Was sind genehmigungspflichtige Leistungen ?
Kann ich mich telefonisch oder persönlich beraten lassen ?
Wie können die ausgefüllten Anträge und Begleitdokumente zur Verfügung gestellt werden ?
Was ist ein Statuswechsel ?
Welche Konsequenzen hat ein Wechsel des Leistungsortes für die Genehmigung ?
Qualitätssicherungsmaßnahmen nach § 135b Abs. 2 SGB V
Qualitätssicherungsmaßnahmen nach
§ 135b Abs. 2 SGB V
Nachdem die Qualitätsprüfungen auf Grundlage des § 135b Abs. 2 SGB V
infolge datenschutzrechtlicher Bedenken 2018 auszusetzen waren, hat der
Gesetzgeber inzwischen die erforderlichen rechtlichen Anpassungen vorge-
nommen. Seit dem 20.06.2019 gilt eine Neufassung der Qualitätsprüfungs-
Richtlinie vertragsärztliche Versorgung. Darauf aufbauend wurden auch die
notwendigen Qualitätsbeurteilungsrichtlinien angepasst:
Im Geschäftsbereich Versorgungsqualität werden unse-
re Mitglieder nicht nur rund um das Thema genehmigungs-
pflichtige Leistungen betreut, sondern wir bieten auch Un-
terstützung zum Thema „Qualitätssicherung“.
Profitieren auch Sie von unserem Service!
UMFRAGE
„Welche Themen
wünschen sich
die Mitglieder
in Zukunft?“
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