Neue bzw . geänderte Richtlinien / Vereinbarungen / Verträge
Zweitmeinungsverfahren : Weitere Verfahren aufgenommen
Internet-Tipps zum Thema :
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Richtlinie des G-BA
2018 ist der Gemeinsame Bundesausschuss der Verpflichtung aus dem GKV- Versorgungsstärkungsgesetz nachgekommen und hat die Richtlinie über die Konkretisierung des Anspruchs auf eine unabhängige ärztliche Zweitmeinung gemäß § 27b Abs . 2 SGB V ( Richtlinie zum Zweitmeinungsverfahren , Zm-RL ) beschlossen . Die Richtlinie ist zum 01.01.2019 in Kraft getreten . Gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten haben einen Rechtsanspruch , vor bestimmten planbaren Operationen eine unabhängige ärztliche Zweitmeinung einzuholen . Die detaillierten Informationen zu Umfang bzw . Definition des jeweiligen Eingriffs ist dem Besonderen Teil der Richtlinie zum Zweitmeinungsverfahren zu entnehmen .
# Zweitmeinung # Zweitmeinungsverfahren
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Sektorenübergreifende
Qualitätssicherung
(sQS)
Datengestützte einrichtungsübergreifende Qualitätssicherung
(DEQS-RL):
- QS PCI: Perkutane Koronarintervention und
Koronarangiographie
„Patienten werden im Verlauf
ihrer medizinischen Behand-
lung häufig über Sektorengren-
zen hinweg versorgt. Ziel der
sektorenübergreifenden
QS
ist daher die Gewährleistung
gleicher Qualitätsstandards in
beiden Sektoren.“
Julia Miller - Abteilungsleitung
Sektorenübergreifen-
de Qualitätssicherung
- QS WI: Vermeidung nosokomialer Infektionen –
postoperative Wundinfektionen
- QS NET: Nierenersatztherapie bei chronischem
Nierenversagen einschließlich Pankreastransplantationen
Organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme (oKFE-RL)
Sektorenübergreifende Qualitätssicherung ( sQS )
„ Patienten werden im Verlauf ihrer medizinischen Behandlung häufig über Sektorengrenzen hinweg versorgt . Ziel der sektorenübergreifenden QS ist daher die Gewährleistung gleicher Qualitätsstandards in beiden Sektoren .“
Julia Miller - Abteilungsleitung Sektorenübergreifende Qualitätssicherung