KVWL Jahresbericht VQ 2021 (clone) | Page 108

§ 135 Abs . 2 SGB V
§ 135b Abs . 2 SGB V
§ 135 Abs . 2 SGB V
Dokumentationsprüfung Akupunktur
Auflagenprüfung Dünndarm-Kapselendoskopie Dokumentationsprüfung HIV / Aids Koloskopie – Untersuchungsfrequenzen Koloskopie – Dokumentationsprüfung Koloskopie – Hygieneprüfung Stichprobenprüfung Spezial-Labor Dokumentationsprüfung kurative Mammographie Dokumentationsprüfung MR-Angiographie Dokumentationsprüfung PDT sowie PTK Rhythmusimplantat-Kontrollen Dokumentationsprüfung Schmerztherapie Dokumentationsprüfung Ultraschall ( außer Säuglingshüften ) Auflagenprüfung Sonographie der Säuglingshüften Konstanzprüfung von Ultraschallsystemen weiterhin erfolgreich Dokumentationsprüfung Vakuumbiopsie
Überprüfung der Präparatequalität einschließlich der Dokumentation Zytologie
§ 135b Abs . 2 SGB V
Kernspintomographie ( MRT ), Radiologie und Computertomographie ( CT )
Arthroskopie
Sektorenübergreifende Qualitätssicherung (sQS) Sektorenübergreifende Qualitätssicherung (sQS) QS WI: Vermeidung nosokomialer Infektionen – postoperative Wundinfektionen fragung, dieses Mal für das Erfassungsjahr 2018. Im Jahr 2020 wurde die Einrichtungsbe- fragung für das Erfassungsjahr 2019 durchge- führt. Im Januar 2017 startete das zweite verbind- liche sektorenübergreifende Verfahren „Ver- meidung nosokomialer Infektionen – post- operative Wundinfektionen (QS WI)“ in Praxen und Kliniken. Gegenstand dieses Verfahrens ist die Vermeidung postoperativer Wundin- fektionen nach chirurgischen Eingriffen. Kran- kenhäuser sind danach verpflichtet, jede sta- tionär behandlungsbedürftige postoperative Wundinfektion fallbezogen zu erfassen. Zu- dem müssen operierende Ärzte in Praxen, OP-Zentren oder Kliniken, die sogenann- te Tracer-Operationen durchführen, jährlich das Hygiene- und Infektionsmanagement ih- rer Einrichtung dokumentieren. Ziel ist es, no- sokomiale postoperative Wundinfektionen zu vermeiden und eine Verbesserung des Hygie- ne- und Infektionsmanagements zu erzielen. Deshalb soll sowohl von ambulanten als auch von stationären Leistungserbringern die Qua- lität der Maßnahmen, die zur Vermeidung von Wundinfektionen beitragen, gemessen, ver- gleichend dargestellt und bewertet werden. Die Dokumentationspflicht für die Leistungs- erbringer startete erstmalig im ersten Quartal 2018 und bezog sich auf das einrichtungsbe- zogene Hygiene- und Infektionsmanagement des Erfassungsjahres 2017. Anfang des Jah- res 2019 startete die zweite Einrichtungsbe-Technische Schwierigkeiten haben den Be- ginn des Verfahrens QS WI geprägt Der Beginn der Einrichtungsbefragung war geprägt von technischen Schwierigkeiten, Verständnisfragen und Unverständnis hin- sichtlich des Verfahrens an sich und führte somit zu einem hohen Telefonaufkommen in der Datenannahmestelle. Dennoch konn- te für das erste Erfassungsjahr (2017) eine gute Rücklaufquote von 84,7% erreicht wer- den. Die Kritik, die seitens der Dokumenta- tionspflichtigen sowohl mündlich als auch schriftlich während des ersten Erfassungsjah- res geübt wurde, wurde von der KVWL als Da- tenannahmestelle im Anschluss an den Befra- gungszeitraum an die Verantwortlichen auf Bundesebene weitergeleitet. Für das zweite Erfassungsjahr konnte bereits eine Steigerung der Rücklaufquote zum Vor- jahr erzielt werden. Die Rücklaufquote für das Erfassungsjahr 2018 von 91,2%* zeigte, dass die Bestrebungen der KVWL, technische Hür- den zu reduzieren und das gesamte Verfah- ren transparent mitzugestalten, erfolgreich waren. Die Rücklaufquote für das dritte Er- fassungsjahr (2019) fiel wieder etwas geringer aus und lag bei 85,6%. 