. Qualitätssicherung
Das Upload-Verfahren bietet dem Nutzer einen zusätzlichen Vorteil . Er erhält gleich beim Versand eine Eingangsbestätigung , die Folgendes enthält :
Beispiel :
Unabhängig von der genutzten Versandform werden die Unterlagen automatisch der im GB VQ eingesetzten elektronischen Verwaltungsakte ( eVWA ) zugeführt .
Wie können die ausgefüllten Anträge und Begleitdokumente zur Verfügung gestellt werden ?
Jeder Antragsteller kann die Unterlagen zur Erlangung einer Genehmigung der KVWL mittels der üblichen Versandwege zur Verfügung stellen :
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Die elektronische Übermittlung erfreut sich immer größerer Beliebtheit
Die nachstehende Grafik zeigt die Entwicklung der Anzahl der Ärzte – beginnend ab dem Jahr 2017 bis Ende 2021 – , die die elektronische Übermittlung ( Upload ) von Anträgen nutzen .
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Ansprechpartner * innen zum Thema Genehmigungspflicht , Statuswechsel / Änderung des Ortes der Leistungserbringung :
Eric Heide
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Eric . Heide @ kvwl . de
• per Fax
• dem obligaten Postweg
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1
2017
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20 |
0231 9432-1189 |
• per E-Mail |
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• über das Upload-Verfahren auf der Internetseite KVWL - Genehmigung |
2018
2019
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58 |
81 |
Kristina Beckmann
Kristina . Beckmann @ kvwl . de
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2020 |
139 |
0231 9432-1556 |
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159 |
2021 |
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Zu Beginn zeigt sich eine langsame , aber stetig wachsende Zahl an Nutzern der elektronischen Übermittlung von Anträgen bzw . Qualifikationsnachweisen . |
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Alice Frohn
Alice . Frohn @ kvwl . de
0231 9432-3520
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# Genehmigungspflicht # Beratung # Statuswechsel |
Qualitätssicherungsmaßnahmen nach § 135b Abs. 2 SGB V
Qualitätssicherungsmaßnahmen nach § 135b Abs.2 SGB V
Arthroskopie
Arthroskopie
keine Beanstandung
geringe Beanstandungen
erhebliche Beanstandungen
schwerwiegende Beanstandungen
2017
2017
63%
2017
2017
19%
1
6%
2018
16
3
30%
2018
2018
50%
5
10
10% 1
10%
2019*
2019*
2019*
2019*
2020
2020
2020
1
0
0
0
0
0
2
50%
1
25% 1
0
25%
2020
2021
2021
2021
4
83%
0
0
17%
10
2
12%
2018
3
Pseudonymisierung patientenbezogener
Daten
Gänzlich neu geregelt in der Qualitätsprü-
fungsrichtlinie hat der G-BA seit 2020 das Ver-
fahren der Pseudonymisierung patientenbe-
zogener Daten. Den Ärzten entsteht dabei
kein gesonderter Aufwand für die Sicherstel-
lung des Datenschutzes im Rahmen der Qua-
litätsprüfung.
5
6
1
2021
* Da die Qualitätsprüfungen auf Grundlage des § 135b Abs. 2 SGB V infolge datenschutzrechtlicher Bedenken Mitte 2018
ausgesetzt wurden, fanden im Jahr 2019 keine Prüfungen statt. Die Prüfungen wurden erst 2020 wieder aufgenommen.
Im Jahr 2021 hat die KVWL Arthroskopien von 6 Ärzten geprüft. Dies ent-
spricht einer Prüfquote von 4% (bei 159 abrechnenden Ärzten). Dabei han-
delte es sich in zwei Fällen um Initialprüfungen (also Ärzten, die seit 2020
erstmals die Genehmigung für die Arthroskopie von Knie- und Schultergelen-
ken bei der KVWL beantragt haben) und in vier Fällen um Prüfungen von Ärz-
ten, die nach dem Zufallsprinzip ausgewählt wurden. Lediglich bei einer (Ini-
tial-)Prüfung stellte die QSK 2021 Beanstandungen fest.
Bewertet werden bei der Prüfung sowohl die schriftliche (OP-Bericht) als
auch bildliche Dokumentation der Arthroskopien. Die genauen Kriterien sind
der Qualitätsbeurteilungsrichtlinie Arthroskopie (§ 4) zu entnehmen.
