KVWL Jahresbericht VQ 2021 (clone) | Page 80

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Qualitätssicherungsmaßnahmen nach § 135 Abs. 2 SGB V Qualitätssicherungsmaßnahmen nach § 135 Abs. 2 SGB V Konstanzprüfung von Ultraschallsystemen weiterhin erfolgreich Erstprüfungen Anforderungen erfüllt Anforderungen nicht erfüllt mit bildbasierten Prüfungen 2017 2017 83% 43 3% 1.434 1.720 mit Wartungsprotokoll 2017 2017 9% 162 5% 81 mit bildbasierten Prüfungen 2018 2018 82% 3% 54 1.403 mit Wartungsprotokoll 2018 2018 220 13% 2% 1.710 33 mit bildbasierten Prüfungen 2019 67% 133 5% 2019 1.861 2.776 mit Wartungsprotokoll 2019 2019 23% 5% 641 141 mit bildbasierten Prüfungen 2020 2020 76% 5% 76 mit Wartungsprotokoll 2020 2020 15% 4% 1.210 1.600 246 68 2021 60% 3% 2021 29% 8% Ansprechpartner zum Thema Qualitätssicherung und Dokumentation: Anforderungen erfüllt Anforderungen nicht erfüllt 2017 2017 2018 2018 99% 1% 99% 1% 86 1 2019 2019 99% 1% 168 1 1 169* 87 103 104** 100% 2020 2020 100% 2021 Jens Sokolowski 200 210 [email protected] 200*** 71 80 255 881 0231 9432-1876 210 Internet-Tipps zum Thema: * Die Ergebnisse zu 45 Wiederholungsprüfungen des Jahres 2016 wurden im Jahr 2017 ermittelt. ** Die Ergebnisse zu 170 Wiederholungsprüfungen des Jahres 2019 wurden im Jahr 2020 ermittelt. *** Die Ergebnisse zu 114 Wiederholungsprüfungen des Jahres 2020 wurden im Jahr 2021 ermittelt. 532 23 mit Wartungsprotokoll 2021 Wiederholungsprüfungen 2021 mit bildbasierten Prüfungen 2021 Zur Beurteilung einer ausreichenden diag- nostischen Sicherheit werden alle zugelas- senen Ultraschallsysteme in Westfalen-Lip- pe in regelmäßigen Abständen von jeweils 6 Jahren von der KVWL hinsichtlich der techni- schen Bildqualität überprüft. Dies bezieht sich auf alle Ultraschallsysteme bei Untersuchun- gen im B-Modus-Verfahren. Hierfür besteht die Möglichkeit, entweder repräsentative Ul- traschallbilder mit vorgegebenen Bildmerk- malen oder ein qualifiziertes Wartungsproto- koll vorzulegen. Dieses wird als Ersatz für eine bildbasierte Prüfung anerkannt, wenn aus den messtechnischen Kontrollen hervorgeht, dass die Leistungsfähigkeit des Ultraschallsys- tems hinsichtlich der technischen Bildqualität eine ausreichende diagnostische Sicherheit ermöglicht. Die Ergebnisse der Konstanzprüfung bestäti- gen eine ausgezeichnete technische Bildqua- lität der in den westfälisch-lippischen Arzt- praxen genutzten Ultraschallsysteme. Nach entsprechender Modifizierung der Ultra- schallsysteme z. T. auch durch Anpassung der Druckerqualität für analoge Bilder liegt die Er- folgsquote bei den Wiederholungsprüfungen in den Jahren 2020 und 2021 bei 100%. 81 https://www.kvwl.de/genehmi- gung/ultraschalldiagnostik #Konstanzprüfung