Auflagenprüfung Dünndarm-Kapselendoskopie
 Nach der Qualitätssicherungsvereinbarung besteht für alle Ärzte mit einer Genehmigung die Auflage , innerhalb eines Zeitraums von jeweils 12 Monaten den Nachweis der selbstständigen Auswertung von mindestens 10 Dünndarm-Kapselendoskopie-Untersuchungen gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung zu führen . Die Ergebnisse im Vergleich der Jahre 2020 und 2021 sind nachfolgend aufgeführt .
 Ergebnisse der Erstprüfungen :
 Nachweis von mindestens 10 Dünndarm- Kapselendoskopie-Auswertungen
 ausschließlich vertragsärztlich durchgeführte Auswertungen
 vertragsärztliche und nicht vertragsärztlich durchgeführte Auswertungen ( ergänzende Zahlen aus dem stationären bzw . privaten Sektor )
 Nachweis nicht erfüllt
 Ergebnisse der Folgeprüfungen :
 Nachweis von mindestens 10 Dünndarm- Kapselendoskopie-Auswertungen
 ausschließlich vertragsärztlich durchgeführte Auswertungen
 Unter Berücksichtigung der sehr eng gefassten Indikation für die vertragsärztliche Auswertung von Dünndarm-Kapselendoskopien – nur zur Abklärung obskurer gastrointestinaler Blutungen – kann der Nachweis der jährlichen Mindestfrequenzen durchaus schwierig sein . Hier besteht die Möglichkeit , die Mindestfrequenzen im Folgeprüfzeitraum nachzuweisen .
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 Ansprechpartnerin zum Thema Auflagenprüfung Dünndarm- Kapselendoskopie :
 Nicole Lemke
 2020 2020 2020
 2021 2021 2021
 4
 7
 18
 20
 25
 32
 2020 2020 2020
 2021 2021 2021
 vertragsärztliche und nicht vertragsärztlich durchgeführte Auswertungen ( ergänzende Zahlen aus dem stationären bzw . privaten Sektor )
 Nachweis nicht erfüllt
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