KVWL Jahresbericht VQ 2021 (clone) | Page 132

Qualitätssicherungsmaßnahmen nach § 135 Abs. 2 SGB V

Dokumentationsprüfung MR-Angiographie

Die QSV sieht vor, dass die KVen von mindestens 20 % der abrechnenden Ärzte die Dokumentationen zu zwölf angiographischen Untersuchungen daraufhin prüfen, ob die Indikation für die durchgeführte MR-Angiographie gerechtfertigt und begründet ist. Die Prüfung gilt als nicht bestanden, wenn mindestens 10 % der Dokumentationen als nicht nachvollziehbar beurteilt wurden.
Indikationsstellung
Im Jahr 2021 betraf dieses Ergebnis 26 % der Ärzte, deren Indikation zur Durchführung einer MR-Angiographie nicht nachvollziehbar war. Es erfolgte jeweils der Hinweis auf eine korrekte Indikationsstellung und die Ausschöpfung aller sonstigen vorzuschaltenden Maßnahmen.
2017
2017
2018
2018
2019
2019
bestanden( vollständig und nachvollziehbar)
nicht bestanden( nicht vollständig bzw. nicht nachvollziehbar)
16 %
12 %
37 %
8
10
63 %
23
84 %
39 62
53 63
88 %
Ansprechpartnerin zum Thema Auflagenprüfung MR-Angiographie:
Corinna Wittwer
versorgungsqualitaet @ kvwl. de
0231 9432-3385
58 66
Internet-Tipps zum Thema:
2020
2020
2021
2021
9 %
4
27 %
14
73 %
91 %
38 52
42 46
https:// www. kvwl. de / genehmigung / mr-angiographien
Gute Qualität!
Im Jahr 2021 haben insgesamt 73 % der geprüften Ärzte die Prüfung bestanden. Aufgrund des Prüfergebnisses „ bestanden“( vollständig und nachvollziehbar; ohne Mangel) konnten 38 Ärzte für 3 Jahre von der weiteren QS-Prüfung befreit werden!
# Dokumentationsprüfung # MR-Angiographie # Angiographie
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