KVWL Jahresbericht VQ 2021 (clone) | Page 54

Qualitätssicherungsmaßnahmen nach § 135 Abs . 2 SGB V & 135b Abs . 2 SGB V

„ Bei der Betrachtung von Ergebnisqualität geht es nicht um eine Beurteilung oder Überprüfung der jeweiligen medizinischen Leistung . Es geht um die Qualität der Bild- und Befunddokumentationen .“
- Christopher Arndt , Abteilungsleitung Qualitätssicherung