Schweizer Recht geht fremdem Recht vor 5
Kantonsrat Hans-Ueli Vogt leitet die Arbeitsgruppe zur neuen
Volksinitiaitve „Schweizer Recht vor fremdem Recht“.
Gegen die Menschenrechte?
„Die SVP will die Menschenrechte
abschaffen!“, wird behauptet. Dabei
schützt unsere eigene, von Volk und
Ständen beschlossene Bundesverfassung die Menschenrechte. Die Schweiz
braucht kein Völkerrecht und kein ausländisches Gericht, um die Menschenrechte der Menschen in diesem Land zu
schützen.
Davon abgesehen muss auch über die
Menschenrechte eine von der Vernunft
geleitete Diskussion möglich sein. Im
Namen der „Menschenrechte“ fällt
der EGMR schwer nachvollziehbare
Urteile und werden fragwürdige politische Forderungen aufgestellt (Recht
auf Bildung usw.). Was genau sich aus
den Menschenrechten ergibt – wie etwa
das Recht eines verurteilten kriminellen
Ausländers, mit seinen Kindern in der
Schweiz zusammenzuleben, gegen die
öffentliche Sicherheit abgewogen wird
–, das soll die Schweiz selber entscheiden.
Das Volk über alles?
„Die SVP stellt das Volk über alles!“,
wird schliesslich kritisiert. Die dahinter
stehende Angst vor dem Volk ist unbegründet. Die Erfahrung hat gezeigt, dass
«Unsere eigene, von Volk
und Ständen beschlossene
Bundesverfassung schützt
die Menschenrechte schon
lange.»
Hans-ueli vogt
das Schweizer Volk umsichtig und weise entscheidet. Die Menschen haben ein
Gespür für gesellschaftliche Entwicklungen, oft auch für Fehlentwicklungen, die der politische Mainstream aus
Gründen der Political Correctness nicht
ansprechen darf (zum Beispiel in den
Bereichen Religion und im Umgang mit
Straftätern). Die Menschen sorgen sich
um das Wohl ihrer Kinder und Grosskinder und entscheiden darum weitsichtiger
als Politiker, die an ihre Wiederwahl
denken. Und die Menschen nehmen
Rücksicht auf Minderheiten, weil sie
mit ihnen im Alltag zusammenleben und
fast jeder in der einen oder anderen Hinsicht zu einer Minderheit gehört. Das
Volk ist nicht unfehlbar, aber es ist für
die grundlegenden Entscheide, die im
Staat zu treffen sind, der beste Entscheidungsträger.
Mit der „Volksinitiative zur Umsetzung von Volksentscheiden – Schweizer
Recht geht fremdem Recht vor“ soll darum sichergestellt werden, dass das, was
Volk und Stände beschlossen haben, gilt
und umgesetzt wird.