Schweizer Recht geht fremdem Recht vor 15
Das Volk ist nicht unfehlbar, aber es entscheidet mit
Augenmass, sachbezogen und oft weitsichtiger als Politiker.
oder „Brandgefährliches“ verlangt,
wie unsere Gegner behaupten. Der
Vorrang der Bundesverfassung war
vielmehr bis vor wenigen Jahren für
Gelehrte, Richter, Politiker und Volk
eine Selbstverständlichkeit.
Was hat das mit der Umsetzung von
Volksentscheiden zu tun?
Hinter diesen Grundsätzen steht die
Überzeugung, dass das Volk und damit
die Menschen, die von den Entscheiden betroffen sind, der beste Entscheidungsträger im Staat sind. Das Volk
ist nicht unfehlbar, aber es entscheidet
«Unter Hinweis auf die
Menschenrechte kann nämlich fast alles begründet
werden.»
Christoph Blocher
mit Augenmass, sachbezogen und oft
weitsichtiger als Politiker. Das wusste
der Staatsrechtler Zaccaria Giacometti, als er schrieb, die Demokratie sei
die beste Hüterin der Menschenrechte.
Die Ansicht, dass über Volk und Ständen niemand steht, war bis vor kurzem
unbestritten. Es ist nicht die SVP, welche die Rechtsordnung in der Schweiz
umstürzen will. Im Gegenteil: Sie will
die heimliche Umkehr, den leisen Umsturz der Rangordnung zwischen Verfassung und Völkerrecht rückgängig
machen.
Kritiker sagen, die Initiative zerstöre die humanitäre Tradition der
Schweiz.
Die humanitäre Haltung ist bei uns
Schweizern tief verankert! Darauf
dürfen wir stolz sein. Unsere Bundesverfassung garantiert die Menschenrechte. Auch bei Annahme unserer
Initiative bleibt das zwingende Völkerrecht der Verfassung übergeordnet;
im Initiativtext wird dies ausdrücklich gesagt. Immerhin: Auch über den
konkreten Inhalt der Menschenrechte
muss ohne Scheuklappen öffentlich
diskutiert werden können. Unter Hinweis auf die Menschenrechte kann
nämlich fast alles begründet werden.
Dass der vom Europäischen Gerichts-
hof für Menschenrechte betriebene
Menschenrechtsschutz einige seltsame Blüten getrieben hat, anerkennen
sogar unsere Gegner.
Warum greift man die SVP dann so
heftig an?
Hat es je eine Initiative der SVP gegeben, für die man diese nicht angegriffen hat? Wir beobachten heute eine
Tendenz, dass Richter das geltende
Recht nach Gutdünken in Richtung
Schwächung des Landesrechts und
Stärkung des internationalen Rechts
weiter entwickeln. Dies bestätigen
beispielsweise der ehemalige Bundesrichter und SP-Mitglied Martin
Schubarth oder der ehemalige Präsident des Europäischen Gerichtshofs
für Menschenrechte, der Schweizer
Luzius Wildhaber. Es ist nur möglich,
weil die Verwaltung, die Regierung
und sogar Parlamentarier dies dulden oder gar gutheissen. Es sind die
gleichen Leute, welche die Schweiz
schleichend in die EU führen wollen.
Dieser Entwicklung müssen wir einen Riegel schieben.