Neue bzw . geänderte Richtlinien / Vereinbarungen / Verträge
Inzwischen sind folgende Verfahren von der Zweitmeinungsrichtlinie umfasst :
• Mandeloperationen ( Tonsillektomie , Tonsillotomie ) – seit 2019
• Gebärmutterentfernungen ( Hysterektomie ) – seit 2019
• Arthroskopische Eingriffe an der Schulter – seit 2020
• Amputation beim diabetischen Fußsyndrom – seit 2021 * neu *
• Implantationen einer Knieendoprothese – seit 2021 * neu *
• Eingriffe an der Wirbelsäule – seit 2022 * neu *
Genehmigungserfordernis
Ärztinnen oder Ärzte , die eine Zweitmeinung abgeben wollen , brauchen eine Genehmigung der KVWL . Hierfür ist neben der Facharzturkunde eine mindestens fünfjährige Tätigkeit in der unmittelbaren Patientenversorgung im jeweiligen Fachgebiet nach Anerkennung der Facharztbezeichnung , eine gültige Weiterbildungsbefugnis oder akademische Lehrbefugnis sowie die Erfüllung der Fortbildungsverpflichtung nach § 95d oder § 136b Abs . 1 Nr . 1 SGB V nachzuweisen . Besonders ist , dass nicht nur Vertragsärzte am Zweitmeinungsverfahren teilnehmen können , sondern auch nicht an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmende Ärzte . Sie werden dann , sofern sie die erforderlichen Voraussetzungen erfüllen , ausschließlich für die Leistungen des Zweitmeinungsverfahrens zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung ermächtigt .
Infos zu Zweitmeinern
Nach der Richtlinie sind Ärzte verpflichtet , Patienten über ihren Rechtsanspruch auf eine Zweitmeinung zu informieren , wenn sie die Indikation für einen der genannten planbaren Eingriffe stellen . Ferner soll der indikationsstellende Arzt den Patienten auf die Liste der Zweitmeiner hinweisen , die von den Kassenärztlichen Vereinigungen bereitgestellt wird , sowie auf weiterführende Informationen . Die KVWL informiert über die Arztsuche auf ihrer Internetseite , welche Ärzte zur Abgabe einer Zweitmeinung im Sinne der Richtlinie berechtigt sind . Diese Suche ist auch für Patienten nutzbar .
Ansprechpartnerinnen zum Thema Zweitmeinungsverfahren :
Ann-Kathrin Kleine
versorgungsqualitaet @ kvwl . de 0231 9432-1294 Sabine Neuhaus
versorgungsqualitaet @ kvwl . de 0231 9432-3889
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Sektorenübergreifende Qualitätssicherung (sQS)
Sektorenübergreifende Qualitätssicherung (sQS)
Datengestützte einrichtungsübergreifende
Qualitätssicherung (DeQS-RL)
Häufig werden Patienten im Verlauf einer Be-
handlung über Sektorengrenzen hinweg me-
dizinisch versorgt. Hierbei sind niederge-
lassene Ärztinnen und Ärzte oft die ersten
Ansprechpartner, bevor eine weitere Behand-
lung im Krankenhaus erfolgt. Sektorenüber-
greifende Qualitätssicherungsverfahren (sQS)
sollen dazu beitragen, Behandlungsverläu-
fe im Ganzen zu analysieren und Verbesse-
rungspotenziale aufzudecken. Somit soll eine
gute Zusammenarbeit aller beteiligten Ein-
richtungen und Berufsgruppen auf hohem
Qualitätsniveau gewährleistet werden.
Entwicklung von datengestützten
einrichtungsübergreifenden Qualitätssi-
cherungsverfahren
Der Gesetzgeber hat den Gemeinsamen Bun-
desausschuss (G-BA) daher verpflichtet, Leis-
tungsbereiche für eine datengestützte ein-
richtungsübergreifende Qualitätssicherung
auszuwählen und entsprechende Verfahren
zu entwickeln. Seit dem 1. Januar 2019 ist die
„Richtlinie zur datengestützten einrichtungs-
übergreifenden Qualitätssicherung“ in Kraft
(sie löste die „Richtlinie zur einrichtungs- und
sektorenübergreifenden Qualitätssicherung
(Qesü-RL) ab) und umfasst in der Zwischen-
zeit 15 Verfahren. Drei davon betreffen aktu-
ell den vertragsärztlichen Bereich in Westfa-
len-Lippe. Auf diese gehen wir nachfolgend
näher ein.
