Klartext September 2013 | Page 2

2 Editorial Für mich ist das Landesverrat I n den vergangenen Tagen entbrannte in der NZZ eine Kontroverse über meine Wortwahl anlässlich der Begrüssungsrede an der SVP-Delegiertenversammlung in Genf. „Für mich ist das Landesverrat“, so fasste ich meine Wertung des bundesrätlichen Verhaltens, insbesondere im Zusammenhang mit der Europapolitik und dem durch andere Staaten ausgeübten Druck auf unser Land, zusammen. Der Bundesrat hat kürzlich ein Mandat verabschiedet, um mit der EU ein institutionelles Rahmenabkommen auszuhandeln, das die dynamische Übernahme von EU-Recht vorsieht sowie dem Europäischen Gerichtshof die Hoheit bei der Rechtsauslegung und bei Entscheiden im Streitfall zwischen der Schweiz und der EU einräumt. Der Chefunterhändler der Schweiz, Yves Rossier, selbst sagte zu dieser Lösung: „Ja, es sind fremde Richter“. Dem Verhandlungsmandat vorausgegangen waren vielfältige Vorbereitungshandlungen durch den Bundesrat und die Verwaltung. Ausgangspunkt waren Forderungen der EU, welche der Schweiz für weitere bilaterale Abkommen ihre Grundsätze bezüglich Harmonisierung und Rechtsübernahme aufzwingen will. Der Bundesrat agierte von Beginn weg wenig transparent, stützte sich auf von ihm in Auftrag gegebene, lange Zeit geheim gehaltene Gutachten, wie jenes von Prof. Daniel Thürer oder auf ein sogenanntes, noch immer nicht veröffentlichtes „Non Paper“, welches bereits erfolgte Sondierungsgespräche mit Handlungsoptionen zwischen Bern und Brüssel zusammenfasste. Im erwähnten Gutachten Thürer wird hergeleitet, wie die „Wertegemeinschaft“ Europäische Union Recht prägt, das in seiner Qualität als Völkerrecht über dem Landesrecht stehe. Im Raum stand gar die Frage, wie eine institutionelle Anbindung an die EU ohne die Mitsprache von Volk und Ständen erfolgen könnte. Der Bundesrat übernimmt nun diese Logik. Sie steht auch im Einklang mit der durch das Bundesgericht, die Verwaltung und die Landesregierung verfolgten Tendenz, internationales Recht über das Landesrecht zu stellen. Missliebige Volksinitiativen werden nicht mehr umgesetzt. Das Initiativrecht soll nach Vorstellung des Bundesrates eingeschränkt werden. Damit gibt die Schweiz die Hoheit über ihr eigenes Recht Schritt für Schritt auf. Dies bedeutet eine massive Preisgabe von Souveränität und Unabhängigkeit als direkte Konsequenz der bundesrätlichen Bestrebungen. wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.“ Nun frage ich, was ist die dynamische Übernahme fremden Rechts, was ist die Unterordnung unter ein ausländisches Gericht, was ist der Abbau der Mitspracherechte des Souveräns anderes, als eine Verletzung und Gefährdung der Unabhängigkeit? Wird hier nicht offensichtlich die Einmischung einer fremden Macht in die Angelegenheiten der Eidgenossenschaft herbeigeführt? Für mich beschreibt Art. 266 Ziffer 1 des Strafgesetzbuches treffend, was die bundesrätliche Europapolitik und diverse andere aussenpolitische Aktivitäten (Lex USA, Erbschaftssteuerabkommen mit Frankreich usw.) in jüngerer Zeit charakterisieren. Für mich ist das Landesverrat. Ich bin nicht Jurist und ich beabsichtige auch nicht, den Bundesrat vor ein Gericht zu ziehen. Ein Nachweis, dass Bundesräte mit ihrem Handeln die Unabhängigkeit unseres Landes bewusst gefährden wollen, dürfte zudem schwierig zu führen sein. Ich frage mich aber, ob der Bundesrat weiss, was er tut. Darum ist für mich klar: Auf politischem Weg ist alles zu unternehmen, um den Bundesrat zu stoppen, wenn nötig mit Unterstützung des Volkes an der Urne. Die Unabhängigkeit und das Wohl der Schweiz sind zu wichtig, um tatenlos zuzusehen, was derzeit abläuft. Art. 266 des Strafgesetzbuches stellt gemäss Überschrift „Angriffe auf die Unabhängigkeit der Eidgenossenschaft“ unter Strafe, umschreibt also, was man landläufig unter „Landesverrat“ versteht. Ziffer 1 dieses Artikels lautet wie folgt: „Wer eine Handlung vornimmt, die darauf gerichtet ist, die Unabhängigkeit der Eidgenossenschaft zu verletzen oder zu gefährden, eine die Unabhängigkeit der Eidgenossenschaft gefährdende Einmischung einer fremden Macht in die Angelegenheiten Toni Brunner der Eidgenossenschaft herbeizuführen, Präsident SVP Schweiz