Zur Sache
MEHRWERT FÜR NÄHRWERT
Zucker, Fett und Ballaststoffe: Nährwerttabellen geben zwar Auskunft, jedoch
nicht immer gleich.
Wie viel Zucker ist eigentlich in der Erdbeermilch? Und
wie viele Kalorien hat der Müsliriegel? Auf nahezu jedem Lebensmittel finden sich mittlerweile Nährwerttabellen, die Auskunft über all diese Fragen geben.
Der Blick auf die Nährwerte hilft nicht nur dabei, sich
bewusster und gesünder zu ernähren, es erleichtert
auch den Vergleich von ähnlichen Produkten. Jedoch
ist die Aufteilung der Tabelle nicht immer identisch,
manchmal gibt es acht, manchmal nur vier Werte, die
angegeben werden. Demnach findet man nicht immer
alle relevanten Informationen: Auf der einen Packung
fehlt die Angabe zu den Ballaststoffen, auf einer anderen fehlt die Information über die ungesättigten Fettsäuren. Ein einfacher und schneller Vergleich ist somit nicht immer möglich. Das wesentliche Problem ist
nämlich: Noch sind diese Angaben nicht verpflichtend.
Das soll sich aber demnächst ändern, denn ab Dezember 2016 tritt die EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) auch für die Nährwertdeklaration in Kraft.
Künftig müssen dann auf jedem verpackten Lebensmittel die sieben wichtigsten Nährwertinformationen
angegeben sein. Dazu gehören der Energiegehalt und
die Mengen an Fett, gesättigten Fettsäuren, Kohlenhydraten, Zucker, Eiweiß und Salz, jeweils pro 100
Gramm oder Milliliter.
Das momentan noch freiwillige System, bei dem die
„Big 4“ beziehungsweise „Big 8“ der Nährwertangaben
in Tabellenform angegeben werden, fällt ab Ende 2016
weg. Jedoch können Hersteller sich freiwillig dazu entscheiden, neben den „Big 7“ noch weitere Nährwertangaben auf der Packung anzugeben. Das wären einfach ungesättigte Fettsäuren, mehrfach ungesättigte
Fettsäuren, mehrwertige Alkohole (Zuckeraustauschstoffe wie Sorbit), Stärke, Ballaststoffe, Vitamine und
Mineralstoffe. Vitamine und Mineralstoffe dürfen allerdings nur angegeben werden, wenn sie in signifikanten
Mengen (mind. 15 %) enthalten sind.
Ebenso auf freiwilliger Basis kann die zusätzliche Angabe der Nährwertinformationen pro Portion erfolgen.
Damit aber einzelne Hersteller nicht mit unrealistisch
kleinen Portionsgrößen die Nährwerte kleinrechnen
können, muss bei einer Portionsangabe auch die Gesamtanzahl der in der Packung enthaltenen Portionen
angegeben werden. Aber da es bis zu den Pflichtangaben noch etwas dauert, heißt es noch eine Weile:
Augen auf und genau hingeschaut.
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Josef Ochs GmbH
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