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Schwerpunktthema
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2.20
13.1
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DIE NEUE LEBENSMITTELINFORMATIONSVERORDNUNG
Kaum eine Verordnung beschäftigte die Lebensmittelbranche im letzten Jahr mehr
als die neue Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV), die für alle seit dem
13. Dezember 2014 verpflichtend gültig ist.
Inwieweit die praktische Umsetzung gelungen ist, wird sich in den kommenden
Monaten zeigen, und auch, welchen Nutzen sie insbesondere für den Endverbraucher
bringt. Auch wir haben uns intensiv mit der LMIV beschäftigt und möchten an dieser
Stelle aufzeigen, was sich hinter der Verordnung verbirgt, was neu ist und was wir in
den kommenden Monaten noch erwarten können.
Hauptanliegen der LMIV ist mehr Transparenz für den Gast. Die Lebensmittelskandale in der Vergangenheit haben maßgeblich zu einer Verunsicherung der Verbraucher
geführt. Die Politik hat mit der EU-Verordnung 1169/2011, besser bekannt als Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV), darauf reagiert, um die Verbraucher besser
über Lebensmittel aufzuklären. Sie regelt auf europäischer Ebene den Umgang mit
Lebensmitteln neu und verbindet nationale Vorschriften, wie die Lebensmittelkennzeichnungsverordnung (LMKV), die Nährwertkennzeichnungsverordnung (NKV) und
Elemente der Fertigpackungsverordnung (FpackV) bzw. der Zusatzstoffzulassungsverordnung (ZzulV), miteinander.
WAS IST NEU?
Stoffe, die Allergien und Unverträglichkeiten auslösen, müssen im Zutatenverzeichnis
so aufgeführt werden, dass sie sich vom Rest des Zutatenverzeichnisses eindeutig
abheben. Das kann z. B. durch den Einsatz einer besonderen Schriftart, einem Schriftschnitt (fett oder kursiv) und einer aufmerksamkeitsstarken Hintergrundfarbe realisiert
werden.
Welche Stoffe und Erzeugnisse Allergien oder Unverträglichkeiten auslösen, ist
folgender Übersicht zu entnehmen:
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Glutenhaltiges
Getreide sowie daraus gewonnene Erzeugnisse
(Weizen, Roggen, Gerste, Hafer, Dinkel, Kamut oder deren Hybridstämme)
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Krebstiere und daraus gewonnene Erzeugnisse
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Eier und daraus gewonnene Erzeugnisse
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Fische und daraus gewonnene Erzeugnisse
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Erdnüsse und daraus gewonnene Erzeugnisse
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Sojabohnen und daraus gewonnene Erzeugnisse
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Milch und daraus gewonnene Erzeugnisse (einschließlich Laktose)
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Nüsse
und Schalenfrüchte sowie daraus gewonnene Erzeugnisse
(namentlich Mandeln, Haselnüsse, Walnüsse, Cashewnüsse, Pecannüsse,
Paranüsse, Pistazien, Macadamia- oder Queenslandnüsse)
ALLE INFORMATIONEN AUCH DIGITAL
Alle Informationen zur Lebensmittelinformationsverordnung finden Sie auch übersichtlich auf unserer
Webseite unter www.cfgastro.de/lmiv/. Oder scannen Sie rechts einfach den QR-Code.
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Sellerie und daraus gewonnene Erzeugnisse
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Senf und daraus gewonnene Erzeugnisse
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Sesamsamen und daraus gewonnene Erzeugnisse
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Schwefeldioxid
und Sulfite in Konzentrationen von
mehr als 10 mg/kg oder 10 mg/l insgesamt vorhandenes SO2
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Lupinen und daraus gewonnene Erzeugnisse
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Weichtiere und daraus gewonnene Erzeugnisse