Qualität wirkt sich aus
3 Ärzte, bei denen alle 12 Einzelbewertungen mit dem Ergebnis „keine Bean-
standungen“ bewertet wurden, konnten aufgrund eines Beschlusses des Vor-
standes der KVWL für die Dauer von 3 Jahren von einer erneuten Dokumen-
tationsprüfung Arthroskopie befreit werden.
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Der Ablauf wurde wie folgt festgelegt:
Die KV wählt die Ärzte aus, die geprüft
werden – entweder, weil sie innerhalb
der vergangenen 12 Monate erstmals
eine Genehmigung für die Arthrosko-
pie erhalten haben (Initialprüfung) oder
über die Stichprobe.
Ansprechpartnerin zum Thema
Qualitätssicherung
Arthroskopie:
Meike
Bender
[email protected]
0231 9432-3375
Die ausgewählten Ärzte übermitteln die
angeforderten schriftlichen und bildli-
chen Unterlagen aus der ärztlichen Do-
kumentation an ihre KV.
Die KV prüft die Zuordnungsfähigkeit
der schriftlichen und bildlichen Doku-
mentation zu einer Patientin oder ei-
nem Patienten – und pseudonymisiert
erst dann die vorliegenden Unterlagen.
Die KV leitet die pseudonymisierten Un-
terlagen an die QS-Kommission weiter.
Diese erhält somit immer nur Unterla-
gen, die in Bezug auf die Patienteniden-
tität pseudonymisiert wurden.
Die KV teilt der Ärztin oder dem Arzt das
Ergebnis der Stichprobenprüfung mit.
Die Mitteilung beinhaltet u. a. Informatio-
nen zu den beanstandeten Mängeln und
die Begründung der Entscheidung ein-
schließlich der festgelegten Maßnahmen.
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#Schulterarthroskopie
#Arthroskopie
#Kniegelenksarthroskopie
#Dokumentationsprüfung
#Qualitätsprüfung
Qualitätssicherungsmaßnahmen nach § 135b Abs . 2 SGB V
Arthroskopie
Arthroskopie
keine Beanstandung geringe Beanstandungen erhebliche Beanstandungen schwerwiegende Beanstandungen
2017 |
|
|
|
|
2017 2017 2017
2018
|
|
|
|
|
19 % 3 6 % 1
12 % 2
|
16 |
63 % |
10 |
2018 2018 2018
2019 * 2019 * 2019 * 2019 *
|
30 %
10 % 1 10 % 1
0 0
0 0
0
|
3
50 %
|
5 |
10 |
2020 2020 2020 2020
2021 2021 2021
|
50 % 2 25 % 1
25 % 1 0
0 0
17 % 1
|
4
83 %
|
5
6
|
2021 |
|
|
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* Da die Qualitätsprüfungen auf Grundlage des § 135b Abs . 2 SGB V infolge datenschutzrechtlicher Bedenken Mitte 2018 ausgesetzt wurden , fanden im Jahr 2019 keine Prüfungen statt . Die Prüfungen wurden erst 2020 wieder aufgenommen .
Im Jahr 2021 hat die KVWL Arthroskopien von 6 Ärzten geprüft . Dies entspricht einer Prüfquote von 4 % ( bei 159 abrechnenden Ärzten ). Dabei handelte es sich in zwei Fällen um Initialprüfungen ( also Ärzten , die seit 2020 erstmals die Genehmigung für die Arthroskopie von Knie- und Schultergelenken bei der KVWL beantragt haben ) und in vier Fällen um Prüfungen von Ärzten , die nach dem Zufallsprinzip ausgewählt wurden . Lediglich bei einer ( Initial- ) Prüfung stellte die QSK 2021 Beanstandungen fest .
Bewertet werden bei der Prüfung sowohl die schriftliche ( OP-Bericht ) als auch bildliche Dokumentation der Arthroskopien . Die genauen Kriterien sind der Qualitätsbeurteilungsrichtlinie Arthroskopie (§ 4 ) zu entnehmen .
Qualität wirkt sich aus
3 Ärzte , bei denen alle 12 Einzelbewertungen mit dem Ergebnis „ keine Beanstandungen “ bewertet wurden , konnten aufgrund eines Beschlusses des Vorstandes der KVWL für die Dauer von 3 Jahren von einer erneuten Dokumentationsprüfung Arthroskopie befreit werden .
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