KVWL Jahresbericht VQ 2021 (clone) | Page 56

Qualitätssicherungsmaßnahmen nach § 135 Abs . 2 SGB V

Gute Qualität wirkt sich aus !

Ärzt * innen , welche ohne Mängel bestanden haben , werden - beginnend ab der Ergebnismitteilung – für 3 Jahre von der weiteren Prüfung im gleichen Leistungsbereich befreit !
Qualitätssicherungsmaßnahmen sind Bestandteil verschiedener vertraglicher Regelungen nach § 135 Abs . 2 SGB V , wie z . B . bei den Akupunkturbehandlungen , der HIV / Aids-Behandlung , der Koloskopie , der kurativen Mammographie , der MR-Angiographie , der Vakuumbiopsie und der Zytologie .
„ Gute Qualität wirkt sich aus !“
Dieser Grundsatz findet bereits auf Bundesebene in einigen QS-Vereinbarungen Anwendung . Der Vorstand der KVWL hat dieses Prinzip aufgegriffen und entschieden , für weitere definierte Leistungsbereiche gute Qualität zu würdigen .
Die Entscheidung des Vorstandes kommt damit auch der aus Arztsicht immer häufiger vorgetragenen Forderung nach „ Entbürokratisierung in Arztpraxen “ sehr entgegen .
UMFRAGE
„ Welche Themen wünschen sich die Mitglieder in Zukunft ?“
# Qualitätssicherungsmaßnahme # Qualität # Stichprobe # Entbürokratisierung # Initialprüfung
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