§ 135 Abs . 2 SGB V
§ 135b Abs . 2 SGB V
§ 135 Abs . 2 SGB V
Dokumentationsprüfung Akupunktur
Auflagenprüfung Dünndarm-Kapselendoskopie Dokumentationsprüfung HIV / Aids Koloskopie – Untersuchungsfrequenzen Koloskopie – Dokumentationsprüfung Koloskopie – Hygieneprüfung Stichprobenprüfung Spezial-Labor Dokumentationsprüfung kurative Mammographie Dokumentationsprüfung MR-Angiographie Dokumentationsprüfung PDT sowie PTK Rhythmusimplantat-Kontrollen Dokumentationsprüfung Schmerztherapie Dokumentationsprüfung Ultraschall ( außer Säuglingshüften ) Auflagenprüfung Sonographie der Säuglingshüften Konstanzprüfung von Ultraschallsystemen weiterhin erfolgreich Dokumentationsprüfung Vakuumbiopsie
Überprüfung der Präparatequalität einschließlich der Dokumentation Zytologie
§ 135b Abs . 2 SGB V
Kernspintomographie ( MRT ), Radiologie und Computertomographie ( CT )
Arthroskopie
Sektorenübergreifende Qualitätssicherung (sQS)
Sektorenübergreifende Qualitätssicherung (sQS)
QS WI: Vermeidung nosokomialer Infektionen –
postoperative Wundinfektionen
fragung, dieses Mal für das Erfassungsjahr
2018. Im Jahr 2020 wurde die Einrichtungsbe-
fragung für das Erfassungsjahr 2019 durchge-
führt.
Im Januar 2017 startete das zweite verbind-
liche sektorenübergreifende Verfahren „Ver-
meidung nosokomialer Infektionen – post-
operative Wundinfektionen (QS WI)“ in Praxen
und Kliniken. Gegenstand dieses Verfahrens
ist die Vermeidung postoperativer Wundin-
fektionen nach chirurgischen Eingriffen. Kran-
kenhäuser sind danach verpflichtet, jede sta-
tionär behandlungsbedürftige postoperative
Wundinfektion fallbezogen zu erfassen. Zu-
dem müssen operierende Ärzte in Praxen,
OP-Zentren oder Kliniken, die sogenann-
te Tracer-Operationen durchführen, jährlich
das Hygiene- und Infektionsmanagement ih-
rer Einrichtung dokumentieren. Ziel ist es, no-
sokomiale postoperative Wundinfektionen zu
vermeiden und eine Verbesserung des Hygie-
ne- und Infektionsmanagements zu erzielen.
Deshalb soll sowohl von ambulanten als auch
von stationären Leistungserbringern die Qua-
lität der Maßnahmen, die zur Vermeidung von
Wundinfektionen beitragen, gemessen, ver-
gleichend dargestellt und bewertet werden.
Die Dokumentationspflicht für die Leistungs-
erbringer startete erstmalig im ersten Quartal
2018 und bezog sich auf das einrichtungsbe-
zogene Hygiene- und Infektionsmanagement
des Erfassungsjahres 2017. Anfang des Jah-
res 2019 startete die zweite Einrichtungsbe-Technische Schwierigkeiten haben den Be-
ginn des Verfahrens QS WI geprägt
Der Beginn der Einrichtungsbefragung war
geprägt von technischen Schwierigkeiten,
Verständnisfragen und Unverständnis hin-
sichtlich des Verfahrens an sich und führte
somit zu einem hohen Telefonaufkommen
in der Datenannahmestelle. Dennoch konn-
te für das erste Erfassungsjahr (2017) eine
gute Rücklaufquote von 84,7% erreicht wer-
den. Die Kritik, die seitens der Dokumenta-
tionspflichtigen sowohl mündlich als auch
schriftlich während des ersten Erfassungsjah-
res geübt wurde, wurde von der KVWL als Da-
tenannahmestelle im Anschluss an den Befra-
gungszeitraum an die Verantwortlichen auf
Bundesebene weitergeleitet.
Für das zweite Erfassungsjahr konnte bereits
eine Steigerung der Rücklaufquote zum Vor-
jahr erzielt werden. Die Rücklaufquote für das
Erfassungsjahr 2018 von 91,2%* zeigte, dass
die Bestrebungen der KVWL, technische Hür-
den zu reduzieren und das gesamte Verfah-
ren transparent mitzugestalten, erfolgreich
waren. Die Rücklaufquote für das dritte Er-
fassungsjahr (2019) fiel wieder etwas geringer
aus und lag bei 85,6%.
