergelenken bei der KVWL beantragt haben ) und in vier Fällen um Prüfungen von Ärzten , die nach dem Zufallsprinzip ausgewählt wurden . Lediglich bei einer ( Initial- ) Prüfung stellte die QSK 2021 Beanstandungen fest .
Bewertet werden bei der Prüfung sowohl die schriftliche ( OP-Bericht ) als auch bildliche Dokumentation der Arthroskopien . Die genauen Kriterien sind der Qualitätsbeurteilungsrichtlinie Arthroskopie (§ 4 ) zu entnehmen .
Qualität wirkt sich aus
3 Ärzte , bei denen alle 12 Einzelbewertungen mit dem Ergebnis „ keine Beanstandungen “ bewertet wurden , konnten aufgrund eines Beschlusses des Vorstandes der KVWL für die Dauer von 3 Jahren von einer erneuten Dokumentationsprüfung Arthroskopie befreit werden .
88