Klartext Oktober 2013 | Page 11

Sozialpolitik 11 Fragwürdige Sozialhilfe Unangenehme Themen brauchen Zeit, bis die Politik eine offene Diskussion zulässt: Nach Asyl, Kriminalität und Zuwanderung nun die Sozialhilfe und ihre SKOS-Richtlinien. Wer dieses heikle Thema aufgreift, wird rasch in die rechte Ecke gedrängt. Die öffentliche Debatte wird aber kommen. N iemand will die Sozialhilfe abschaffen. Aber Fehlentwicklungen machen sie ungerecht – ungerecht gegenüber jenen, die mit eigener Anstrengung und Steuern den Lebensunterhalt anderer finanzieren müssen. Kürzungen wirkungslos Dies ist dann besonders stossend, wenn Sozialhilfebezüger vom Ausland in die Selbstverständlichkeit des Wohlfahrtsstaates Schweiz zuwandern und für sich das Recht beanspruchen auszuwählen, ob sie ihr monatliches Geld mit Arbeit oder vom Sozialamt beschaffen wollen. Die in den SKOS-Richtlinien vorgesehenen Kürzungen von maximal 10 Prozent sind selbst bei offensichtlichem Missbrauch wirkungslos. Die SKOSRichtlinien müssen daher nach unten korrigiert werden können. Zu hohe Ansätze Die Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) sind in Einzelfällen eine Zumutung für jene, die mit täglicher Arbeit und bescheidenem Lohn für ihren Lebensunterhalt selbst aufkommen. Daher müssen Unterstützungsmassnahmen wieder prioritär darauf ausgerichtet werden, Arbeits- Gerecht im Einzelfall lose möglichst rasch einer Erwerbsarbeit Wer die SKOS-Richtlinien braucht, um auch renitenten Be„Wer die SKOS-Richtlinien braucht, um zügern volle Leistungen auch renitenten Bezügern volle Leis- zu verschaffen, ist nicht tungen zu verschaffen, ist nicht fair ge- fair gegenüber Menschen in echter Notlage. Den genüber Menschen in echter Notlage.“ Sozialämtern muss mögNationalrat Thomas Müller, Rorscharch (SG) lich sein, dem Einzelfall gerecht zu werden. Daher zuzuführen. Um die richtigen Anreize zu fordert die SVP auch immer wieder die setzen, darf daher bei einer Vollkosten- Gemeindeautonomie im Fürsorgewerechnung die zugesprochene Summe im sen und stellt sich gegen die ProfessiHilfsfall nicht höher sein, als ein mini- onalisierung der Sozialhilfeämter. Ein Austritt aus der SKOS muss in allen maler Lohn bei Vollzeitarbeit. Gemeinden geprüft werden und die verbindliche Anwendung derer Richtlinien muss aus den kantonalen Gesetzen und Verordnungen gestrichen werden. Geschäftsfeld für Insider Die Kantone wären eigentlich frei, die SKOS-Richtlinien