104
Ihr Kontakt für Fragen zur
DEQS-RL:
i
Datenannahmestelle
[email protected]
0231 9432-9405
Ihr Kontakt für Fragen zum
Mitgliederportal:
Service Desk
[email protected]
0231 9432-9900
#sektorenübergreifende
Qualitätssicherung #QS PCI
#QS WI #QS NET
#Stellungnahmeverfahren
#Maßnahmen der Stufe 1
#Datengestützte
einrichtungsübergreifende
Qualitätssicherung
#Datenannahmestelle
QS PCI: Perkutane Koronarintervention
und Koronarangiographie
„Perkutane Koronarintervention und Ko-
ronarangiographie (QS PCI)“ als erstes sek-
torenübergreifendes Verfahren im Jahr
2016 gestartet
Seit dem 1. Januar 2016 sind alle invasiv tä-
tigen Kardiologen im Rahmen des ersten
sQS-Verfahrens zur Datenerhebung verpflich-
tet. Im Fokus dieses Verfahrens stehen vor al-
lem der Prozess und das Ergebnis von Herz-
katheter-Untersuchungen und perkutanen
Koronarinterventionen. Das Verfahren stützt
sich bislang auf zwei Datenquellen. Zum ei-
nen auf die Dokumentation durch die Ärz-
te und zum anderen auf die Sozialdaten, die
bei den Krankenkassen vorliegen. Ab Som-
mer 2022 sollen auch Daten aus Patientenbe-
fragungen erhoben werden.
Seit Beginn des Verfahrens QS PCI ist die
KVWL als Datenannahmestelle in Westfalen-
Lippe zuständig. Nach technischen Schwierig-
keiten zu Beginn des Verfahrens im Jahr 2016
sowohl auf Seiten der Leistungserbringer als
auch auf Seiten der Datenannahmestelle bis
hin zur Bundesauswertungsstelle konnten
deutliche Steigerungen bei der Datenannah-
me erzielt werden.
Die Jahre 2020 und 2021 stellten pandemie-
bedingt eine Herausforderung für alle Ver-
fahrensbeteiligten dar. Trotz der damit ver-
bundenen Schwierigkeiten konnten auch für
diese beiden Jahre die Rückmeldequoten sehr
hoch gehalten werden und verbesserten sich
durch die intensive Zusammenarbeit der Da-
tenannahmestelle und der Kardiologen stetig.
Die nachfolgenden Tabellen geben eine Über-
sicht darüber, wie viele Betriebsstätten am
Verfahren QS PCI in den Jahren 2016 bis 2020
teilnehmen sollten (Soll) und wie viele der
Standorte tatsächlich ihre Dokumentationen
geliefert haben (Ist). Als fristgerecht wurden
hierbei die Dokumentationen gewertet, die
durch die Betriebsstätten fehlerfrei bis zum
Ende der Korrekturfrist am 15.03. eines jeden
Erfassungsjahres geliefert wurden.
Seit 2019 werden auch Stellungnahmeverfah-
ren innerhalb des Verfahrens QS PCI durch-
geführt. Eine ärztlich besetzte Fachkommissi-
on führt seither fachliche Rückkoppelungen
zu einzelnen statistisch auffälligen Indikato-
ren durch. In Westfalen-Lippe stellt sich das
Bild wie folgt dar:
Ihr Kontakt für Fragen zum
Thema QS PCI:
i
Datenannahmestelle
[email protected]
0231 9432-9405
Stellungnahmeverfahren
Maßnahmen der Stufe 1
Erfassungsjahr
2020
14
2019
13
2018
2
11
7
2017
2016
6
2
Keine Stellungsnahme wegen
technischer Schwierigkeiten
Tabelle 7: QS PCI: Stellungnahmeverfahren und
Maßnahmen der Stufe 1 je Erfassungsjahr (Stand 14.02.2022)
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#Koronarangiographie
Sektorenübergreifende Qualitätssicherung ( sQS )
Datengestützte einrichtungsübergreifende Qualitätssicherung ( DeQS-RL )
Häufig werden Patienten im Verlauf einer Behandlung über Sektorengrenzen hinweg medizinisch versorgt . Hierbei sind niedergelassene Ärztinnen und Ärzte oft die ersten Ansprechpartner , bevor eine weitere Behandlung im Krankenhaus erfolgt . Sektorenübergreifende Qualitätssicherungsverfahren ( sQS ) sollen dazu beitragen , Behandlungsverläufe im Ganzen zu analysieren und Verbesserungspotenziale aufzudecken . Somit soll eine gute Zusammenarbeit aller beteiligten Einrichtungen und Berufsgruppen auf hohem Qualitätsniveau gewährleistet werden .
Entwicklung von datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherungsverfahren
Der Gesetzgeber hat den Gemeinsamen Bundesausschuss ( G-BA ) daher verpflichtet , Leistungsbereiche für eine datengestützte einrichtungsübergreifende Qualitätssicherung auszuwählen und entsprechende Verfahren zu entwickeln . Seit dem 1 . Januar 2019 ist die „ Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung “ in Kraft ( sie löste die „ Richtlinie zur einrichtungs- und sektorenübergreifenden Qualitätssicherung ( Qesü-RL ) ab ) und umfasst in der Zwischenzeit 15 Verfahren . Drei davon betreffen aktuell den vertragsärztlichen Bereich in Westfalen-Lippe . Auf diese gehen wir nachfolgend näher ein .
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Ihr Kontakt für Fragen zur DEQS-RL :
i
Datenannahmestelle
Deqs-rl @ kvwl . de 0231 9432-9405
Ihr Kontakt für Fragen zum Mitgliederportal :
Service Desk
servicedesk @ kvwl . de 0231 9432-9900
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