Qualitätssicherungsmaßnahmen nach § 135 Abs. 2 SGB V
Qualitätssicherungsmaßnahmen nach § 135 Abs. 2 SGB V
Konstanzprüfung von Ultraschallsystemen
weiterhin erfolgreich
Erstprüfungen
Anforderungen erfüllt
Anforderungen nicht erfüllt
mit bildbasierten Prüfungen
2017
2017
83%
43
3%
1.434
1.720
mit Wartungsprotokoll
2017
2017
9%
162
5% 81
mit bildbasierten Prüfungen
2018
2018
82%
3%
54
1.403
mit Wartungsprotokoll
2018
2018
220
13%
2%
1.710
33
mit bildbasierten Prüfungen
2019
67%
133
5%
2019
1.861
2.776
mit Wartungsprotokoll
2019
2019
23%
5%
641
141
mit bildbasierten Prüfungen
2020
2020
76%
5%
76
mit Wartungsprotokoll
2020
2020
15%
4%
1.210
1.600
246
68
2021
60%
3%
2021
29%
8%
Ansprechpartner zum Thema
Qualitätssicherung und
Dokumentation:
Anforderungen erfüllt
Anforderungen nicht erfüllt
2017
2017
2018
2018
99%
1%
99%
1%
86
1
2019
2019
99%
1%
168
1
1
169*
87
103
104**
100%
2020
2020
100%
2021
Jens
Sokolowski
200
210
[email protected]
200***
71
80
255
881
0231 9432-1876
210
Internet-Tipps
zum Thema:
* Die Ergebnisse zu 45 Wiederholungsprüfungen des Jahres 2016
wurden im Jahr 2017 ermittelt.
** Die Ergebnisse zu 170 Wiederholungsprüfungen des Jahres 2019
wurden im Jahr 2020 ermittelt.
*** Die Ergebnisse zu 114 Wiederholungsprüfungen
des Jahres 2020 wurden im Jahr 2021 ermittelt.
532
23
mit Wartungsprotokoll
2021
Wiederholungsprüfungen
2021
mit bildbasierten Prüfungen
2021
Zur Beurteilung einer ausreichenden diag-
nostischen Sicherheit werden alle zugelas-
senen Ultraschallsysteme in Westfalen-Lip-
pe in regelmäßigen Abständen von jeweils 6
Jahren von der KVWL hinsichtlich der techni-
schen Bildqualität überprüft. Dies bezieht sich
auf alle Ultraschallsysteme bei Untersuchun-
gen im B-Modus-Verfahren. Hierfür besteht
die Möglichkeit, entweder repräsentative Ul-
traschallbilder mit vorgegebenen Bildmerk-
malen oder ein qualifiziertes Wartungsproto-
koll vorzulegen. Dieses wird als Ersatz für eine
bildbasierte Prüfung anerkannt, wenn aus
den messtechnischen Kontrollen hervorgeht,
dass die Leistungsfähigkeit des Ultraschallsys-
tems hinsichtlich der technischen Bildqualität
eine ausreichende diagnostische Sicherheit
ermöglicht.
Die Ergebnisse der Konstanzprüfung bestäti-
gen eine ausgezeichnete technische Bildqua-
lität der in den westfälisch-lippischen Arzt-
praxen genutzten Ultraschallsysteme. Nach
entsprechender Modifizierung der Ultra-
schallsysteme z. T. auch durch Anpassung der
Druckerqualität für analoge Bilder liegt die Er-
folgsquote bei den Wiederholungsprüfungen
in den Jahren 2020 und 2021 bei 100%.
81
https://www.kvwl.de/genehmi-
gung/ultraschalldiagnostik
#Konstanzprüfung