KOPFSALAT Ausgabe 26 (11/2015) | Page 8

Zur Sache MEHRWERT FÜR NÄHRWERT Zucker, Fett und Ballaststoffe: Nährwerttabellen geben zwar Auskunft, jedoch nicht immer gleich. Wie viel Zucker ist eigentlich in der Erdbeermilch? Und wie viele Kalorien hat der Müsliriegel? Auf nahezu jedem Lebensmittel finden sich mittlerweile Nährwerttabellen, die Auskunft über all diese Fragen geben. Der Blick auf die Nährwerte hilft nicht nur dabei, sich bewusster und gesünder zu ernähren, es erleichtert auch den Vergleich von ähnlichen Produkten. Jedoch ist die Aufteilung der Tabelle nicht immer identisch, manchmal gibt es acht, manchmal nur vier Werte, die angegeben werden. Demnach findet man nicht immer alle relevanten Informationen: Auf der einen Packung fehlt die Angabe zu den Ballaststoffen, auf einer anderen fehlt die Information über die ungesättigten Fettsäuren. Ein einfacher und schneller Vergleich ist somit nicht immer möglich. Das wesentliche Problem ist nämlich: Noch sind diese Angaben nicht verpflichtend. Das soll sich aber demnächst ändern, denn ab Dezember 2016 tritt die EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) auch für die Nährwertdeklaration in Kraft. Künftig müssen dann auf jedem verpackten Lebensmittel die sieben wichtigsten Nährwertinformationen angegeben sein. Dazu gehören der Energiegehalt und die Mengen an Fett, gesättigten Fettsäuren, Kohlenhydraten, Zucker, Eiweiß und Salz, jeweils pro 100 Gramm oder Milliliter. Das momentan noch freiwillige System, bei dem die „Big 4“ beziehungsweise „Big 8“ der Nährwertangaben in Tabellenform angegeben werden, fällt ab Ende 2016 weg. Jedoch können Hersteller sich freiwillig dazu entscheiden, neben den „Big 7“ noch weitere Nährwertangaben auf der Packung anzugeben. Das wären einfach ungesättigte Fettsäuren, mehrfach ungesättigte Fettsäuren, mehrwertige Alkohole (Zuckeraustauschstoffe wie Sorbit), Stärke, Ballaststoffe, Vitamine und Mineralstoffe. Vitamine und Mineralstoffe dürfen allerdings nur angegeben werden, wenn sie in signifikanten Mengen (mind. 15 %) enthalten sind. Ebenso auf freiwilliger Basis kann die zusätzliche Angabe der Nährwertinformationen pro Portion erfolgen. Damit aber einzelne Hersteller nicht mit unrealistisch kleinen Portionsgrößen die Nährwerte kleinrechnen können, muss bei einer Portionsangabe auch die Gesamtanzahl der in der Packung enthaltenen Portionen angegeben werden. Aber da es bis zu den Pflichtangaben noch etwas dauert, heißt es noch eine Weile: Augen auf und genau hingeschaut. Frische aus Leidenschaft Josef Ochs GmbH Bereits seit der Gründung im Jahre 1955 ist absolute Frische das oberste Ziel der Josef Ochs GmbH. Mit bester Qualität, einem starken Service und garantierter Zuverlässigkeit konnte sich das Unternehmen über die Jahre behaupten und seinen Erfolg stets ausbauen. Vor allem Beerenobst und Salate sind mittlerweile zur Spezialität des Unternehmens geworden. Seit 2007 arbeitet die Josef Ochs GmbH mit CF Gastro zusammen und schätzt dabei die partnerschaftliche und faire Zusammenarbeit. Aber auch die große Sortimentsvielfalt und die günstigen Einkaufspreise machen CF Gastro zu einem idealen Partner für das erfahrene Unternehmen aus dem Saarland. Und so verfolgt man seit einigen Jahren