108 Ihr Kontakt für Fragen zum Thema QS WI: i Datenannahmestelle [email protected] 0231 9432-9405 UMFRAGE „Welche Themen wünschen sich die Mitglieder in Zukunft?“ Aussetzung der Einrichtungsbefragung für das Erfassungsjahr 2020 Konventionelle Radiologie „Vermeidung nosokomialer Infektionen – postoperative Wundinfektionen (QS WI)“ als zweites Verfahren im Jahr 2017 gestar- tet Die vielfältigen Probleme seit Beginn des Ver- fahrens QS WI führten schließlich Ende 2020 dazu, dass der G-BA die Aussetzung des Qua- litätssicherungsverfahrens 2 „Vermeidung nosokomialer Infektionen – postoperativer Wundinfektionen (QS WI)“ ab dem Jahr 2021 beschloss. Die Aussetzung betraf nicht nur die einrichtungsbezogene QS-Dokumentati- on für das Erfassungsjahr 2020, sondern auch die fallbezogene QS-Dokumentation für das Erfassungsjahr 2021. Ebenso wurde die Sozi- aldatenlieferung der Krankenkassen für das Erfassungsjahr 2021 ausgesetzt. Die nächste geplante Einrichtungsbefragung zum Hygie- ne- und Infektionsmanagement für das Erfas- sungsjahr 2021 wurde vom 1. Januar bis 28. Februar 2022 durchgeführt. Die Ergebnisse stellen wir Ihnen in der nachfolgenden Tabel- le zur Verfügung. Ist fristgerecht Soll Erfassungsjahr 2021 2020 #QS WI #Wundinfektionen #nosokomiale Infektionen 216 (89,26%) 226 Aussetzung des Verfahrens 2019230 (85,2%**)270 2018248 (91,2%*)272 244 (84,7%)288 2017 Auch im Verfahren QS WI wurden ab dem Erfassungsjahr 2018 Stellungnahmeverfah- ren eingeleitet. Für das Erfassungsjahr 2017 wurde das Stellungnahmeverfahren zunächst noch ausgesetzt. Obwohl 14 Praxen im Zu- ständigkeitsbereich der KVWL für das Er- fassungsjahr 2017 als rechnerisch auffällig galten, gab es hier keine Stellungnahmever- fahren. Stellungnahmeverfahren Maßnahme der Stufe 1 Erfassungsjahr 2020 Keine Stellungnahmeverfahren, da Aussetzung des Verfahrens 2019 2018 2017 3 10 2 9 Aussetzung des Verfahrens Tabelle 9: QS WI: Stellungnahmeverfahren und Maßnahmen der Stufe 1 je Verfassungsjahr Die Auswertung der Datenlieferungen für das Jahr 2021 wird erst im Laufe des Jahres 2022 erfolgen. Ob und wenn ja, wie viele Praxen für das Erfassungsjahr 2021 in ein Stellungnah- meverfahren kommen werden, bleibt abzu- warten. Tabelle 8: QS-WI Dokumentationen für die Erfassungsjahre 2017–2021 (Stand: 16.03.2022) 109 * Im Jahr 2018 wurden von 272 Dokumentationen 225 Dokumentationen fristge- recht eingereicht (82,7%). Da jedoch auch noch nachträglich Dokumentationen vom IQTIG angenommen wurden, lag die Gesamtzahl der eingereichten Dokumentationen am Ende bei 248 Dokumentationen und somit bei 91,2%. ** Für das Erfassungsjahr 2019 wurden von 270 Dokumen- tationen 225 fristgerecht eingereicht (83,3%). Da jedoch auch hier nachträglich noch Dokumentationen vom IQTIG angenommen wurden, lag die Gesamtzahl der eingereichten und vom IQTIG bewerteten Dokumentationen am Ende bei 231 (85,2%). Eine nicht fristgerecht eingereichte Do- kumentation wurde schließlich nicht mehr für die Bewertung berücksichtigt.