108
Ihr Kontakt für Fragen zum
Thema QS WI:
i
Datenannahmestelle
[email protected]
0231 9432-9405
UMFRAGE
„Welche Themen
wünschen sich
die Mitglieder
in Zukunft?“
Aussetzung der Einrichtungsbefragung für
das Erfassungsjahr 2020
Konventionelle Radiologie
„Vermeidung nosokomialer Infektionen –
postoperative Wundinfektionen (QS WI)“
als zweites Verfahren im Jahr 2017 gestar-
tet
Die vielfältigen Probleme seit Beginn des Ver-
fahrens QS WI führten schließlich Ende 2020
dazu, dass der G-BA die Aussetzung des Qua-
litätssicherungsverfahrens 2 „Vermeidung
nosokomialer Infektionen – postoperativer
Wundinfektionen (QS WI)“ ab dem Jahr 2021
beschloss. Die Aussetzung betraf nicht nur
die einrichtungsbezogene QS-Dokumentati-
on für das Erfassungsjahr 2020, sondern auch
die fallbezogene QS-Dokumentation für das
Erfassungsjahr 2021. Ebenso wurde die Sozi-
aldatenlieferung der Krankenkassen für das
Erfassungsjahr 2021 ausgesetzt. Die nächste
geplante Einrichtungsbefragung zum Hygie-
ne- und Infektionsmanagement für das Erfas-
sungsjahr 2021 wurde vom 1. Januar bis 28.
Februar 2022 durchgeführt. Die Ergebnisse
stellen wir Ihnen in der nachfolgenden Tabel-
le zur Verfügung.
Ist fristgerecht
Soll
Erfassungsjahr
2021
2020
#QS WI #Wundinfektionen
#nosokomiale Infektionen
216 (89,26%)
226
Aussetzung des Verfahrens
2019230 (85,2%**)270
2018248 (91,2%*)272
244 (84,7%)288
2017
Auch im Verfahren QS WI wurden ab dem
Erfassungsjahr 2018 Stellungnahmeverfah-
ren eingeleitet. Für das Erfassungsjahr 2017
wurde das Stellungnahmeverfahren zunächst
noch ausgesetzt. Obwohl 14 Praxen im Zu-
ständigkeitsbereich der KVWL für das Er-
fassungsjahr 2017 als rechnerisch auffällig
galten, gab es hier keine Stellungnahmever-
fahren.
Stellungnahmeverfahren
Maßnahme der Stufe 1
Erfassungsjahr
2020
Keine Stellungnahmeverfahren,
da Aussetzung des Verfahrens
2019
2018
2017
3
10
2
9
Aussetzung des Verfahrens
Tabelle 9: QS WI: Stellungnahmeverfahren und
Maßnahmen der Stufe 1 je Verfassungsjahr
Die Auswertung der Datenlieferungen für das
Jahr 2021 wird erst im Laufe des Jahres 2022
erfolgen. Ob und wenn ja, wie viele Praxen für
das Erfassungsjahr 2021 in ein Stellungnah-
meverfahren kommen werden, bleibt abzu-
warten.
Tabelle 8: QS-WI Dokumentationen für die
Erfassungsjahre 2017–2021 (Stand: 16.03.2022)
109
* Im Jahr 2018 wurden von
272 Dokumentationen 225
Dokumentationen fristge-
recht eingereicht (82,7%). Da
jedoch auch noch nachträglich
Dokumentationen vom IQTIG
angenommen wurden, lag die
Gesamtzahl der eingereichten
Dokumentationen am Ende
bei 248 Dokumentationen und
somit bei 91,2%.
** Für das Erfassungsjahr 2019
wurden von 270 Dokumen-
tationen 225 fristgerecht
eingereicht (83,3%). Da jedoch
auch hier nachträglich noch
Dokumentationen vom IQTIG
angenommen wurden, lag die
Gesamtzahl der eingereichten
und vom IQTIG bewerteten
Dokumentationen am Ende
bei 231 (85,2%). Eine nicht
fristgerecht eingereichte Do-
kumentation wurde schließlich
nicht mehr für die Bewertung
berücksichtigt.